Freitag, November 21, 2014

Premicon MS Astor: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Nach der MS Deutschland ist auch die MS Astor in massiven Schwierigkeiten. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14) eröffnet. Anleger des Schiffsfonds müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.


Die Situation für Kreuzfahrtschiffe in Deutschland ist offenbar schwierig. Die unzureichende Auslastung der MS Astor sei ein Grund für den Insolvenzantrag gewesen, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Im Insolvenzverfahren sollen die bereits angelaufenen Restrukturierungsmaßnahmen fortgesetzt werden und auch der laufende Schiffsbetrieb sei gesichert.

Für die rund 1500 Anleger, die sich an dem Schiffsfonds Premicon MS Astor beteiligt haben, ist die Situation aber schwierig. Im Fall einer Insolvenz kann ihnen der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Auch wenn Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden, ist keinesfalls gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Anleger daher, ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen."

Ob Kreuzfahrt- oder Containerschiffe: Schiffsfonds sind als sichere Kapitalanlage ungeeignet, da sie einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt und damit hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und tragen damit auch das Totalverlust-Risiko. Cäsar-Preller: ,,Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage beworben. Dass sie das nicht sind, zeigen die zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren. Wurden die Risiken in der Anlageberatung verschwiegen oder die Fondsanteile an bewusst sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."

Außerdem hätten die Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Denn für die Anleger können diese ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers nach einer sicheren Kapitalanlage übereinstimmen muss. ,,Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig und verbraucherfreundlich. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht und das Geschäft rückabgewickelt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Astor beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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