Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz
BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.
Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.
Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.
Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.
Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.
Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.
Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.
Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.
Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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