Dienstag, März 13, 2007

Bankensenat des BGH verhandelt über Badenia-Schrottimmobilienfall

Eine für Opfer so genannter „Schrottimmobilien“ richtungsweisende Verhandlung steht am 20. März 2007 vor dem Bankensenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe an. In den 90er Jahren wurden von Vertriebsmitarbeitern der Dortmunder Firma Heinen & Biege rund 7.000 Wohnungen an Anleger vermittelt, darunter insbesondere auch Sozialwohnungen aus der Pleite des Gewerkschaftskonzerns Neue Heimat. In vielen Fällen trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf.

Finanziert wurden die Wohnungen in der Regel über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG. Beide, Allwo und Badenia gehören zur Aachener und Münchner - Gruppe. Die Käufer der Wohnungen mussten dabei einem so genannten „Mietpool“ beitreten, in dem alle Mieteinnahmen einer Wohnanlage gebündelt wurden. In den Beratungsgesprächen wurden Einnahmen aus den Mietpoolerlösen genannt, die teilweise deutlich über den tatsächlich zu erzielenden Mieten lagen.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Witt Nittel, Rechtsanwälte vertreten mehr als 100 Erwerber solcher Badenia-Schrottimmobilien.

Das OLG Karlsruhe, über dessen Urteil der BGH verhandeln wird, hatte die Badenia verurteilt, einer Anlegerin Schadenersatz zu leisten. Das Gericht bejahte die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten und stellte fest, das Mietpoolkonzept habe betrügerisch von Anfang an überhöhte Ausschüttungen vorgesehen, um eine entsprechende Rendite vorzutäuschen. Obwohl dies der beklagten Bausparkasse bekannt gewesen sei, habe sie den Beitritt zum Mietpool zur Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens gemacht und die überhöhten Mietpoolausschüttungen als tatsächliche Mieterträge behandelt. Das Oberlandesgericht begründete eine Schadenersatzpflicht der Badenia vor diesem Hintergrund auch mit strafrechtlich relevantem Verhalten des Ex-Badenia-Vorstandes Elmar A., der sich an einem Betrug beteiligt hätte.

Das OLG Karlsruhe hat in einem von Witt Nittel, Rechtsanwälte geführten Parallelverfahren dem Anleger Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Badenia, als auch die Allwo zugesprochen (Urteil vom 21. Juni 2006 – 15 U 64/04). Die Badenia hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Allwo hat zwischenzeitlich 150.000 € Schadenersatz geleistet und die Wohnung zurückgenommen. Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Hans Witt hofft darauf, dass zumindest die Grundsätze der Entscheidung durch den Bankensenat bestätigt werden: „Wenn der BGH die Beteiligung von Elmar A. an einem Betrug gegenüber den Anlegern annimmt, würde dies für eine große Zahl von Anlegern einen wichtigen Durchbruch bedeuten.“

Witt Nittel, Rechtsanwälte haben sich bislang darauf beschränkt, wenige Verfahren gegen die Badenia als Pilotverfahren zu führen und daher bislang nur ein Verfahren vor einem OLG abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen die früheren Geschäftsführer der Vermittlerfirma Heinen & Biege Ende 2006 Anklage wegen Betrugs erhoben. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft seien die Erwerber von Wohnungen im nordrhein-westfälischen Schwelm über den Wert der von Badenia finanzierten Immobilien und über angeblich sichere Renditen aus dem Mietpool getäuscht worden. Im Kaufpreis hätten sich, für die Käufer nicht erkennbar, verschiedene Provisionen und Abgaben verborgen, die an die Vermittlerfirma und an die Badenia weitergeleitet worden seien. Laut Berichten des Magazins Stern verweist die Dortmunder Staatsanwaltschaft in der Betrugs-Anklage wiederholt auf die "gemeinschaftliche Begehungsweise" der Geschäftsführer der Vermittlerfirma mit dem ehemaligen Badenia-Finanzvorstand Elmar A. So habe laut Dortmunder Anklage zwischen den Geschäftsführern des Vertriebes und Elmar A. bei der Vermarktung der Wohnanlage von Anfang an die Absicht bestanden, durch unrealistische Mietpoolausschüttungen eine überhöhte Rendite der Wohnung vorzugaukeln. Witt Nittel, Rechtsanwälte liegen zahlreiche Unterlagen vor, die dies bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Ex-Badenia-Vorstand A. und beabsichtigt, wie jüngst zu erfahren war, die geführten Betrugs-Ermittlungen gegen Geldauflage einzustellen.

Nach dem Termin werden Sie die BSZ® Vertrauensanwälte von Witt Nittel Rechtsanwälte gerne zeitnah über den Verlauf der mündlichen Verhandlung, an der diese teilnehmen werden, informieren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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