Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.
Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere den Meldungen „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet.
Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen.
Auf der Internetseite der EECH wurde am 12.02.2007 eine Meldung veröffentlicht, wonach die EECH erklärte, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, Anlegern, die in eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage geraten seien, zu helfen. Die kulante Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt sowie die kulante Rückabwicklung wurde in der Meldung ausdrücklich wiederholt. Ein Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „EECH“ schilderte uns nun seine Erfahrungen mit der Annahme des „Vergleichsangebots“ der EECH wie folgt:
05.03.2007 15.37 Uhr: Anruf meinerseits auf AB von Frau Borgmeyer von der Rechtsabteilung EECH, Tel.: 040/808048849 mit der Bitte um Rückruf hinsichtlich Rückabwicklung wie auf der Homepage vom 12.02.2007 von seitens Herrn Yoleri propagiert mit Angabe meiner Telefonnummern.
-Kein Rückruf erfolgt-
06.03.2007 11,45 Uhr Anruf meinerseits auf AB von Frau Borgmeyer von dder Rechtsabteilung. Gesprächsinhalt analog.
-Kein Rückruf erfolgt-
09.03.2007 08.40Uhr Anruf meinerseits auf AB von Frau RA Borgmeyer von der Rechtsabteilung. Gesprächsinhalt analog.
-Kein Rückruf erfolgt-
09.03.2007 um 13.Uhr habe ich von Herrn Dietrich Kundenbetreuer -EECH Ruf Nr. 040 8090551821- einen Anruf erhalten, dass er gehört hat dass ich rückabwickeln wollte.
Herr Dietrich wollte mich in -netter Art- davon überzeugen dass mein Geld sicher sei. Standpunkt meinerseits klargemacht dass ich mein Geld absolut und unumstößlich vorzeitig zurückhaben will. Würde Gebühren kosten. Ich sagte ihm dass ich wenn die mein Geld in den nächsten 14Tagen auf meinem Konto wären auf die fällige Zinszahlung im Mai verzichten würde 8,25% und die Sache ist erledigt. Er wollte diesbezüglich mit seiner Geschäftsleitung sprechen.
15.03.2007 10.30 Uhr Anruf meinerseits bei Herrn Dietrich. Herr Dietrich schickt mail intern an seine Geschäftsleitung mit der Bitte um Klärung.
Er kann nichts mehr für mich tun und bedauerte dass er mich als Kunden verlieren würde/hat. Er will mich nächste Woche nochmals anrufen. Ich bat dass er an Stelle eines Anrufes bei mir einen schriftlichen Bescheid per mail oder Brief zukommen lässt.
Das ist also der letzte Stand. Mein Eindruck dass EECH sich hier "unkulant" verhält hat sich manifestiert.
Da die BSZ® e.V. den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der jeweiligen Interessengemeinschaften fördern will, sind andere Erfahrungsberichte hinsichtlich der Kulanzangebote der EECH immer willkommen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere den Meldungen „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet.
Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen.
Auf der Internetseite der EECH wurde am 12.02.2007 eine Meldung veröffentlicht, wonach die EECH erklärte, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, Anlegern, die in eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage geraten seien, zu helfen. Die kulante Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt sowie die kulante Rückabwicklung wurde in der Meldung ausdrücklich wiederholt. Ein Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „EECH“ schilderte uns nun seine Erfahrungen mit der Annahme des „Vergleichsangebots“ der EECH wie folgt:
05.03.2007 15.37 Uhr: Anruf meinerseits auf AB von Frau Borgmeyer von der Rechtsabteilung EECH, Tel.: 040/808048849 mit der Bitte um Rückruf hinsichtlich Rückabwicklung wie auf der Homepage vom 12.02.2007 von seitens Herrn Yoleri propagiert mit Angabe meiner Telefonnummern.
-Kein Rückruf erfolgt-
06.03.2007 11,45 Uhr Anruf meinerseits auf AB von Frau Borgmeyer von dder Rechtsabteilung. Gesprächsinhalt analog.
-Kein Rückruf erfolgt-
09.03.2007 08.40Uhr Anruf meinerseits auf AB von Frau RA Borgmeyer von der Rechtsabteilung. Gesprächsinhalt analog.
-Kein Rückruf erfolgt-
09.03.2007 um 13.Uhr habe ich von Herrn Dietrich Kundenbetreuer -EECH Ruf Nr. 040 8090551821- einen Anruf erhalten, dass er gehört hat dass ich rückabwickeln wollte.
Herr Dietrich wollte mich in -netter Art- davon überzeugen dass mein Geld sicher sei. Standpunkt meinerseits klargemacht dass ich mein Geld absolut und unumstößlich vorzeitig zurückhaben will. Würde Gebühren kosten. Ich sagte ihm dass ich wenn die mein Geld in den nächsten 14Tagen auf meinem Konto wären auf die fällige Zinszahlung im Mai verzichten würde 8,25% und die Sache ist erledigt. Er wollte diesbezüglich mit seiner Geschäftsleitung sprechen.
15.03.2007 10.30 Uhr Anruf meinerseits bei Herrn Dietrich. Herr Dietrich schickt mail intern an seine Geschäftsleitung mit der Bitte um Klärung.
Er kann nichts mehr für mich tun und bedauerte dass er mich als Kunden verlieren würde/hat. Er will mich nächste Woche nochmals anrufen. Ich bat dass er an Stelle eines Anrufes bei mir einen schriftlichen Bescheid per mail oder Brief zukommen lässt.
Das ist also der letzte Stand. Mein Eindruck dass EECH sich hier "unkulant" verhält hat sich manifestiert.
Da die BSZ® e.V. den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der jeweiligen Interessengemeinschaften fördern will, sind andere Erfahrungsberichte hinsichtlich der Kulanzangebote der EECH immer willkommen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/ /
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.