Samstag, Juli 15, 2006

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte reichen erste Klage gegen Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Alster Center Hamburg ein.

Zahlreiche Anleger bangen auf Grund Ihrer Anlage beim Hamburger Alster Center um ihr Geld. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte reichte nun erste Klagen im Zusammenhang mit der Beteiligung ein.

Der Initiator und Hauptverantwortliche des Projekts, Herr Philipp Kreuzer, ist vor kurzem verstorben. Herr Philipp Kreuzer soll das von den Anlegern investierte Kapital durch erhebliche Entnahmen geschmälert zu haben.

In den Jahren 2000/2001 wurden weitere Anleger für eine Beteiligung am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“ geworben.

Diesbezüglich wird den Fondsverantwortlichen vorgeworfen, ein nicht plausibles Konzept aufgestellt zu haben, freilich ohne die Anleger hierüber in Kenntnis zu setzen.

So wird beispielsweise der Vorwurf erhoben, dass die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen „schöngerechnet“ wurden.

Die Zeitschrift Kapital-markt intern hat auf diese Ungereimtheiten in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 hingewiesen.

Bei der Beteiligung an der Alster Center Verwaltungs GmbH & Co. 2. Grundbesitz KG hatte Herr Philipp Kreuzer den Anlegern persönlich zugesichert ratierlich im Rahmen der Liquidation Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70,1 % - bezogen auf die nominale Beteiligungssumme - vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte sind die Zahlungsfristen nicht eingehalten worden bzw. erfolgte überhaupt keine Auszahlung mehr.

Gemäß einem Schreiben des Testamentvollstreckers über das Vermögen von Herrn Philipp Kreuzer steht vorliegend sogar ein Insolvenzantrag über das Nachlassvermögen im Raum.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte raten daher dringend, sich bezüglich der Durchsetzung etwaiger Forderungen bzw. Schadenersatzansprüchen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Betroffene Anleger können sich auch durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juli 13, 2006

Landgericht Mainz verurteilt BHW Bank zur Rückabwicklung einer DLF-Beteiligung (DLF 98/29)

Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Mainz wurde die BHW-Bank Hameln zur Rückabwicklung einer Beteiligung am DLF 98/29 verurteilt. Der Kläger wurde seitens eines Mitarbeiters des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) in seiner Wohnung zu Abschluss einer Beteiligung am DLF 98/29 bestimmt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätte die BHW-Bank den Anleger daher nach dem Haustürwiderrufsgesetz über sein Widerrufsrecht belehren müssen.

Die von der BHW-Bank verwendeten Darlehensverträge enthielten zwar eine Widerrufsbelehrung, doch war diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

Das Gericht stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst kürzlich in seinen Entscheidungen die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

„Durch dieses Urteil wird der Weg für die Anleger wieder ein Stück weit geebnet, ihre Schäden aus den Beteiligungen am DLF-Fonds kompensiert zu bekommen, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron“, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Nach den bisherigen Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der BHW-Bank vertreten, enthalten Darlehensverträge der BHW-Bank häufig eine unwirksame Widerrufsbelehrung.

Anleger sollten daher ihre Darlehensverträge auf deren Wirksamkeit überprüfen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden“, so BSZ® e.V. Rechtsanwalt István Cocron.

Anleger müssen zudem berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht spätestens mit vollständiger Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt.

Die jeweiligen Anleger sollten auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat, Darlehensverlängerungen oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Die Beratung muss dabei nicht von einem Mitarbeiter der Bank erfolgt sein, vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn die Beratung durch eine Vertriebsgesellschaft (z.B. AWD, FG-Finanz, etc.) vorgenommen wurde. Liegen zudem die Voraussetzungen für ein sog. „Verbundgeschäft“ vor, kommen weitere Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht.

„Nach unseren bisherigen Erfahrungen, werden die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts von den Rechtsschutztversicherungen in voller Höhe übernommen, wenn dargelegt wird, dass der Kreditvertrag im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt István Cocron, weiter.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BHW-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Dienstag, Juli 11, 2006

WBG Leipzig-West AG. Chronologie eines Kapitalanlagebetrugs?

