Donnerstag, November 27, 2014

Kredit und Widerruf bei notleidenden Fonds-Investments. So bekommen Sie alles zurück.

Die BW Bank macht's vor. In vielen Fällen wurden wirtschaftlich sinnlose geschlossene Investments auch noch Kredit finanziert. Betroffene drohen oft auf eine an und für sich wertlose Beteiligung einen teuren Kredit abzuzahlen. Das muss nicht sein. Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Matthias Gröpper und Dirk Andreas Hengst.

Die Tochter der baden-württembergischen Landesbank hat viele Fehler begangen. Die  BSZ e.V. Anlegeranwälte der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE kamen im Gleichklang zur Verbraucherzentrale nach der Prüfung vieler Kreditverträge von vielen Kreditinstituten zum Ergebnis, dass die BW Bank überdurchschnittlich oft falsch belehrt hat.

Mit gravierenden Folgen FÜR die Kreditnehmer. Die können in dem Fall, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, oft den Kreditvertrag widerrufen. Und müssen in dem Fall keine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und können billig neu finanzieren. In vielen Fällen sparen Betroffene beim historisch niedrigen Zinsniveau manchmal ein paar tausend Euro. Jedes Jahr.

Und das haben Gerichte bestätigt. In drei Entscheidungen des Stuttgarter Landgerichts wurden Widerrufbelehrungen der BW Bank kassiert. Am 24.09.2013 (8 O 547/13), 07.11.2013 (6 O 332/13) und am 20.12.2013 (12 O 547/13, alle nicht rechtskräftig) wurde die BW Bank verurteilt, die Kreditgeschäfte rück ab zuwickeln. Letztlich verglich sich die Bank; aus guten Gründen. Aber die Betroffenen wissen seitdem, dass sie Mittel gegen Banken haben.

Und der Widerruf macht nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung oder einem Immobilien-Kredit Sinn. Häufig haben Betroffene, nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE R, Kredite auch zur Vermittlung von an und für sich ökonomisch sinnfreien Investments in geschlossene (Immobilien-) Fonds geschlossen. Wenn die Fonds notleidend geworden sind, müssen die Betroffenen die Kredite auf eine an und für sich wertlose Beteiligung abzahlen und bekommen nichts zurück.

Wenn diese Investments verbunden waren, können die Betroffenen unter besonderer Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, XI ZR 33/08) bestimmten Voraussetzungen den Kredit widerrufen, die wertlose Beteiligung an die Bank zurückgeben und bekommen alles, den Fondskaufpreis und die Kreditkosten, zurück und werden auch noch von allen zukünftigen Zahlungen freigestellt. "Wer das nicht nutzt, will sich nicht helfen lassen," meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrung bei Beteiligungen" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Mittwoch, November 26, 2014

OLG Stuttgart spricht GFE-Geschädigtem einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 98.553,25 zu.

Mehr als drei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verurteilt auch das Oberlandesgericht Stuttgart den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes der GFE zur Zahlung eines Schadensersatzes wegen Verletzung von Aufklärungspflichten.


Verjährung droht zum 31.12.2014!

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB meldet, verlaufen auch noch mehr als drei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH (GFE mbH) die von Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen gegen Anlageberater / Anlagevermittler erfolgreich.

So hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 18.11.2014 den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung von EUR 98.553,25 sowie zur Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten des Erwerbes, die aus diesem Geschäft folgen, verurteilt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart begründet die Verurteilung damit, dass der Vermittler den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger zum einen nicht auf die fehlende Tragfähigkeit des Anlagekonzeptes hingewiesen hat und zum anderen nicht auf die ganz erheblichen Innenprovisionen, die dem Vermittler versprochen wurden.

Bereits Urteil vom 31.07.2014 hat das Oberlandesgericht Köln die Vermittlerin eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 155.143,08 verurteilt.

Der Kläger hat auf Empfehlung der dortigen Beklagten ein Blockheizkraftwerk von der GFE mbH erworben. Nach Auffassung des Klägers wurde er von der Beklagten nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Anlagekonzeptes aufgeklärt. Das Oberlandesgericht Köln kam nunmehr zu dem Ergebnis, dass die Beklagte gegen ihre Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Bereits mit Urteil vom 19.09.2014 hat das Landgericht Arnsberg den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung von EUR 60.006,45 verurteilt.

Mit Urteil vom 23.04.2014 hat das Landgericht Memmingen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 83.250,00 verurteilt.

Mit Urteil vom 27.06.2014 hat auch das Landgericht Heilbronn einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Blockheizkraftwerkes von der GFE mbH bejaht und den dortigen Beklagten zur Zahlung von EUR 114.465,19 verurteilt.

Mit Urteil vom 25.07.2013 verurteilte auch das Landgericht Augsburg einen Vermittler zum Schadensersatz, weil er seine Pflichten gegenüber dem Erwerber des Blockheizkraftwerkes nicht erfüllt habe. Neben dem bezahlten Kaufpreis sprach das Landgericht Augsburg dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger auch die Finanzierungskosten zu. Der Vermittler, der gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg über seine Rechtsanwälte Berufung zum OLG München - Zivilsenate Augsburg - eingelegt hatte, nahm in der mündlichen Verhandlung auf ausdrückliches Anraten des Senats seine Berufung zurück. Damit ist jetzt auch das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig.

Bereits in den Jahren 2011 und 2012 konnten durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. So hat beispielsweise am 14.10.2011 das Landgericht Landshut den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Auch in weiteren von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geführten Verfahren konnten zwischenzeitlich vor verschiedenen Gerichten rechtskräftige Urteile zu Gunsten der Anleger erstritten werden.

