Rund 8.000 Anleger des Macquarie Infrastrukturgesellschaftfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG dürften in den letzten Tagen seitens der Macquarie Management GmbH ein Kaufangebot bezüglich Ihrer Beteiligung an dem Strukturfonds erhalten haben.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Transaktion verkaufswilligen Anlegern die Möglichkeit eines vorzeitigen Exits aus dem Fonds ermöglichen soll. Es wird des Weiteren ausgeführt, dass der genannte Kaufpreis ca. 80% des ursprünglich gezeichneten Kommanditkapitals ausmacht.
Selbst unter Berücksichtigung dieses Angebots und der bereits geleisteten Ausschüttungen ist mit einem Verlust zurechnen. Auf der Basis der prospektierten Ausschüttungen und auch im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Falschberatung zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fondsanteile sollten betroffene Anleger das Kaufangebot von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ca. 8.000 Anleger mit hohen Renditeaussichten und der Investition in vermeintlich sichere Infrastrukturanlagen geworben worden. Oftmals wurden die Beteiligungen von Banken und Sparkassen vermittelt. Gemäß den aktuellen Geschäftsberichten bleiben und blieben die Renditeerwartungen weit hinter den aufgeführten Renditen zurück.
Anleger des Fonds sind oftmals darüber im Unklaren gelassen worden, dass bereits das gesamte Fondskonstrukt mehr als kompliziert ist und somit zusätzliche Risiken beinhaltet. Der Fonds ist nämlich so aufgebaut, dass Anleger über einen Treuhänder Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft erwerben sollten. Der tatsächliche Wert dieser Beteiligungsgesellschaft bestand jedoch aus Genussrechten. Genussrechte beinhalten jedoch weitere unternehmerische Risiken, insbesondere bis hin zu einem Totalverlust.
Die Beteiligungen an diesem Fonds wurden seitens der Banken und Sparkassen aber in einem großen Anteil als sichere Investitionen dargestellt. Bereits der Fondsprospekt zeigt jedoch deutlich, dass es sich um eine höchst risikoreiche Anlage handelt. Oft wurde diese im Rahmen der Beratungsgespräche verharmlost oder nicht erwähnt.
Zahlreiche Anleger konnten sich über diesen Umstand nicht auf der Basis des Emissionsprospektes informieren, da dieser erst zum Zeitpunkt der Zeichnung oder aber auch danach übergeben wurde. Dieser Umstand hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt man dann noch die im Verkaufsprospekt angegebene Rendite von 7,5 bis 8,5% pro Jahr und die Ausschüttungen die zwischen 4,7 und 5,4% liegen sollten und stellt dem gegenüber, dass zwischen 2006 bis 2012 lediglich 5,26% Ausschüttungen insgesamt geleistet wurden, zeigt sich, dass der Fonds mehr als negativ verlaufen ist.
Wurde die Beteiligung an einem solchen Fonds von einer Bank oder Sparkasse vertrieben kommt noch die Rückvergütungsproblematik hinzu. Oftmals haben Banken und Sparkassen die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass sie für den Vertrieb dieser Strukturfondsbeteiligungen zusätzliche Vergütungen erhalten haben. Gemäß der nach wie vor gängigen Rechtsprechung des BGH ist die Bank bzw. Sparkasse verpflichtet auf diese Rückvergütungen hinzuweisen.
Weitere Beratungsfehler können darin liegen, dass das allgemein bestehende unternehmerische Risiko nicht mitgeteilt wurde, dass im Rahmen einer Kommanditbeteiligung die Haftung gegenüber Gläubigern auch wieder aufleben kann und das vor allem in Falle einer Insolvenz erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können.
Auf Grund der negativen Entwicklung dieses Fonds sollten betroffene Anleger durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche gegeben sein könnten. Ebenso sollte geprüft werden, ob das Kaufangebot der Macquarie Management GmbH angenommen werden sollte.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
aw
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