Die BW Bank macht's vor. In vielen Fällen wurden wirtschaftlich sinnlose geschlossene Investments auch noch Kredit finanziert. Betroffene drohen oft auf eine an und für sich wertlose Beteiligung einen teuren Kredit abzuzahlen. Das muss nicht sein. Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Matthias Gröpper und Dirk Andreas Hengst.
Die Tochter der baden-württembergischen Landesbank hat viele Fehler begangen. Die BSZ e.V. Anlegeranwälte der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE kamen im Gleichklang zur Verbraucherzentrale nach der Prüfung vieler Kreditverträge von vielen Kreditinstituten zum Ergebnis, dass die BW Bank überdurchschnittlich oft falsch belehrt hat.
Mit gravierenden Folgen FÜR die Kreditnehmer. Die können in dem Fall, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, oft den Kreditvertrag widerrufen. Und müssen in dem Fall keine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und können billig neu finanzieren. In vielen Fällen sparen Betroffene beim historisch niedrigen Zinsniveau manchmal ein paar tausend Euro. Jedes Jahr.
Und das haben Gerichte bestätigt. In drei Entscheidungen des Stuttgarter Landgerichts wurden Widerrufbelehrungen der BW Bank kassiert. Am 24.09.2013 (8 O 547/13), 07.11.2013 (6 O 332/13) und am 20.12.2013 (12 O 547/13, alle nicht rechtskräftig) wurde die BW Bank verurteilt, die Kreditgeschäfte rück ab zuwickeln. Letztlich verglich sich die Bank; aus guten Gründen. Aber die Betroffenen wissen seitdem, dass sie Mittel gegen Banken haben.
Und der Widerruf macht nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung oder einem Immobilien-Kredit Sinn. Häufig haben Betroffene, nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE R, Kredite auch zur Vermittlung von an und für sich ökonomisch sinnfreien Investments in geschlossene (Immobilien-) Fonds geschlossen. Wenn die Fonds notleidend geworden sind, müssen die Betroffenen die Kredite auf eine an und für sich wertlose Beteiligung abzahlen und bekommen nichts zurück.
Wenn diese Investments verbunden waren, können die Betroffenen unter besonderer Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, XI ZR 33/08) bestimmten Voraussetzungen den Kredit widerrufen, die wertlose Beteiligung an die Bank zurückgeben und bekommen alles, den Fondskaufpreis und die Kreditkosten, zurück und werden auch noch von allen zukünftigen Zahlungen freigestellt. "Wer das nicht nutzt, will sich nicht helfen lassen," meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrung bei Beteiligungen" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 27.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern
gröpköp
Die Tochter der baden-württembergischen Landesbank hat viele Fehler begangen. Die BSZ e.V. Anlegeranwälte der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE kamen im Gleichklang zur Verbraucherzentrale nach der Prüfung vieler Kreditverträge von vielen Kreditinstituten zum Ergebnis, dass die BW Bank überdurchschnittlich oft falsch belehrt hat.
Mit gravierenden Folgen FÜR die Kreditnehmer. Die können in dem Fall, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, oft den Kreditvertrag widerrufen. Und müssen in dem Fall keine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und können billig neu finanzieren. In vielen Fällen sparen Betroffene beim historisch niedrigen Zinsniveau manchmal ein paar tausend Euro. Jedes Jahr.
Und das haben Gerichte bestätigt. In drei Entscheidungen des Stuttgarter Landgerichts wurden Widerrufbelehrungen der BW Bank kassiert. Am 24.09.2013 (8 O 547/13), 07.11.2013 (6 O 332/13) und am 20.12.2013 (12 O 547/13, alle nicht rechtskräftig) wurde die BW Bank verurteilt, die Kreditgeschäfte rück ab zuwickeln. Letztlich verglich sich die Bank; aus guten Gründen. Aber die Betroffenen wissen seitdem, dass sie Mittel gegen Banken haben.
Und der Widerruf macht nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung oder einem Immobilien-Kredit Sinn. Häufig haben Betroffene, nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE R, Kredite auch zur Vermittlung von an und für sich ökonomisch sinnfreien Investments in geschlossene (Immobilien-) Fonds geschlossen. Wenn die Fonds notleidend geworden sind, müssen die Betroffenen die Kredite auf eine an und für sich wertlose Beteiligung abzahlen und bekommen nichts zurück.
Wenn diese Investments verbunden waren, können die Betroffenen unter besonderer Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, XI ZR 33/08) bestimmten Voraussetzungen den Kredit widerrufen, die wertlose Beteiligung an die Bank zurückgeben und bekommen alles, den Fondskaufpreis und die Kreditkosten, zurück und werden auch noch von allen zukünftigen Zahlungen freigestellt. "Wer das nicht nutzt, will sich nicht helfen lassen," meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrung bei Beteiligungen" beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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gröpköp
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