In Einzelfällen wurden auch Vergleiche mit den Beratern bzw. Vermittlern geschlossen. So wurde beispielsweise im Juni 2012 vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.

"Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. "Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

Da Schadensersatzansprüche am 31.12.2014 zu verjähren drohen, ist für Erwerber von Blockheizkraftwerken der GFE nunmehr Eile geboten.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,GFE Group" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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BGH spricht Lehman-Opfer Schadensersatz zu

Neue Hoffnung für Lehman-Opfer: Der Bundesgerichtshof sprach am 25. November einem geschädigten Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu (XI ZR 169/13). ,,Nach dem BGH-Urteil können auch weitere Lehman-Opfer hoffen, noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen", sagt BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Im konkreten Fall hatte die private Bethmann Bank (Frankfurt a.M.) einem Kunden im Mai 2008 ,,Lehman Brothers Aktie Kupon Anleihen" im Wert von rund 33.000 Euro verkauft. In dem dazu gehörigen Produktflyer hieß es u.a., dass es ,,100 Prozent Kapitalschutz am Laufzeitende" gebe. Allerdings hatte die Bank verschwiegen, dass sie laut Anleihebedingungen auch ein Sonderkündigungsrecht habe, etwa bei einer Insolvenz. Für den Anleger bedeutet das in der Konsequenz, dass der Rückzahlungsbetrag deutlich niedriger ausfallen kann oder er sogar gar nichts zurückerhält. Über dieses Sonderkündigungsrecht klärte die Bank ihren Kunden jedoch nicht auf. Ebenso wenig übergab sie die Anleihebedingungen.

Damit habe die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen, so die Karlsruher Richter. Der BGH entschied, dass die vermittelnde Bank ungefragt über ihr Sonderkündigungsrecht aufklären muss. Denn ein Sonderkündigungsrecht stelle für eine Anlageentscheidung einen wesentlichen und damit aufklärungspflichtigen Umstand da. Zumal es für den Anleger zum Totalverlust führen kann. Die Bank muss dem Anleger daher Schadensersatz zahlen.

Dabei muss der Anleger jedoch einen Abschlag von 17 Prozent auf die Anlagesumme hinnehmen. Denn er hatte es versäumt, seine Forderungen im Insolvenzverfahren in New York anzumelden. Dort wurden Insolvenzforderungen bis zu einem Betrag von 50.000 Dollar pauschal mit 17 Prozent vergütet.

,,Dennoch ist es ein schöner Erfolg für den Anleger, der auch anderen Lehman-Opfern Mut machen dürfte. Denn das Urteil dürfte durchaus Signalwirkung haben. Auch wenn der Beratungsfehler der Bank immer im Einzelfall nachgewiesen werden muss", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII: Anleger sollen offenbar Ausschüttungen zurückzahlen.

Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gestaltet sich derzeit als schwierig. Das bekommen auch die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII zu spüren. Sie werden derzeit offenbar aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen.


Nicht zum ersten Mal greift die Fondsgesellschaft zu diesem Mittel. Auch 2011 forderte sie die Anleger schon zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf, um den Fonds aus einer wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Dieses Szenario scheint sich jetzt zu wiederholen. ,,Allerdings sollten die Anleger dieser Forderung nicht so einfach nachgeben. Denn gewinnunabhängige Ausschüttungen dürfen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Eine entsprechende Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 12. März 2013 (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) getroffen. Demnach muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig und auch für den Anleger verständlich formuliert sein, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden und ggfs. zurück gefordert werden. ,,Bevor die Anleger der Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen nachkommen, sollte also zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden", so der Anwalt..

Darüber hinaus empfiehlt der Fachanwalt auch, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn eine uneingeschränkte  Erfolgsgeschichte war die Fondsbeteiligung für die Anleger nicht. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände. Durch diese und weitere Faktoren kann ein geschlossener Immobilienfonds in seiner Wirtschaftlichkeit gefährdet werden und für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. ,,Wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", so  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,

Da der Fonds schon 2001 aufgelegt wurde, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange zögern, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen. Denn es könnte bereits Verjährung eingesetzt haben oder drohen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland" beizutreten.

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Dienstag, November 25, 2014

Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG / Kaufangebot annehmen?

Rund 8.000 Anleger des Macquarie Infrastrukturgesellschaftfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG dürften in den letzten Tagen seitens der Macquarie Management GmbH ein Kaufangebot bezüglich Ihrer Beteiligung an dem Strukturfonds erhalten haben.


Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Transaktion verkaufswilligen Anlegern die Möglichkeit eines vorzeitigen Exits aus dem Fonds ermöglichen soll. Es wird des Weiteren ausgeführt, dass der genannte Kaufpreis ca. 80% des ursprünglich gezeichneten Kommanditkapitals ausmacht.

Selbst unter Berücksichtigung dieses Angebots und der bereits geleisteten Ausschüttungen ist mit einem Verlust zurechnen. Auf der Basis der prospektierten Ausschüttungen und auch im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Falschberatung zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fondsanteile sollten betroffene Anleger das Kaufangebot von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ca. 8.000 Anleger mit hohen Renditeaussichten und der Investition in vermeintlich sichere Infrastrukturanlagen geworben worden. Oftmals wurden die Beteiligungen von Banken und Sparkassen vermittelt. Gemäß den aktuellen Geschäftsberichten bleiben und blieben die Renditeerwartungen weit hinter den aufgeführten Renditen zurück.

Anleger des Fonds sind oftmals darüber im Unklaren gelassen worden, dass bereits das gesamte Fondskonstrukt mehr als kompliziert ist und somit zusätzliche Risiken beinhaltet. Der Fonds ist nämlich so aufgebaut, dass Anleger über einen Treuhänder Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft erwerben sollten. Der tatsächliche Wert dieser Beteiligungsgesellschaft bestand jedoch aus Genussrechten. Genussrechte beinhalten jedoch weitere unternehmerische Risiken, insbesondere bis hin zu einem Totalverlust.

Die Beteiligungen an diesem Fonds wurden seitens der Banken und Sparkassen aber in einem großen Anteil als sichere Investitionen dargestellt. Bereits der Fondsprospekt zeigt jedoch deutlich, dass es sich um eine höchst risikoreiche Anlage handelt. Oft wurde diese im Rahmen der Beratungsgespräche verharmlost oder nicht erwähnt.

Zahlreiche Anleger konnten sich über diesen Umstand nicht auf der Basis des Emissionsprospektes informieren, da dieser erst zum Zeitpunkt der Zeichnung oder aber auch danach übergeben wurde. Dieser Umstand hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt man dann noch die im Verkaufsprospekt angegebene Rendite von 7,5 bis 8,5% pro Jahr und die Ausschüttungen die zwischen 4,7 und 5,4% liegen sollten und stellt dem gegenüber, dass zwischen 2006 bis 2012 lediglich 5,26% Ausschüttungen insgesamt geleistet wurden, zeigt sich, dass der Fonds mehr als negativ verlaufen ist.

Wurde die Beteiligung an einem solchen Fonds von einer Bank oder Sparkasse vertrieben kommt noch die Rückvergütungsproblematik hinzu. Oftmals haben Banken und Sparkassen die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass sie für den Vertrieb dieser Strukturfondsbeteiligungen zusätzliche Vergütungen erhalten haben. Gemäß der nach wie vor gängigen Rechtsprechung des BGH ist die Bank bzw. Sparkasse verpflichtet auf diese Rückvergütungen hinzuweisen.

Weitere Beratungsfehler können darin liegen, dass das allgemein bestehende unternehmerische Risiko nicht mitgeteilt wurde, dass im Rahmen einer Kommanditbeteiligung die Haftung gegenüber Gläubigern auch wieder aufleben kann und das vor allem in Falle einer Insolvenz erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können.

Auf Grund der negativen Entwicklung dieses Fonds sollten betroffene Anleger durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche gegeben sein könnten. Ebenso sollte geprüft werden, ob das Kaufangebot der Macquarie Management GmbH angenommen werden sollte.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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Bearbeitungsgebühren bis Ende des Jahres 2014 von der Bank zurückfordern.

Wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat, haben Banken ihren Kunden selbst die Bearbeitungsgebühren zu erstatten, welche sie vor 10 Jahren kassiert haben, hierauf macht der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller aufmerksam.


In dem angesprochenen Urteil entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 begonnen hat zu laufen. Damit laufen die Verjährungsfristen für Darlehen, welche zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, Ende dieses Jahres aus. Danach

Um die drohende Verjährung zu verhindern reicht die schriftliche Geltendmachung bei den betroffenen Kreditinstituten nicht aus, vielmehr sind verjährungshemmende Maßnahmen wie der Erlass eines Mahnbescheides, die Einreichung eines Güteverfahren oder die Erhebung einer Klage nötig, erläutert der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage stehen die Chancen für die Darlehensnehmer durchaus gut, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen, soweit die genannte Verjährungsproblematik beachtet wird. Jedoch stellen sich einige Banken quer oder versuchen die fordernden Kunden in die Verjährung zu treiben. Im Falle dieser Strategie der Banken empfiehlt der Fachanwalt die unmittelbare Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes.

In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen  lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. 

Weitere Informationen
zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Tim Reckmann / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Falsche Widerrufsbelehrung - Kunden welcher Banken sind besonders oft betroffen?

Der Großteil der von den Banken verwandten Widerrufsbelehrungen ist fehlerhaft. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Studie veröffentlicht, nach der mittlerweile fast 80 % der von ihr überprüften Widerrufsbelehrungen mit Mängeln behaftet sind. In dieser Studie tauchen bestimmte Banken besonders häufig  auf.


Banken müssen ihre Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zutreffend belehren. Erfüllen sie diese Pflicht nicht ordnungsgemäß, so steht dem Kunden, der sein Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen hat, grundsätzlich immer noch die Möglichkeit des Widerrufs offen, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und sich vom sonstigen Vertragstext abheben. Zum anderen hat sie aber auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend zu informieren. Viele der von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen wurden zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend festgestellt. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung  als insgesamt nicht ausreichend betrachtet wird und demnach ein Widerruf grundsätzlich auch heute noch möglich ist.

Von den in der Studie ausgewerteten 1823 Widerrufsbelehrungen waren nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg 1448 fehlerhaft, was einer Quote von ca. 80% entspricht.

Wirft man einen genaueren Blickt in diese Studie, so fallen einige Kreditinstitute auf, deren Widerrufsbelehrungen nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg überdurchschnittlich oft fehlerhaft waren.

Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen verwandten demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben  nach der Studie ihren Kunden nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen vorgelegt.

Die Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte decken sich ebenfalls mit dieser Studie. Bei der Mehrzahl der überprüften Widerrufsbelehrungen konnten die Rechtsanwälte Mängel feststellen. 

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung eröffnet dem Bankkunden grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase, stellt dies für viele Darlehensnehmer eine lukrative Einsparungsmöglichkeit dar, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, zahlreiche dieser Fälle betreut.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz. 

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Montag, November 24, 2014

Atlantic MS Clara Schulte - Anleger stehen vor schwerer Entscheidung

Die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte stehen vor einer schweren Entscheidung. Sie sollen Kapital nachlegen, um den Fonds aus einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu helfen. Ansonsten droht offenbar die Insolvenz.


Wie das ,,fondstelegramm" berichtet, werden die Anleger des Schiffsfonds derzeit offenbar gebeten, frisches Kapital zu investieren. Ein bereits im September vorgelegtes Finanzierungskonzept brachte scheinbar nicht den gewünschten Erfolg. Die Insolvenz steht im Raum, da selbst ein Notverkauf des Schiffes wohl nicht für die notwendige Liquidität sorgen würde. Doch selbst wenn die Anleger Kapital nachlegen, drohen nach wie vor Verluste.

,,Die  Anleger sollten gut überlegen, ob sie noch weiteres Geld in einen wirtschaftlich angeschlagenen Fonds investieren wollen. Denn eine Finanzspritze ist keineswegs die Garantie dafür, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt. Da offenbar in jedem Fall mit Verlusten zu rechnen ist, empfehle ich den Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Wie Fachanwalt Cäsar-Preller aus langjähriger Erfahrung weiß, wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. ,,Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondanteilen aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken. Die können bis zum Totalverlust des Geldes reichen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Daher seien Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger auch ungeeignet. Über die Risiken ihrer Kapitalanlage hätten die Anleger im Beratungsgespräch daher auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Zudem hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können diese für den Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig zu den Anlage-Wünschen des Anlegers passt. Bei Kenntnis der Kick-Backs wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zu der Beteiligung an der Kapitalanlage gekommen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können daher Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Atlantic MS Clara Schulte beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Schwächelnde Weltwirtschaft kann Schiffsfonds belasten - Rückforderung von Ausschüttungen oft nicht rechtmäßig.

Die Weltwirtschaft gerät zunehmend ins Stottern. Bei einer derartigen Entwicklung können auch Schiffsfonds wieder unter Druck geraten. Denn die Containerschifffahrt ist von der globalen konjunkturellen Lage abhängig.


,,Sollte die weltweite Konjunktur weiter abflauen, könnte das auch für Schiffsfonds-Anleger Konsequenzen haben. Denn nach wie vor leiden etliche Schiffsfonds unter den Auswirkungen der Finanzkrise 2008. Gibt es jetzt wieder einen Dämpfer, könnten Schiffsfonds erneut in wirtschaftliche Probleme geraten", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Anleger könnte dies auch bedeuten, dass sie zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert werden. Cäsar-Preller: ,,Das ist ein beliebtes Mittel, wenn Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Doch einer Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen sollte nicht leichtfertig nachgekommen werden. In vielen Fällen ist die Rückforderung unzulässig."

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 12. März 2013 (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) anlegerfreundlich zur Rückforderung von Ausschüttungen entschieden. Demnach können gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich besagt. Der BGH führte dazu aus, dass im Gesellschaftsvertrag verständlich formuliert sein muss, dass die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden. ,,Die Formulierung muss dabei so sein, dass sie auch für den Laien klar und verständlich ist. Das heißt, die Anleger müssen erkennen können, dass ihnen die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden und unter Umständen von der Fondsgesellschaft wieder zurück verlangt werden können", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den Anlegern, die zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden, den Gesellschaftsvertrag prüfen zu lassen, ehe sie der Aufforderung nachkommen. Mehr noch: Auch Anleger, die ihre Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, können diese nach den BGH-Urteilen möglicherweise wieder zurückfordern.

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Samstag, November 22, 2014

Schrottimmobilien - Ausstiegsmöglichkeiten

Die anhaltende Niedrigzinsphase hat ihre Schattenseiten. Denn wer sein Geld anlegen möchte, sucht nach einer gewinnbringenden Möglichkeit. Das ruft wiederum die Vermittler von Schrottimmobilien auf den Plan.


,,Immobilien genießen den Ruf als ,Betongold' eine sichere Geldanlage zu sein. Das ist zwar ohnehin nur die halbe Wahrheit - aber genau die machen sich die Vermittler von Schrottimmobilien zu Nutze und bringen Immobilien zu einem viel zu hohen Preis an den Mann", warnt der BSZ-e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Diese Masche funktioniere natürlich in Niedrigzinszeiten wie aktuell besonders gut. Denn einerseits werde nach einer Kapitalanlage mit guten Renditeaussichten gesucht und andererseits laden die niedrigen Zinsen förmlich dazu ein, einen Immobilienkredit aufzunehmen und günstig eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu finanzieren.

Der BSZ e,V. Anlegerschutzanwalt rät jedoch zur Vorsicht bei unseriösen Angeboten: ,,Die Masche funktioniert fast immer gleich: Erst kommt das tolle Angebot, dann gibt es angeblich keine Besichtigungsmöglichkeit und die Entscheidung muss auch ganz schnell fallen, da es angeblich viele Kaufinteressenten gibt. Dann kann ich nur raten: Finger weg!" Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt spricht aus Erfahrung und vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die auf Schrottimmobilien hereingefallen sind und viel Geld verloren haben.

Die gute Nachricht: ,,Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben", so Cäsar-Preller. Denn wenn eine Immobilie zu Anlagezwecken erworben wurde, muss der Käufer zuvor über alle Risiken umfassend aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa dringender Sanierungsbedarf, schwankende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände. Außerdem dürfen auch keine falschen Angaben zum tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie gemacht werden.

,,Wurde zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen und liegt zwischen dem Kreditvertrag und dem zu finanzierenden Geschäft ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, kann auch der Widerruf des Darlehensvertrags eine interessante Ausstiegsmöglichkeit sein. Dann hat die Bank keinen Anspruch auf die Rückzahlung des Kredits, sondern erhält die Immobilien", erklärt der Fachanwalt. Ein Widerruf von Immobilienkrediten ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

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Freitag, November 21, 2014

Premicon MS Astor: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Nach der MS Deutschland ist auch die MS Astor in massiven Schwierigkeiten. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14) eröffnet. Anleger des Schiffsfonds müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.


Die Situation für Kreuzfahrtschiffe in Deutschland ist offenbar schwierig. Die unzureichende Auslastung der MS Astor sei ein Grund für den Insolvenzantrag gewesen, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Im Insolvenzverfahren sollen die bereits angelaufenen Restrukturierungsmaßnahmen fortgesetzt werden und auch der laufende Schiffsbetrieb sei gesichert.

Für die rund 1500 Anleger, die sich an dem Schiffsfonds Premicon MS Astor beteiligt haben, ist die Situation aber schwierig. Im Fall einer Insolvenz kann ihnen der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Auch wenn Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden, ist keinesfalls gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Anleger daher, ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen."

Ob Kreuzfahrt- oder Containerschiffe: Schiffsfonds sind als sichere Kapitalanlage ungeeignet, da sie einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt und damit hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und tragen damit auch das Totalverlust-Risiko. Cäsar-Preller: ,,Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage beworben. Dass sie das nicht sind, zeigen die zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren. Wurden die Risiken in der Anlageberatung verschwiegen oder die Fondsanteile an bewusst sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."

Außerdem hätten die Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Denn für die Anleger können diese ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers nach einer sicheren Kapitalanlage übereinstimmen muss. ,,Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig und verbraucherfreundlich. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht und das Geschäft rückabgewickelt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Die böse Fratze des Anlagebetrugs ist anscheinend salonfähig geworden.

Wenn manche  Finanzberater hohe Renditen ohne Risiko versprechen, fragt sich der aufgeklärte Anleger natürlich wie das in der Niedrigzinszeit möglich ist. Auf diese Frage hat der Finanzkünstler nur gewartet. Jetzt kann er den Anleger mit frei erfundenem Finanzlatein und einer wilden Geschichte von unvorstellbaren Vermögen beeindrucken. Nur er, der Herr Finanzvermittler, kann den Zugang zu einem geheimen Handelsprogramm der internationalen Investmentbanken vermitteln, wo unvorstellbare Renditen erwirtschaftet werden. Natürlich ist der Zugang streng reglementiert, aber alles ist legal und vom Internationalen Währungsfonds gebilligt.

Natürlich ist unser Finanzberater  einer von Weltweit nur 8 Händlern die Zugang zu diesem System verschaffen können. Normalerweise ist eine Anlage erst ab einer Million Euro möglich. Aber heute gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit mit einem viel kleineren Betrag einzusteigen. Das ist nur möglich weil der Herr Finanzberater schon über 20 Jahre im Geschäft ist und schon genug Geld gemacht hat und jetzt will er Ihnen einmal die Gelegenheit geben astronomische Zinsen, bis zu 80% die Woche, einzustreichen. 

Diese Leute  bauen auf den Mangel  an Wissen ihrer Kunden, was auf den Finanzmärkten tatsächlich möglich ist und was eben nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.  Mit einem Bündel unsinnigem Finanzlatein und extrem hohen Renditen werden die Kunden in die Anlagefalle gelockt. Der letzte Zweifel wird mit einem Bündel an Sicherheitsversprechen zerstreut. Dazu zählt auch das Einzahlen oder  Deponieren  des Geldes bei einer deutschen Geschäftsbank. Kein Anleger zieht  dabei auch nur in Erwägung, dass sein Geld auf eine Blak Bank auf nimmer wiedersehen abfließen kann.

Es gibt keine legalen geheimen Finanzmärkte an denen die Banken Handel mit Wertpapieren treiben  und astronomische Renditen einfahren. Wer das Gegenteil behauptet lügt. Aber schon Ernest Hemingway wusste: "Eine große Lüge ist manchmal plausibler als die Wahrheit."

Es ist auch komplett gelogen, dass andere Anleger massenhaft Geld mit diesem Programm gemacht haben. Auch der Herr Finanzberater nicht, sonst würde er nicht vor Ihnen sitzen und versuchen Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Niemand außer den Betrügern haben jemals Geld gemacht mit diesen Programmen.  Eine Lüge ist es natürlich auch, dass dieses Programm vom Internationalen Währungsfonds gebilligt wurde.

Es ist zu beobachten, dass in letzter Zeit wieder mit längst bekannten Betrugsmodellen Kasse gemacht wird. Da   versuchen die Betrüger deutsche Banken in ihre dubiosen Geschäfte zu involvieren, um so ihren Kunden Seriosität vorzutäuschen. Ein Heer von größten Teils ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche steht den Anlagebetrügern zur Seite. Die Gier nach Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Die Drahtzieher dieser kriminellen Finanz- und Anlagegeschäfte fühlen sich als eine Elite ihrer Branche. Die Herrschaften werden in ihrem Irrglauben durch die gesellschaftliche Akzeptanz und die meist vorhandenen besten Beziehungen zu den oberen Etagen von Politik und Wirtschaft auch noch bestärkt.

Ihre feinen Manieren vergessen diese Herrschaften nur dann, wenn Betrogene oder auch eine Anlegerschutzorganisation wie z. B. der BSZ e.V. die kriminellen Machenschaften aufdecken wollen. Da wird mit einer Millionen-Schadensersatzklage gedroht. Strafanzeigen, Pressekonferenzen, Aktionen im Internet, Beschwerden an höchster Stelle, all dies gehört zur Drohkulisse dieser feinen Gesellschaft. Natürlich beauftragt man große erfolgreiche Wirtschaftskanzleien mit der Abmahnung des Störenfrieds. Diese "erfolgreichen Wirtschaftskanzleien" leben dann in der Regel von Ihren ausgefertigten Abmahnungen - oft mit utopischen Streitwerten und entsprechend gesalzenen Honorarrechnungen - auch nicht schlecht. Schlechtes Gewissen - Fehlanzeige! Diese feinen Nadelstreifen Anwälte, sorgen dafür, dass die Betrüger noch möglichst lange am Markt ihr Unwesen treiben können. Sie wissen auch ganz genau, bei welchen Gerichten  ihre Anträge erfolgreich sind.

Verlierer in diesem Ungleichen Kampf sind meist die Anleger, Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine. Die kriminellen Anlagebetrüger haben nichts zu verlieren. Sie nutzen die Chance die Ihnen von gierigen Abmahnanwälten  geboten wird, ihre Glaubwürdigkeit wieder  herzustellen und bei den Kritikern Angst und Schrecken zu verbreiten.
Da ist so viel Geld vorhanden, dass diese Herrschaften sogar Scheinprozesse über Verträge die sie untereinander abgeschlossen haben vor Gericht führen. Da werden sinnlos erscheinende Beschwerden an höchste Stelle gerichtet, nur um sich Dritten gegenüber reinzuwaschen. Scheinkorrespondenzen von Rechtsanwälten runden das Bild ab. Schlussendlich glaubt man den Beteuerungen der Anlagebetrüger, dass sie ja selbst betrogen wurden. 

Tausende von Anlegern könnten vor Zorn in den Tisch beißen, wenn im Fernsehen einer dieser "erfolgreichen Finanzmanager" sich im Licht der Öffentlichkeit sonnt und im erlauchten Kreis der Prominenten seine Märchen verbreitet. So ist das mit dem Anlegerschutz in Deutschland!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Was ist das für ein Staat der ein Finanzsystem schützt - sogar Rettungsschirme aufspannt -  welches die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit  der Finanzhaie dient. Die böse Fratze des Anlagebetrugs ist anscheinend salonfähig geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung Politik nach der Devise betreibt: ,,Hilf dir selbst, wir helfen schon den Banken", da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Diesem Treiben will der BSZ e.V. endlich ein Ende setzen. Der BSZ e.V. will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückzuholen. ,,Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich einer Klageflut Ihrer Kundschaft - gestützt durch einen finanzstarken Prozessfinanzierer -  ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern" sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V..  Der BSZ e.V. verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die Mittel zur Rechtsdurchsetzung können durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft gewährleistet werden

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, November 20, 2014

Green Planet AG: Anleger gehen nicht leer aus.

Das Geld der Anleger der insolventen Green Planet AG ist nicht komplett verloren. ,,Zumindest einen Teil werden die Anleger wiedersehen und auf keinen Fall mit leeren Händen dastehen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der am 18. November bei der Gläubigerversammlung in den Gläubigerausschuss gewählt wurde.


Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu vertreten und die Arbeit des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Miguel Grosser, zu überwachen. Dieser konnte bereits erhebliche Vermögenswerte sicherstellen. Derzeit stehen den Gläubigerforderungen von rund 22 Millionen Euro ca. 8 Millionen Euro an Vermögenswerten gegenüber. ,,Nun muss sich noch ein weiterer Überblick über die Vermögenswerte geschaffen werden, damit so viel Geld wie möglich an die geschädigten Anleger ausgezahlt werden kann", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller.

Die Anleger hatten rund 15 Millionen Euro in die Green Planet AG investiert. Angeblich sollte das Geld in Teakholz-Plantagen in Costa Rica fließen. Dort ist es aber nie angekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Der BSZ e.V.: ,,Natürlich ist es erfreulich, dass schon einige Vermögenswerte gesichert werden konnten, die an die Gläubiger ausgezahlt werden können. Doch neben dem Insolvenzverfahren sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden."

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.

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Mittwoch, November 19, 2014

Griechenland-Anleihen: Deutsche können in Deutschland klagen.

Deutsche können in Deutschland gegen Griechenland klagen. Das war bis zuletzt strittig. Jetzt hat das Koblenzer Landgericht die erste Klage eines betroffenen deutschen Kapitalanlegers zugestellt. Und damit den Raum geschaffen, die Haftung Griechenlands aus dem Bond-Skandal durch deutsche Richter zu entscheiden.  Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Oliver Frick und Matthias Gröpper.


Das könnte der sprichwörtliche Dammbruch sein. Endlich vertritt ein deutsches Gericht die Meinung, dass es zuständig ist. Für die Verhandlung der Klagen Deutscher gegen die Hellenische Republik. Aus der desaströsen, enteignenden Umschuldung Griechenlands auf Kosten, vor allem, deutscher Kapitalanleger.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klagen Deutscher gegen Griechenland ist umstritten. Denn in den meisten Anleihebedingungen Griechenlands wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den Bonds müssen in Griechenland geltend gemacht werden.

Das verringert die Erfolgschancen der ausländischen Investoren. Denn griechische Gerichte könnten tendenziell im Interesse Griechenlands entscheiden. Weil die Hellenische Republik die Forderungen aus den Staatsanleihen nicht ganz erfüllen kann. Und das Land gegebenenfalls in die Pleite gehen würde. "Einige Klagen sind zwischenzeitlich von griechischen Instanzgerichten mit haarsträubenden Begründungen abgewiesen worden; das fördert unsere Besorgnis," meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: "Die Betroffenen haben zwar die Chance, diese Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof, durchaus erfolgsträchtig, anzugreifen, aber das verlängert auch den Verfahrensweg."

