Wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat, haben Banken ihren Kunden selbst die Bearbeitungsgebühren zu erstatten, welche sie vor 10 Jahren kassiert haben, hierauf macht der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller aufmerksam.
In dem angesprochenen Urteil entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 begonnen hat zu laufen. Damit laufen die Verjährungsfristen für Darlehen, welche zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, Ende dieses Jahres aus. Danach
Um die drohende Verjährung zu verhindern reicht die schriftliche Geltendmachung bei den betroffenen Kreditinstituten nicht aus, vielmehr sind verjährungshemmende Maßnahmen wie der Erlass eines Mahnbescheides, die Einreichung eines Güteverfahren oder die Erhebung einer Klage nötig, erläutert der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage stehen die Chancen für die Darlehensnehmer durchaus gut, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen, soweit die genannte Verjährungsproblematik beachtet wird. Jedoch stellen sich einige Banken quer oder versuchen die fordernden Kunden in die Verjährung zu treiben. Im Falle dieser Strategie der Banken empfiehlt der Fachanwalt die unmittelbare Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes.
In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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