Mittwoch, November 26, 2014

HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII: Anleger sollen offenbar Ausschüttungen zurückzahlen.

Der Immobilienmarkt in den Niederlanden gestaltet sich derzeit als schwierig. Das bekommen auch die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XVIII zu spüren. Sie werden derzeit offenbar aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen.


Nicht zum ersten Mal greift die Fondsgesellschaft zu diesem Mittel. Auch 2011 forderte sie die Anleger schon zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf, um den Fonds aus einer wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. Dieses Szenario scheint sich jetzt zu wiederholen. ,,Allerdings sollten die Anleger dieser Forderung nicht so einfach nachgeben. Denn gewinnunabhängige Ausschüttungen dürfen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Eine entsprechende Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 12. März 2013 (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) getroffen. Demnach muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig und auch für den Anleger verständlich formuliert sein, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden und ggfs. zurück gefordert werden. ,,Bevor die Anleger der Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen nachkommen, sollte also zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden", so der Anwalt..

Darüber hinaus empfiehlt der Fachanwalt auch, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn eine uneingeschränkte  Erfolgsgeschichte war die Fondsbeteiligung für die Anleger nicht. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände. Durch diese und weitere Faktoren kann ein geschlossener Immobilienfonds in seiner Wirtschaftlichkeit gefährdet werden und für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. ,,Wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", so  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,

Da der Fonds schon 2001 aufgelegt wurde, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange zögern, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen. Denn es könnte bereits Verjährung eingesetzt haben oder drohen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © Jasper J. Carton / pixelio.de 

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 26.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
cp

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