Die Anlegeranwälte glauben, dass diese Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam sind.

Die deutschen Gerichte sind örtlich zuständig. Die Beklagte hat zwar in den Anleihebedingungen die Zuständigkeit griechischer Gerichte ausgewiesen, aber diese Gerichtsstandsklauseln  sind unwirksam. Es handelt sich nämlich um einen privatrechtlichen Streitgegenstand, über den der sachliche Anwendungsbereich der EuGVVO eröffnet wird und nach Art. 15 Abs. 1 c), Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gilt der Wohnort des Verbrauchers. Und der wird nicht durch eine Gerichtsstandsvereinbarung verdrängt, Art. 23 Abs. 5, 17 EuGVVO", findet Frick.

Deshalb vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE die Meinung, dass es für die Betroffenen Sinn stiftender ist, die Forderungen in ihrem Heimatland geltend zu machen. "Hier werden Richter nicht von Politikern beeinflusst," schätzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten die meisten deutschen Betroffenen des sprichwörtlichen hair-cuts. Sie prozessieren gegen Griechenland in Deutschland und Griechenland. Und haben mittlerweile in vielen Prozessen Urteile oder Vergleiche gegen deutsche Banken und Sparkassen geholt; wegen Falschberatung. "Den Betroffenen hätten diese hochspekulativen Investments nie empfohlen werden dürfen.", meint Gröpper. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen beizutreten.

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Bildquelle: © Manfred Nuding / pixelio.de

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gröpköp

PARELI Beteiligungs-GmbH. Landeskriminalamt ermittelt wegen schweren Betrugs.

Die PARELI-Betroffenen haben partiarische Darlehen begeben. Jetzt ist das Unternehmen pleite. Die Betroffenen drohen alles zu verlieren. Sie können nun die Unternehmensverantwortlichen in die Haftung nehmen.


Das Hamburger Landeskriminalamt ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der PARELI Beteiligungs-GmbH. Die Polizei verdächtigt die PARELI-Macher. Sie sollen die Kapitalanleger betrogen haben. Gewerbs- und Bandenmäßig.

Das Unternehmen ist insolvent. Meistens verlieren die Betroffenen alles; sie bekommen keine Zinsen und das eingesetzte Kapital geht nicht zurück.

Der Hinweis, dass ermittelt wird, ist wichtig; BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dirk Andreas Hengst schätzt: "Im Zweifel geht das Landeskriminalamt davon aus, dass die Betroffenen betrogen wurden. Und diese Annahme indiziert die Haftung der Unternehmensverantwortlichen. Deshalb kommt die Haftung der PARELI-Macher ernstlich in Betracht."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE haben den Insolvenzbericht eingesehen und Akteneinsicht beantragt. "In den meisten Fällen folgt aus diesen Informationen die Anspruchsbegründung gegen die Unternehmensverantwortlichen. Und wenn die noch Geld haben, können wir das gegebenenfalls abschöpfen. Für die betroffenen Kapitalanleger.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Gröpper.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sich auf die Inanspruchnahme Unternehmensverantwortlicher spezialisiert und in den vergangen Jahren in mehreren tausend Fällen die Forderungen Betroffener gegen ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte durchgesetzt. In Millionenhöhe.

"Wenn die Betroffenen nichts tun", meint Rechtsanwalt Hengst, "verlieren die vielleicht alles. Deshalb raten wir ihnen, von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Zügig.".

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Dienstag, November 18, 2014

Geschädigte Kapitalanleger: So klagen Sie ohne Kostenrisiko!

Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.


Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft bitten, Ihre   Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

Zahlreiche Fonds sind in den letzten Jahren in Schieflage geraten. Prognostizierte Ausschüttungen sind nicht erfolgt und viele Investoren wurden von den Finanzbehörden neu und mit hohen Steuernachforderungen veranlagt oder eine Neuveranlagung droht. Einige Fondsgesellschaften fordern bereits gezahlte Ausschüttungen zurück. 

So überrascht es kaum, dass in den letzten Monaten zahlreiche Urteile zulasten von Banken ergingen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Finanzierung von Schiffs- und Medienfondsbeteiligungen.

In einigen der neuesten Urteile wurden Banken und Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, die ihre Kunden falsch beraten hatten. In den entschiedenen Fällen hatte die Bank für die Beratung ihres Kunden vom Fondsvertrieb eine Vermittlungsprovision  von dem gezeichneten Kapital erhalten. Der Anleger wurde hierüber von der Bank nicht informiert. Auch über das häufig bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Fungibilität wurde, entgegen der eindeutigen BGH Rechtsprechung, fehlerhaft nicht aufgeklärt.

Darüber hinaus sind zahlreiche Fondsbeitritte wegen bisher wenig beachteter formaler Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften angreifbar. Der BGH hat auch zu diesem von Anlegern vernachlässigten Ansatzpunkt in den letzten Jahren,  in einigen Fällen sehr verbraucherfreundliche Urteile die zu einer vollständigen Rückabwicklung und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals geführt haben gefällt. Deshalb decken auch Rechtschutzversicherer solche Klagen in den meisten Fällen ab. Auch diesbezüglich können sich Anleger an den BSZ e.V. wenden.

Lassen Sie jetzt die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften prüfen und gegebenenfalls mit Hilfe der Prozessfinanzierungsgesellschaft durchzusetzen.  Durch dieses Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.

Wegen der Attraktivität dieses Angebotes bitten wir  nur um Anmeldungen von Personen die ein ernsthaftes Interesse an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © Oliver Haja / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Täter, Opfer und Helfer fehlgeschlagener Kapitalanlagen

Eine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern  bieten am Markt eine breite Palette von Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!


