Das Geld der Anleger der insolventen Green Planet AG ist nicht komplett verloren. ,,Zumindest einen Teil werden die Anleger wiedersehen und auf keinen Fall mit leeren Händen dastehen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, der am 18. November bei der Gläubigerversammlung in den Gläubigerausschuss gewählt wurde.
Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, die Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu vertreten und die Arbeit des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Miguel Grosser, zu überwachen. Dieser konnte bereits erhebliche Vermögenswerte sicherstellen. Derzeit stehen den Gläubigerforderungen von rund 22 Millionen Euro ca. 8 Millionen Euro an Vermögenswerten gegenüber. ,,Nun muss sich noch ein weiterer Überblick über die Vermögenswerte geschaffen werden, damit so viel Geld wie möglich an die geschädigten Anleger ausgezahlt werden kann", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller.
Die Anleger hatten rund 15 Millionen Euro in die Green Planet AG investiert. Angeblich sollte das Geld in Teakholz-Plantagen in Costa Rica fließen. Dort ist es aber nie angekommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.
Der BSZ e.V.: ,,Natürlich ist es erfreulich, dass schon einige Vermögenswerte gesichert werden konnten, die an die Gläubiger ausgezahlt werden können. Doch neben dem Insolvenzverfahren sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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