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die am 19.06.2006 insolvent wurde, wurden in den letzten Monaten noch massiv neue Anleger mit zahlreichen Versprechen angeworben. Für diese Fälle dürfte ein Kapitalanlagebetrug ziemlich wahrscheinlich sein.

Seit Januar 2006 wurden die Anleger mit Beschwichtigungsformeln hingehalten und mit guten Nachrichten zur Firmengeschichte zu einer Neuanlage geködert, eine chronologische Auflistung:

25. Januar 2006: Die WBG Leipzig-West AG teilt in einem Anschreiben Tausenden Anlegern mit, dass sie unter EDV-Problemen leiden würde und sich dadurch die Auszahlung der im Dezember 2005 und im Januar 2006 fälligen Anleihen verzögern würde.

Gleichzeitig wird in diesem Anschreiben den Anlegern mitgeteilt, dass die WBG stolz darauf sei, im Immobilienbereich Mitte Januar das größte Geschäft der 80-jährigen Firmengeschichte abgeschlossen zu haben.

08. Februar 2006: „Die richtigen Zutaten – für den größten Erfolg unserer 80-jährigen Firmengeschichte“, lautet die Überschrift des aktuellen Schreibens der WBG an Tausende Anleger, sie teilt weiter mit, dass sie Immobilien zu einem Preis von über 40 Millionen € an eine Pensionskasse veräußert habe, das erzielte Verhandlungsergebnis habe deutlich über der ursprünglichen Kalkulation gelegen. Dieser Immobilienverkauf habe die größte Transaktion in der 80 jährigen Firmengeschichte der WBG dargestellt. Weiter, man höre und staune: „ Setzen Sie mit uns den erfolgreichen Weg auch in den nächsten Jahren gemeinsam fort:“

20. April 2006: Die WBG teilt mit, dass sie ein in ihrem Firmenverbund befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten im laufenden Monat Mai an einen großen Pensionsfond veräußern werde. Zu diesem „Erfolg“ hätten auch die Zeichner beigetragen.

24. April 2006: Die Ausgabe einer neuen Anleihe mit 7 % Zinsen wird angekündigt. Dieses Papier trage dem Umstand Rechnung, dass die Zeichner durch ihr finanzielles Engagement in den letzten Jahren bei der WBG ein erhebliches Wachstum sowohl im Immobilienbereich als auch beim Ausbau von Beteiligungen ermöglicht hätten.
Weiter wird mitgeteilt – man kann es kaum glauben- dass der Hauptaktionär die Zusage abgegeben habe, das Eigenkapital der Gesellschaft um ca. 10.000.000,- € zu erhöhen.

01.06.2006: Zahlreichen Anlegern wird der Umtausch einer Anleihe mit Bonus und Zinsoptimierung angeboten, diesmal wieder mit 7 % Zins.

„All diese Angaben hatten den Zweck, den Anlegern eine Sicherheit vorzugaukeln, von der wenige Monate oder gar Wochen vor der Insolvenz wohl keinesfalls mehr gesprochen werden konnte. Spätestens im April 2006 musste der Unternehmensleitung die desolate Lage des Unternehmens bekannt sein. Es ist uns daher völlig unverständlich, wie noch wenige Wochen vor der Insolvenz von den größten Geschäften der Firmengeschichte oder der Zusage, dass der Hauptaktionär das Eigenkapital um 10 Mio. € erhöhen wolle, gesprochen werden konnte.

Zumindestens in diesen Fällen dürfte ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich sein,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (Real Estate), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Donnerstag, Juli 06, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!!

In der Zeitung der Welt wurde in der Ausgabe vom 5. Juli 2006 mitgeteilt, dass die Kette von Skandalen um Anleihe-Emittenten nicht abreißt. Nach den Insolvenzen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG sei jetzt bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen die First Real Estate Grundbesitz (FRE) wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Ermittlungen würden laut Auskunft der Staatsanwaltschaft seit August 2005 gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens unter dem Aktenzeichen (Az: 130 JS 44/05) geführt. Der Branchendienst Kapitalmarkt-Intern warnte bereits im Jahr 2003 vor den Anleihen der First Real Estate: Es bestünde „Totalverlustrisiko“.

