Die Weltwirtschaft gerät zunehmend ins Stottern. Bei einer derartigen Entwicklung können auch Schiffsfonds wieder unter Druck geraten. Denn die Containerschifffahrt ist von der globalen konjunkturellen Lage abhängig.
,,Sollte die weltweite Konjunktur weiter abflauen, könnte das auch für Schiffsfonds-Anleger Konsequenzen haben. Denn nach wie vor leiden etliche Schiffsfonds unter den Auswirkungen der Finanzkrise 2008. Gibt es jetzt wieder einen Dämpfer, könnten Schiffsfonds erneut in wirtschaftliche Probleme geraten", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für die Anleger könnte dies auch bedeuten, dass sie zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert werden. Cäsar-Preller: ,,Das ist ein beliebtes Mittel, wenn Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Doch einer Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen sollte nicht leichtfertig nachgekommen werden. In vielen Fällen ist die Rückforderung unzulässig."
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 12. März 2013 (II ZR 73/11 und II ZR 74/11) anlegerfreundlich zur Rückforderung von Ausschüttungen entschieden. Demnach können gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich besagt. Der BGH führte dazu aus, dass im Gesellschaftsvertrag verständlich formuliert sein muss, dass die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden. ,,Die Formulierung muss dabei so sein, dass sie auch für den Laien klar und verständlich ist. Das heißt, die Anleger müssen erkennen können, dass ihnen die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden und unter Umständen von der Fondsgesellschaft wieder zurück verlangt werden können", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Daher empfiehlt der Fachanwalt den Anlegern, die zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden, den Gesellschaftsvertrag prüfen zu lassen, ehe sie der Aufforderung nachkommen. Mehr noch: Auch Anleger, die ihre Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, können diese nach den BGH-Urteilen möglicherweise wieder zurückfordern.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Rückforderung von Ausschüttungen beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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