Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) beschweren sich immer mehr Betroffene über die DVAG. Die DVAG ist eine rechtlich verselbständigte Vertriebsorganisation, die der Aachener und Münchener Versicherungsgruppe angehört. Letztere steht ihrerseits unter Kontrolle einer der größten Versicherungskonzerne Europas, der italienischen Generali Versicherung.
Die DVAG vermittelt im Rahmen ihres Allfinanzangebots alle wesentlichen Formen von Finanzdienstleistungen. Dazu bedient sie sich einer hierarchisch aufgebauten, als Strukturvertrieb bezeichneten Außenorganisation, bei der bestimmte Außendienstmitarbeiter neben ihrer eigenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit Kollegen führen, schulen und betreuen.
Bereits 1995 fiel die DVAG negativ in der Öffentlichkeit auf, als ein früherer Mitarbeiter, Wolfgang Dahm, ein Buch mit dem Titel „Beraten und Verkauft“ veröffentlichte, in welchem die Methoden der Strukturvertriebe heftig kritisiert wurden.
Die Geschäftsleitung des DVAG versuchte, durch eine mehrinstanzliche Unterlassungsklage die Veröffentlichung oder Verbreitung der geäußerten Kritik in diesem Buch vorzugehen. Der DVAG unterlag jedoch bei nicht zugelassener Revision beim Bundesgerichtshof durch das interessante, rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Januar 1998, Az.: 6 U 237/96.
Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlegergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
„Tatsächlich kommt es immer wieder zu bösen Auseinandersetzungen mit dem DVAG, in welchem die Kunden dem Strukturvertrieb den Vorwurf machen, zu ungeeigneten, preisunausgewogenen und/oder verlustbringenden Produkten geraten zu haben“, sagt der mit der Vertretung der BSZ® Interessengemeinschaft betroffener DVAG Kunden betraute Anlegerschutzanwalt Dr. jur. Ulf Solheid (08468 Reichenbach)
Gerade bei verlustbringenden Kapitalanlagen wird man allerdings zu unterscheiden haben, zwischen einem "enttäuschten Anleger" (der nachträglich das bei Investitionen durchaus in Kauf genommene, aufgeklärte Risiko seiner verlustbringenden Investition auf Dritte verlagern möchte) und einem "fehlberatenden Investor" (der Investor, dem ohne eine qualifizierte, vollständige und umfassende Aufklärung über die damit in Zusammenhang stehenden Risiken zu einer Investition geraten worden ist).
Die richtige Beratung der komplexen Versicherungs- und Finanzprodukte setzt eine hohe Qualifikation voraus.
Spezifische berufliche Anforderungen an die im Strukturvertrieb angebundenen Mitarbeiter sucht man allerdings vergeblich in den Verträgen zwischen dem DVAG und den "Vermögensberater"-Verträgen der Vergangenheit.
Jeder Kunde sollte sich sehr kritisch mit den Beratungsvorschlägen des DVAG (sowie jedes anderen Strukturvertriebs) auseinander setzen.
Bittere Erfahrung ist, so Rechtsanwalt Dr. Solheid, dass der DVAG sich bei den Auseinandersetzungen sogar auf die Argumentation zurückzieht, er trete rechtlich nur als Vermittler, nicht aber als Partner eines Beratervertrages.
Schon in Anbetracht der Namenswahl - DVAG steht für "Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft“ - kann diese Argumentation kaum als seriös bezeichnet werden. Auch ein Blick auf die Internetseiten der DVAG lassen keinesfalls erkennen, dass es sich dabei um eine Vermittlungsgesellschaft handelt, sondern im Gegenteil, dass hier der Beratung und dem individuellen Zuschnitt der Produkte auf die Bedürfnisse der Kunden der Vorzug gegeben wird.
Vom Spruch »branchen-unabhängig« sollte sich niemand täuschen lassen. Die DVAG ist rechtlich als Mehrfach-Agent einzustufen, der die Interessen der Anbieter zu vertreten hat, deren Produkte verkauft werden.
