Die Schiffsfondsanleger sind stark verunsichert. Viele hatten an einem Sanierungsplan mitgemacht, dann kamen die Ausschüttungsrückforderungen und nun die Insolvenz. Mehrfachanleger besonders gebeutelt.
Die Zahl der Insolvenzfälle steigt und steigt immer weiter. Der Branchendienst Shippress.de hat bislang rund 440 Fondsschiffe ermittelt, die seit 2008 in die Pleite fuhren. Zum Jahresende 2013 waren es erst 300 Schiffe aus Schiffsfonds in Insolvenz.
Allein in diesem Jahr starteten für mehr als 100 Frachter aus Schiffsbeteiligungen vorläufige Insolvenzverfahren.
Zu den jüngsten Fällen zählt der Flottenfonds Santa-P-Schiffe des Initiators MPC Capital in Kooperation mit der Offen Reederei. Investoren des Fonds beteiligten sich an sechs Panamax-Schiffen. Die Gesamtfinanzierung des Flottenfonds belief sich ursprünglich auf 315 Millionen Euro, davon wurden 205 Millionen Euro über Bankkredite finanziert.
Die Zeichner haben nun auch unterschiedliche Interessen. Es gibt die Zeichner der ersten Stunde und die Zeichner, die sich an Nachschüssen beteiligt haben. Ihnen wurde eine höhere Verzinsung versprochen. Sie möchten das frische Geld retten.
Umfassende Informationen für Schiffsfondsanleger bietet das Praxishandbuch Schiffsfonds der Berliner Rechtsanwälte Claudia Dreßler und Karl-Heinz Steffens. Sie haben erstmals die Schiffsfondsbranche auf 530 Seiten beschrieben und analysiert. Hier können Anleger sind umfassend und praxisorientiert informieren. Das Praxishandbuch Schiffsfonds ist im de Gruyter Verlag Berlin erschienen.
Bei Krisen ist es für Anleger besonders wichtig, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden um eine Lösungsmöglichkeit für die persönliche Situation des Anlegers zu finden.
Quellen: Branchendienst Shippress.de, Praxishandbuch Schiffsfonds
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Insolvenzfalle" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff