Das Fachmagazin „kmi kapital-markt intern“ hat in dem Insolvenzfall VermögensGarant AG den bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg (Berlin) zu den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft befragt:
„Der Vorstand hat mir berichtet, dass er nach Prüfung aller Unterlagen zu der Erkenntnis gelangt sei, dass die VG VermögensGarant AG überschuldet sei. Zudem sei die Gesellschaft durch die Pfändung aller Geschäftskonten durch die Staatsanwaltschaft Berlin zahlungsunfähig. Welche Aussichten die Anleger für die Rückführung ihres investierten Geldes haben, lässt sich zum heutigen Tag noch nicht prognostizieren. Dies allein deshalb, da mir noch nicht alle Unternehmensunterlagen vorliegen und diese sodann auch auf ihre Richtigkeit noch zu prüfen sind.“
Auf die Frage, ob bislang schon Anlegergelder, falls noch vorhanden, gesichert werden konnten, erklärt der Berliner Insolvenzverwalter gegenüber „kmi“:
„Eine abschließende Antwort hierzu ist noch nicht möglich. Dies deshalb, da mir noch nicht von allen Banken die erbetenen Rückäußerungen vorliegen. In welcher Höhe ein Schaden eintreten dürfte, lässt sich noch nicht absehen, da die Angaben über die Anzahl der Anleger und die Höhe der geleisteten Zahlungen divergieren.“
„kapital-markt intern“ wundert sich nicht über die unterschiedlichen Angaben über die Anlegerzahl als auch der eingesammelten Plazierungssumme. So zweifelte kmi bereits in seiner ausgabe20/05 an, dass die Vermögensgarant für ihre ersten drei Tranchen tatsächlich 50 Mio. Euro eingesammelt hatte.
Kmi hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen der Radaktion vorliegenden Mittelverwendungsvertrag zwischen der VermögensGarant AG sowie VG Swiss AG mit der White Valley GmbH (Duisburg) aus März 2005 zukommen lassen, der nach Erachten von „kmi“ möglicherweise nur ein Scheinpapier darstellt.
Ebenso dubios stuft „kmi“ die Auftragsprüfung der Rechtsanwälte Said Kuhlig (Berlin) zur erstdinglichen und vorrangigen Kapitalbefriedigung bei den Teilschuldverschreibungen VermögensGarant IV-V ein, in der es heißt: Wenn wie vorgesehen eine Abtretung der Ansprüche der VG VermögensGarant AG gegen die VermögensGarant Swiss AG an die Zeichner erfolgt und diese angenommen wird, ist Konkurssicherheit gegeben….. Diese Abtretung stellt ein zusätzliches Sicherungsinstrument dar, welches neben dem Kapitalschutz besteht.“
Kmi vermutet nicht zu Unrecht, dass die Berliner Kanzlei Said Kuhlig ein großes Haftungsproblem bekommen könnte, wenn sich nun herausstellen sollte, dass diese die Sicherheit der Anlegergelder falsch einstufte und dieses Prüfungsergebnis an die Vermittler bzw. Anleger zum Zeichnungszeitpunkt weitergereicht wurde.
Ebenso in die Haftung könnte nach Meinung von „kmi“ die Wirtschaftsgutachter Prüfungsgesellschaft Dipl.-Bw. Frank Kisch Ltd. (Hochheim) geraten, die verkaufsprospekte zumindest der Tranchen IV-V einer Prüfung unterzog.
Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Die BSZ® Interessengemeinschaf „VermögensGarant Anleger“ hat mit ihrer Vertretung die renommierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Tübingen) betraut.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar sind schon seit längerer Zeit mit dem Fall der VermögensGarant AG befasst. Von der Insolvenz sollen rund 30.000 Privatanleger mit einem Gesamt-Anlagevolumen von € 50 Mio. betroffen sein.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten allen VermögensGarant-Anlegern zur Beauftragung einer auf das Kapitalangerecht spezialisierten Kanzlei: „Nach Lage der Dinge kommen eine ganze Reihe von Haftungsgegnern in Betracht. Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten deshalb ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen.
„Der Vorstand hat mir berichtet, dass er nach Prüfung aller Unterlagen zu der Erkenntnis gelangt sei, dass die VG VermögensGarant AG überschuldet sei. Zudem sei die Gesellschaft durch die Pfändung aller Geschäftskonten durch die Staatsanwaltschaft Berlin zahlungsunfähig. Welche Aussichten die Anleger für die Rückführung ihres investierten Geldes haben, lässt sich zum heutigen Tag noch nicht prognostizieren. Dies allein deshalb, da mir noch nicht alle Unternehmensunterlagen vorliegen und diese sodann auch auf ihre Richtigkeit noch zu prüfen sind.“
Auf die Frage, ob bislang schon Anlegergelder, falls noch vorhanden, gesichert werden konnten, erklärt der Berliner Insolvenzverwalter gegenüber „kmi“:
„Eine abschließende Antwort hierzu ist noch nicht möglich. Dies deshalb, da mir noch nicht von allen Banken die erbetenen Rückäußerungen vorliegen. In welcher Höhe ein Schaden eintreten dürfte, lässt sich noch nicht absehen, da die Angaben über die Anzahl der Anleger und die Höhe der geleisteten Zahlungen divergieren.“
„kapital-markt intern“ wundert sich nicht über die unterschiedlichen Angaben über die Anlegerzahl als auch der eingesammelten Plazierungssumme. So zweifelte kmi bereits in seiner ausgabe20/05 an, dass die Vermögensgarant für ihre ersten drei Tranchen tatsächlich 50 Mio. Euro eingesammelt hatte.
Kmi hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen der Radaktion vorliegenden Mittelverwendungsvertrag zwischen der VermögensGarant AG sowie VG Swiss AG mit der White Valley GmbH (Duisburg) aus März 2005 zukommen lassen, der nach Erachten von „kmi“ möglicherweise nur ein Scheinpapier darstellt.
Ebenso dubios stuft „kmi“ die Auftragsprüfung der Rechtsanwälte Said Kuhlig (Berlin) zur erstdinglichen und vorrangigen Kapitalbefriedigung bei den Teilschuldverschreibungen VermögensGarant IV-V ein, in der es heißt: Wenn wie vorgesehen eine Abtretung der Ansprüche der VG VermögensGarant AG gegen die VermögensGarant Swiss AG an die Zeichner erfolgt und diese angenommen wird, ist Konkurssicherheit gegeben….. Diese Abtretung stellt ein zusätzliches Sicherungsinstrument dar, welches neben dem Kapitalschutz besteht.“
Kmi vermutet nicht zu Unrecht, dass die Berliner Kanzlei Said Kuhlig ein großes Haftungsproblem bekommen könnte, wenn sich nun herausstellen sollte, dass diese die Sicherheit der Anlegergelder falsch einstufte und dieses Prüfungsergebnis an die Vermittler bzw. Anleger zum Zeichnungszeitpunkt weitergereicht wurde.
Ebenso in die Haftung könnte nach Meinung von „kmi“ die Wirtschaftsgutachter Prüfungsgesellschaft Dipl.-Bw. Frank Kisch Ltd. (Hochheim) geraten, die verkaufsprospekte zumindest der Tranchen IV-V einer Prüfung unterzog.
Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Die BSZ® Interessengemeinschaf „VermögensGarant Anleger“ hat mit ihrer Vertretung die renommierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Tübingen) betraut.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar sind schon seit längerer Zeit mit dem Fall der VermögensGarant AG befasst. Von der Insolvenz sollen rund 30.000 Privatanleger mit einem Gesamt-Anlagevolumen von € 50 Mio. betroffen sein.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten allen VermögensGarant-Anlegern zur Beauftragung einer auf das Kapitalangerecht spezialisierten Kanzlei: „Nach Lage der Dinge kommen eine ganze Reihe von Haftungsgegnern in Betracht. Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten deshalb ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106