Menschen die sich absolut sicher sind, es könnte Ihnen nie passieren, dass sie ihr Geld in eine falsche Anlage investieren, sind die idealen Opfer von nur an ihrer Abschlussprovision interessierten Finanzberatern.  In der Regel sind es dann auch meist Kleinanleger die ihr Geld in Schiffsfonds, Filmfonds, Immobilienfonds und anderen Produkten des Kapitalmarkts versenken.

Einige Banken nutzen das Vertrauen ihrer Kunden schamlos aus und drängen diese  in Anlagen bei der der Bank hohe Provisionen zufließen. Da gab es Institute die vorwiegend ihre betagte Kundschaft in Anlagen lockten bei denen die Pleite schon absehbar war: "Wir haben da etwas für Sie, tolle Rendite und sicher wie die Bank von England"! Aber Lehman ging trotzdem Pleite!!

Manche "Finanzberater" sprechen gezielt Menschen an von denen sie wissen, dass diese nur über begrenzte Mittel verfügen oder in  finanzielle Schwierigkeiten stecken. Dieser Personenkreis ist in der Regel besonders empfänglich für Vorschläge wie man schnell große Gewinne machen kann. Besonders beliebt ist diese Masche beim Verkauf von Schrottimmobilien. "Beton kann nicht Pleite gehen"!

Berater und Anleger haben aber ein gemeinsames Merkmal: Gier! Wobei bei den Anlegern noch die Bereitschaft hinzukommt zu glauben was sie glauben wollen. So haben Hunderttausende von Anlegern ihr Geld verloren. Ob eine Kapitalanlage schlussendlich ein geplanter Betrug oder einfach durch wirtschaftliche Umstände fehlgeschlagen ist, im Ergebnis ist es dasselbe!

Über leere Briefkästen können sich geschädigte Anleger allerdings nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt.  Viele dieser Anschreiben sind als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Aber auch einzelne Rechtsanwälte selbst schreiben Geschädigte an, auch dann, wenn diese bereits anwaltlich vertreten sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen "Informationsschreiben" um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche "Informationsrundschreiben"  unbeachtet lässt.

Natürlich kommt der BSZ e.V. seiner aufklärungs- und Informationsverpflichtung auch durch den Versand von Anlegerrundschreiben nach. Der BSZ® e.V. nimmt bei seinen Anschreiben Bezug auf  seine verschiedenen Internetplattformen, auf denen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz Kapitalanlagerecht einstellen lassen können. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Auch rät der BSZ® e.V. schon seit langem betroffenen Kapitalanlegern dazu, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Anlegerschutzanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben. Erfreulich viele Anleger sind diesem Rat bisher gefolgt.

Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich provisionsgetriebene schlechte Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr gefallen lassen, nimmt weiter rasant zu. Viele machen mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend.

Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.  Der Anleger erhält von der zuständigen BSZ e.V Anlegerschutzkanzlei dann eine entsprechende  Kurzinformation zugeschickt. In einem Orientierungsgespräch kann ihm die Kanzlei  in der Regel bereits per Telefon eine erste Einschätzung der Möglichkeiten geben. Wer es genau wissen will, der ist eingeladen, gleich wie folgt vorzugehen:

Viele Fondsanleger möchten wissen, welche Möglichkeiten konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne sich oft nicht zielführenden ,,Geschädigtengemeinschaften" oder angeblichen ,,Sammelverfahren" anzuschließen. Um dies fallbezogen verlässlich beurteilen zu können, bitten die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien, ihnen unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, die meist in einem bis mehreren Leitz-Ordnern verwahrt werden, zusammen mit einer (soweit erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der eine Sparkasse oder Bank die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte den Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein Anspruch besteht auf Kostenübernahme.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein Mandat erteilt wird.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Jeder betroffene Kapitalanleger kann gegen Zahlung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von €  75,00 (inkl. Mehrwertsteuer)  die Aufnahme zu einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beantragen. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten KapitalmEine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern  bieten am Markt eine breite Palette von Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!arktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810  
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Bildquelle: © Juergen Jotzo / pixelio.de                                                                                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. November 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

Montag, November 17, 2014

OLG Hamburg und Landgericht Hamburg verurteilen die Garbe Logimac AG zum Schadensersatz

Sowohl das Oberlandesgericht Hamburg als auch das Landgericht Hamburg haben kürzlich die Garbe Logimac AG wegen fehlerhafter Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.


Mit Urteil vom 07.11.2014 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einem Anleger der Garbe Logimac AG Schadensersatz in Höhe von EUR 25.666,67 zu. Der Kläger hatte auf Empfehlung eines Anlageberaters eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben. Nach Feststellung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wurde der Kläger von dem Berater nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt. Daher kam das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, den Kläger über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

Mit Urteil vom 07.11.2014 hat auch das Landgericht Hamburg in einem Parallelverfahren einen Schadensersatzanspruch der Erwerberin einer Beteiligung an der Garbe Logimac AG bejaht. Die ebenfalls von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte vorgetragen, auf Grund der fehlerhaften Beratung eine Beteiligung an der Garbe Logimac AG erworben zu haben. Das Landgericht Hamburg kam nun zu dem Ergebnis, dass die Garbe Logimac AG gegen ihre Pflichten, die Klägerin über die Weichkosten der Beteiligung aufzuklären, schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.

,,Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen die Garbe Logimac AG und / oder den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz. Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

,,Im Falle einer fehlerhaften Risikoaufklärung steht dem Anleger Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung zu. Dies bedeutet, dass dem Anleger die eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten und/oder keine weiteren Zahlungen mehr an die Garbe Logimac AG zu leisten sind." so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Garbe Logimac AG ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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