Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH eröffnet!
Keine guten Zeiten für die Inncona-Anleger! Nachdem die Inncona-Anleger Ende letzten Jahres zunächst mit anonymen Rundschreiben beunruhigt wurden, machte schon bald die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Inncona durchsucht und die beiden Geschäftsführer der Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung festgenommen hat, die Runde. Anfang September 2008 erreicht die Inncona-Anleger nun die Meldung, dass über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ein echtes Problem für die Anleger, denn die Inncona Geschäftsführungs GmbH ist wiederum die Geschäftsführerin der einzelnen von den Anlegern gegründeten "Inncona GmbH & Co. KG´s", so BZS® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. "Ohne Geschäftsführer sind die Gesellschaften jedoch handlungsunfähig - und das bei dringendem Handlungsbedarf zum Jahresende: Viele Kommanditisten haben nämlich das Problem, dass ihre Gesellschaft noch in diesem Jahr investieren muss, da es ansonsten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen könnte", so Rechtsanwalt Seifert weiter.
Mittlerweile glauben viele Anleger, dass sich die Situation kaum mehr verbessern wird und das Anlagekonzept scheitert; ein mehr oder weniger großer Schaden, möglicherweise auch die Rückforderung von Steuervorteilen durch das Finanzamt stehen im Raum. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Anleger von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt beraten lassen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Inncona" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Keine guten Zeiten für die Inncona-Anleger! Nachdem die Inncona-Anleger Ende letzten Jahres zunächst mit anonymen Rundschreiben beunruhigt wurden, machte schon bald die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Inncona durchsucht und die beiden Geschäftsführer der Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung festgenommen hat, die Runde. Anfang September 2008 erreicht die Inncona-Anleger nun die Meldung, dass über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ein echtes Problem für die Anleger, denn die Inncona Geschäftsführungs GmbH ist wiederum die Geschäftsführerin der einzelnen von den Anlegern gegründeten "Inncona GmbH & Co. KG´s", so BZS® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. "Ohne Geschäftsführer sind die Gesellschaften jedoch handlungsunfähig - und das bei dringendem Handlungsbedarf zum Jahresende: Viele Kommanditisten haben nämlich das Problem, dass ihre Gesellschaft noch in diesem Jahr investieren muss, da es ansonsten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen könnte", so Rechtsanwalt Seifert weiter.
Mittlerweile glauben viele Anleger, dass sich die Situation kaum mehr verbessern wird und das Anlagekonzept scheitert; ein mehr oder weniger großer Schaden, möglicherweise auch die Rückforderung von Steuervorteilen durch das Finanzamt stehen im Raum. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Anleger von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt beraten lassen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Inncona" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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