Mittwoch, Januar 25, 2006

Geschätzter Steuerschaden bei VIP Medienfonds 3 und 4 rund 160 Millionen Euro

Verlust der Anleger übersteigt die bisher angenommenen circa 110 Millionen Euro für Disagio und Fondskosten wahrscheinlich deutlich / Schuldübernahmen der Dresdner Bank und der HypoVereinsbank mit Kapital hinterlegt.

Nach den mit der Vertretung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft betroffener VIP Anleger betrauten KTAG Rechtsanwälten vorliegenden Informationen erhärtet sich der Verdacht, dass letztlich etwa 80 Prozent der nach Abzug der Fondskosten (ca. 12,8 Prozent) und Disagio verbleibenden Anlegergelder über zwischengeschaltete Firmen an die Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) für die Schuldübernahme weiter überwiesen wurde.

Die Gelder wurden zwar in der Regel in voller Höhe an eine Produktionsfirma gezahlt, diese hat aber Gelder üblicherweise in Höhe von circa 80 Prozent an eine so genannte Vertriebsfirma überwiesen, die sie wiederum an die, die Schuldübernahme erteilenden Banken weitergeleitet hat.

KTAG Rechtsanwälte rechnet deshalb damit, dass den Anlegern die Steuervorteile aberkannt werden. "Was für die Staatskasse ein unverhoffter Segen ist, wird für die Anleger ein Desaster: Ihnen stehen aber nicht nur hohe Steuernachzahlungen ins Haus. Wie viel die Anleger von ihren Geldern tatsächlich zurückerhalten, ist nach unserer Einschätzung ungewiss. Wir befürchten schlimmstenfalls eine Insolvenz, wenn entsprechend viele Anleger wegen obiger Vorkommnisse die Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen", so Rechtsanwalt Dietmar Kälberer KTAG Rechtsanwälte, Berlin.
Im Falle einer Insolvenz der Fonds sind nicht nur die weichen Kosten verloren, sondern auch diverse andere Gläubiger, wie beispielsweise Produzenten, werden ihre Ansprüche anmelden. Ob und inwieweit die Anleger in ihrer Funktion als Gesellschafter hinter etwaigen anderen Gläubigern zurücktreten müssen, ist ungewiss.

Ein weiteres Problem ist, dass die Schuldübernahmen der Dresdner Bank (VIP 3) erst am 15. Dezember 2011 und die der HypoVereinsbank (VIP 4) erst am 30. November 2014 fällig werden. KTAG Rechtsanwälte befürchten deshalb, dass sich der Gesamtschaden beim VIP-3-Fonds und VIP-4-Fonds auf 300 bis 400 Millionen Euro anwachsen wird.

Positiv ist die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft für die Anleger. Bei einer Verurteilung der Verantwortlichen können die Anleger ihre Ansprüche nicht nur auf Prospekthaftungsansprüche, sondern auch auf § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit einschlägigen strafrechtlichen Normen stützen.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erklärt: "Damit ist nicht nur eine Klage gegen die Fonds-Verantwortlichen, sondern auch gegen die HypoVereinsbank und die Dresdner Bank aufgrund deren Einbindung und Beteiligung an dem fragwürdigen Konzept möglich."

Für die beabsichtigten Klagen von bisher rund 50 geschädigten Anlegern sehen KTAG Rechtsanwälte gute Erfolgsaussichten. Da inzwischen auch erste Kostendeckungszusagen seitens der Rechtsschutzversicherungen vorliegen, reichen die Anlegerschützer mit Sitz in Berlin und Bremen erste Klagen bereits im Februar dieses Jahres ein.

Die Klagen werden sich gegen die beiden Banken, VIP-Chef Andreas Schmidt persönlich, aber auch gegen die Commerzbank AG richten, die größtenteils den Vertrieb der VIP-3- und VIP-4-Fonds übernommen hatten. Den meisten der von KTAG vertretenen Anlegern wurden die Fonds von der Commerzbank als sichere Anlage im Medienbereich empfohlen, ohne dass ein Hinweis darauf erfolgte, dass die Anlage bei wirtschaftlicher Betrachtung zu 4/5 um eine festverzinsliche Anlage mit niedrigen Zinsen und hohen Kosten zu bewerten ist. "

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte, Bremen dazu: "Bevor eine ordentliche und sorgfältige Bank einen Fonds in den eigenen Vertrieb aufnimmt, prüft sie diesen auf Herz und Nieren. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Commerzbank dabei alle geschlossenen Verträge zwischen den Fonds, der Vertriebsgesellschaft und den garantiegebenden Banken kennen musste. Wir werden bei der Staatsanwaltschaft München anregen, das Ermittlungsverfahren auch auf die Verantwortlichen der Commerzbank AG auszuweiten."

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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