Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft bitten, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.
Zahlreiche Fonds sind in den letzten Jahren in Schieflage geraten. Prognostizierte Ausschüttungen sind nicht erfolgt und viele Investoren wurden von den Finanzbehörden neu und mit hohen Steuernachforderungen veranlagt oder eine Neuveranlagung droht. Einige Fondsgesellschaften fordern bereits gezahlte Ausschüttungen zurück.
So überrascht es kaum, dass in den letzten Monaten zahlreiche Urteile zulasten von Banken ergingen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Finanzierung von Schiffs- und Medienfondsbeteiligungen.
In einigen der neuesten Urteile wurden Banken und Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, die ihre Kunden falsch beraten hatten. In den entschiedenen Fällen hatte die Bank für die Beratung ihres Kunden vom Fondsvertrieb eine Vermittlungsprovision von dem gezeichneten Kapital erhalten. Der Anleger wurde hierüber von der Bank nicht informiert. Auch über das häufig bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Fungibilität wurde, entgegen der eindeutigen BGH Rechtsprechung, fehlerhaft nicht aufgeklärt.
Darüber hinaus sind zahlreiche Fondsbeitritte wegen bisher wenig beachteter formaler Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften angreifbar. Der BGH hat auch zu diesem von Anlegern vernachlässigten Ansatzpunkt in den letzten Jahren, in einigen Fällen sehr verbraucherfreundliche Urteile die zu einer vollständigen Rückabwicklung und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals geführt haben gefällt. Deshalb decken auch Rechtschutzversicherer solche Klagen in den meisten Fällen ab. Auch diesbezüglich können sich Anleger an den BSZ e.V. wenden.
Lassen Sie jetzt die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften prüfen und gegebenenfalls mit Hilfe der Prozessfinanzierungsgesellschaft durchzusetzen. Durch dieses Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.
Wegen der Attraktivität dieses Angebotes bitten wir nur um Anmeldungen von Personen die ein ernsthaftes Interesse an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Bildquelle: © Oliver Haja / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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