Mittwoch, November 19, 2014

PARELI Beteiligungs-GmbH. Landeskriminalamt ermittelt wegen schweren Betrugs.

Die PARELI-Betroffenen haben partiarische Darlehen begeben. Jetzt ist das Unternehmen pleite. Die Betroffenen drohen alles zu verlieren. Sie können nun die Unternehmensverantwortlichen in die Haftung nehmen.


Das Hamburger Landeskriminalamt ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der PARELI Beteiligungs-GmbH. Die Polizei verdächtigt die PARELI-Macher. Sie sollen die Kapitalanleger betrogen haben. Gewerbs- und Bandenmäßig.

Das Unternehmen ist insolvent. Meistens verlieren die Betroffenen alles; sie bekommen keine Zinsen und das eingesetzte Kapital geht nicht zurück.

Der Hinweis, dass ermittelt wird, ist wichtig; BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dirk Andreas Hengst schätzt: "Im Zweifel geht das Landeskriminalamt davon aus, dass die Betroffenen betrogen wurden. Und diese Annahme indiziert die Haftung der Unternehmensverantwortlichen. Deshalb kommt die Haftung der PARELI-Macher ernstlich in Betracht."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE haben den Insolvenzbericht eingesehen und Akteneinsicht beantragt. "In den meisten Fällen folgt aus diesen Informationen die Anspruchsbegründung gegen die Unternehmensverantwortlichen. Und wenn die noch Geld haben, können wir das gegebenenfalls abschöpfen. Für die betroffenen Kapitalanleger.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Gröpper.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sich auf die Inanspruchnahme Unternehmensverantwortlicher spezialisiert und in den vergangen Jahren in mehreren tausend Fällen die Forderungen Betroffener gegen ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte durchgesetzt. In Millionenhöhe.

"Wenn die Betroffenen nichts tun", meint Rechtsanwalt Hengst, "verlieren die vielleicht alles. Deshalb raten wir ihnen, von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Zügig.".

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft PARELI Beteiligungs-GmbH" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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