Die Ausschüttung Juli 2012 des offenen Immobilienfonds DEGI Europa betrug 1,55 Euro je Anteil. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds offen, die sich nicht länger an der Abwickung beteiligen möchten?
Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds DEGI Europa
im September 2010 wurden 8 der 17 Fondsimmobilien bzw. Immobilienbeteiligungen
veräußert. Das Fondsmanagement hat noch bis zum 30.September 2013 Zeit, um die
Abwicklung weiter voranzutreiben. Am 25.Juli 2012 erhielten die rund 90.000
Anleger des aufgelösten Immobilienfonds die vierte Auszahlung: 1,55 Euro je
Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27.4 % des
Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der
Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.
Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse
verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte
des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden
Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des
DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen
Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, offen? Eine Alternative
hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der
Investition in den DEGI Europa in Ordnung war. Oder ob wie so oft
Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade
Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten,
sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer
Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa
investierten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI Europa anschließen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten viele Anleger offener
Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI Europa - und haben dementsprechend reichlich Erfahrung
auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre
individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DEGI Europa" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst