Die Rechtsanwälte der VermögensGarant AG haben der renommierten mit der Vertretung der BSZ® Interessengemeinschaft VermögensGarant AG betrauten Anlegerkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar per Schriftsatz mitgeteilt, dass am 19.01.2006 beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar sind schon seit längerer Zeit mit dem Fall der VermögensGarant AG befasst. Von der Insolvenz sollen rund 30.000 Privatanleger mit einem Gesamt-Anlagevolumen von € 50 Mio. betroffen sein.
Die VermögensGarant AG bot risikobehaftete Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer angeblichen Rendite von 8,25 % an. Bei diesen Teil-Schuldverschreibungen handelte es sich um gestückelte festverzinsliche Unternehmensanleihen. Zins und Tilgung erfolgten nur und soweit dies die Solvabilität des Unternehmens zuließ. Der Anleger übernahm also das unternehmerische Risiko der Emittentin, welches auch das Totalverlustrisiko beinhaltete.
Die Anlage wurde in Prospekten und Geschäftsbriefen damit beworben, dass das eingesetzte Geld bei einer Großbank zu 100 % besichert sei und sich für die Altersvorsorge eigne. Als Garantiegeberinnen wurden nacheinander die ABN Amro Bank, die Credit Suisse und die Société Générale genannt. Die ABN AMRO Bank erstattete im September 2004 gegen die VermögensGarant AG Strafanzeige. Daraufhin gab die VermögensGarant AG die Credit Suisse als Kapitalschutzgarantin im Emissionsprospekt an. Die Credit Suisse wehrte sich ebenfalls gegen diese Behauptung. Die Société Générale bestritt in der Berliner Morgenpost vom 14.08.2005 jedwede Beziehung zur VermögensGarant AG.
Bereits seit geraumer Zeit warnten Fachmagazine vor der Zeichnung der Unternehmensanleihen. Insbesondere die Stiftung Warentest führte in der Zeitschrift FINANZtest die VermögensGarant-Inhaber-Teilschuldverschreibung auf ihrer Warnliste.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten allen VermögensGarant-Anlegern zur Beauftragung einer auf das Kapitalangerecht spezialisierten Kanzlei: „Nach Lage der Dinge kommen eine ganze Reihe von Haftungsgegnern in Betracht. Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten deshalb ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar sind schon seit längerer Zeit mit dem Fall der VermögensGarant AG befasst. Von der Insolvenz sollen rund 30.000 Privatanleger mit einem Gesamt-Anlagevolumen von € 50 Mio. betroffen sein.
Die VermögensGarant AG bot risikobehaftete Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer angeblichen Rendite von 8,25 % an. Bei diesen Teil-Schuldverschreibungen handelte es sich um gestückelte festverzinsliche Unternehmensanleihen. Zins und Tilgung erfolgten nur und soweit dies die Solvabilität des Unternehmens zuließ. Der Anleger übernahm also das unternehmerische Risiko der Emittentin, welches auch das Totalverlustrisiko beinhaltete.
Die Anlage wurde in Prospekten und Geschäftsbriefen damit beworben, dass das eingesetzte Geld bei einer Großbank zu 100 % besichert sei und sich für die Altersvorsorge eigne. Als Garantiegeberinnen wurden nacheinander die ABN Amro Bank, die Credit Suisse und die Société Générale genannt. Die ABN AMRO Bank erstattete im September 2004 gegen die VermögensGarant AG Strafanzeige. Daraufhin gab die VermögensGarant AG die Credit Suisse als Kapitalschutzgarantin im Emissionsprospekt an. Die Credit Suisse wehrte sich ebenfalls gegen diese Behauptung. Die Société Générale bestritt in der Berliner Morgenpost vom 14.08.2005 jedwede Beziehung zur VermögensGarant AG.
Bereits seit geraumer Zeit warnten Fachmagazine vor der Zeichnung der Unternehmensanleihen. Insbesondere die Stiftung Warentest führte in der Zeitschrift FINANZtest die VermögensGarant-Inhaber-Teilschuldverschreibung auf ihrer Warnliste.
Die Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar raten allen VermögensGarant-Anlegern zur Beauftragung einer auf das Kapitalangerecht spezialisierten Kanzlei: „Nach Lage der Dinge kommen eine ganze Reihe von Haftungsgegnern in Betracht. Neben der notwendigen anwaltlichen Vertretung im Insolvenzverfahren sollten die Geschädigten deshalb ihre Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmens-Verantwortlichen der VermögensGarant AG, die Prospektverantwortlichen und die Vermittler prüfen lassen. In vielen Fällen können sich die VermögensGarant-Anleger bei diesen Personen schadlos halten“.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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