BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung gegen Anlageberater der Firma Terranova.
Mit Urteil des Landgerichts München II vom 22.09.2008 erreichte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine Anlegerin die vollständige Rückabwicklung ihrer darlehensfinanzierten Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR.
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR keine sicher Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt, sondern eine spekulative Anlageform.
Da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlageform wünschte, hätte ihr die Beteiligung nicht empfohlen werden dürfen. Das Landgericht München II verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von der Anlegerin gezahlten Darlehensraten und zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten.
Der Anlageberater hatte argumentiert, die Ansprüche der Anlegerin seien verjährt, weil sie bei Zeichnung einen Emissionsprospekt erhalten hatte. Dieser Argumentation erteilte das Landgericht München eine deutliche Absage. Die Anlegerin durfte auf die Aussagen des Anlageberaters zur Sicherheit der Anlage vertrauen und war nicht verpflichtet, dessen Aussagen anhand eines überlassenen Emissionsprospekts zu überprüfen. Liest ein Anleger den Prospekt nicht und erkennt deshalb nicht, dass er falsch beraten wurde, so kann ihm später wegen des geschützten Vertrauens in den Berater nicht der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den Beratungsfehlern gemacht werden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern des Fonds, noch vor Ende des Jahres 2008 anwaltlichen Rat einzuholen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche gegen Ihren Anlageberater zustehen. Zum Jahresende droht möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche, weshalb Eile angezeigt ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden vielfach von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Grundbesitz Wohnbaufonds GbR" oder „Terranova“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Urteil des Landgerichts München II vom 22.09.2008 erreichte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine Anlegerin die vollständige Rückabwicklung ihrer darlehensfinanzierten Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR.
Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR keine sicher Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt, sondern eine spekulative Anlageform.
Da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlageform wünschte, hätte ihr die Beteiligung nicht empfohlen werden dürfen. Das Landgericht München II verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von der Anlegerin gezahlten Darlehensraten und zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten.
Der Anlageberater hatte argumentiert, die Ansprüche der Anlegerin seien verjährt, weil sie bei Zeichnung einen Emissionsprospekt erhalten hatte. Dieser Argumentation erteilte das Landgericht München eine deutliche Absage. Die Anlegerin durfte auf die Aussagen des Anlageberaters zur Sicherheit der Anlage vertrauen und war nicht verpflichtet, dessen Aussagen anhand eines überlassenen Emissionsprospekts zu überprüfen. Liest ein Anleger den Prospekt nicht und erkennt deshalb nicht, dass er falsch beraten wurde, so kann ihm später wegen des geschützten Vertrauens in den Berater nicht der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den Beratungsfehlern gemacht werden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern des Fonds, noch vor Ende des Jahres 2008 anwaltlichen Rat einzuholen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche gegen Ihren Anlageberater zustehen. Zum Jahresende droht möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche, weshalb Eile angezeigt ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden vielfach von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Grundbesitz Wohnbaufonds GbR" oder „Terranova“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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