Ausgeschiedene Handelsvertreter kämpfen manchmal heftig gegen eine kritikable Verwaltung ihrer jahrelang hart aufgebauten Bestände.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DVAG“ beraten lassen.
Die DVAG vermittelt im Rahmen ihres Allfinanzangebots alle wesentlichen Formen von Finanzdienstleistungen. Dazu bedient sie sich einer hierarchisch aufgebauten, als Strukturvertrieb bezeichneten Außenorganisation, bei der bestimmte Außendienstmitarbeiter neben ihrer eigenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit Kollegen führen, schulen und betreuen.
Bereits 1995 fiel die DVAG negativ in der Öffentlichkeit auf, als ein früherer Mitarbeiter, Wolfgang Dahm, ein Buch mit dem Titel „Beraten und Verkauft“ veröffentlichte, in welchem die Methoden der Strukturvertriebe heftig kritisiert wurden.
Die Geschäftsleitung des DVAG versuchte, durch eine mehrinstanzliche Unterlassungsklage die Veröffentlichung oder Verbreitung der geäußerten Kritik in diesem Buch vorzugehen. Der DVAG unterlag jedoch bei nicht zugelassener Revision beim Bundesgerichtshof durch das interessante, rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Januar 1998, Az.: 6 U 237/96.
Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlegergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
„Tatsächlich kommt es immer wieder zu bösen Auseinandersetzungen mit dem DVAG, in welchem die Kunden dem Strukturvertrieb den Vorwurf machen, zu ungeeigneten, preisunausgewogenen und/oder verlustbringenden Produkten geraten zu haben“, sagt der mit der Vertretung der BSZ® Interessengemeinschaft betroffener DVAG Kunden betraute Anlegerschutzanwalt Dr. jur. Ulf Solheid (08468 Reichenbach)
Gerade bei verlustbringenden Kapitalanlagen wird man allerdings zu unterscheiden haben, zwischen einem "enttäuschten Anleger" (der nachträglich das bei Investitionen durchaus in Kauf genommene, aufgeklärte Risiko seiner verlustbringenden Investition auf Dritte verlagern möchte) und einem "fehlberatenden Investor" (der Investor, dem ohne eine qualifizierte, vollständige und umfassende Aufklärung über die damit in Zusammenhang stehenden Risiken zu einer Investition geraten worden ist).
Die richtige Beratung der komplexen Versicherungs- und Finanzprodukte setzt eine hohe Qualifikation voraus.
Spezifische berufliche Anforderungen an die im Strukturvertrieb angebundenen Mitarbeiter sucht man allerdings vergeblich in den Verträgen zwischen dem DVAG und den "Vermögensberater"-Verträgen der Vergangenheit.
Jeder Kunde sollte sich sehr kritisch mit den Beratungsvorschlägen des DVAG (sowie jedes anderen Strukturvertriebs) auseinander setzen.
Bittere Erfahrung ist, so Rechtsanwalt Dr. Solheid, dass der DVAG sich bei den Auseinandersetzungen sogar auf die Argumentation zurückzieht, er trete rechtlich nur als Vermittler, nicht aber als Partner eines Beratervertrages.
Schon in Anbetracht der Namenswahl - DVAG steht für "Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft“ - kann diese Argumentation kaum als seriös bezeichnet werden. Auch ein Blick auf die Internetseiten der DVAG lassen keinesfalls erkennen, dass es sich dabei um eine Vermittlungsgesellschaft handelt, sondern im Gegenteil, dass hier der Beratung und dem individuellen Zuschnitt der Produkte auf die Bedürfnisse der Kunden der Vorzug gegeben wird.
Vom Spruch »branchen-unabhängig« sollte sich niemand täuschen lassen. Die DVAG ist rechtlich als Mehrfach-Agent einzustufen, der die Interessen der Anbieter zu vertreten hat, deren Produkte verkauft werden.
Ausgeschiedene Handelsvertreter kämpfen manchmal heftig gegen eine kritikable Verwaltung ihrer jahrelang hart aufgebauten Bestände.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DVAG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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