Die First Real Estate hatte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit angeboten, z.B. eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit von 11 Monaten mit Fälligkeit 30.11.2006 und einer Rendite von 5,79 %. Laut Auskunft der BaFin unterliegt das Angebot damit nicht der Kontrolle der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht, die erst für Papiere mit Laufzeit über 365 Tagen kontrolliert – im Ergebnis bedeutet dies deutlich weniger Schutz für den Anleger.

Auch nicht gerade vertrauensfördernd: In den Anleihebedingungen steht unter Punkt 1e), dass „die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung von vorangegangenen Anleihen benutzt werden kann.“

Fast dieselbe Passage fand sich auch bei den Anleihebedingungen der inzwischen insolventen WBG Leipzig-West AG, bei der von verschiedenen Seiten darüber spekuliert wurde, ob nicht vielleicht ein Schneeballsystem vorgelegen haben könnte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vermittler vorbörslicher Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz verurteilt

Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.

Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.

Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.

Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.

Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, Juli 05, 2006

Neue Hoffnung für Anleger des DLF

Commerzbank verzichtet außergerichtlich auf 88% ihrer Darlehensrestforderung aus der Finanzierung einer Beteiligung am DLF 97/22

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte schließen Vergleich für geschädigten Anleger

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Commerzbank AG einen Kapitalanleger, der einen Betrag in Höhe von DM 50.000,00 in eine Beteiligung des Dreiländerfonds DLF 97/22 investierte.

Die Beteiligung wurde über ein Darlehen bei der Commerzbank Bochum finanziert und über den AWD vermittelt. Der Anleger wurde nach eigenen Angaben vom Anlageberater nicht über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken aufgeklärt. Die gegen den AWD geltend gemachten Ansprüche wurden seitens des AWD als verjährt zurückgewiesen.

Die Beratung des Anlegers zur Beteiligung und Finanzierung erfolgte in dessen Wohnung.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs verzichtete die finanzierende Commerzbank nun auf 88% der ausstehenden Darlehensrestsumme.

Anleger, deren Beteiligung am DLF oder sonstigen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen über ein Darlehen finanziert wurden, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen die finanzierenden Banken zustehen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung der Anleger stattfand, bestehen in einer Vielzahl von Fällen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Dreiländerfonds“ anschließen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juli 03, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Anleger sollten Risiken nicht vernachlässigen

Die First Real Estate Grundbesitz handelt mit Immobilien in Deutschland und Dubai und verspricht mit ihren Inhaberteilschuldverschreibungen ca. 6 % Zinsen pro Jahr.

In der Ausgabe 46/2005 der Börse Online wurde darauf hingewiesen, dass die Renditen, die den Zinssatz für Bundesanleihen vergleichbarer Laufzeit deutlich übersteigen, stutzig machen sollten.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Ausgabe 12/2005, findet man keine konkreten Aussagen über den Geschäftsgang, Umsätze oder Gewinne. Weiter berichtet die FAZ darüber, dass das Unternehmen an der ECO-Pack GmbH beteiligt sei, die sog. Performs herstelle, die an die Getränkeindustrie geliefert und weiterverarbeitet würden. Die Website der ECO-Pack GmbH, auf die verlinkt werde, sei allerdings wenig aussagekräftig.

Laut dem „Anlageschutzarchiv“ der „Börse Online“ weise die Firma auch in Minischrift darauf hin, „dass die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung vorangegangener Anleihen benutzt werden könne“. Dies ist zumindestens insofern nicht völlig vertrauenserweckend, als sich dieselbe Aussage auch bei den Beteiligungen der inzwischen insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG fand, bei denen in der Presse darüber spekuliert wurde, ob vielleicht ein Schneeballsystem vorliegen könnte.

„Anleger sollten sich zumindestens darüber im Klaren sein, dass die höhere Rendite auch mit höheren Risiken erkauft wird,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.) und BSZ® e.V Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juni 29, 2006

Interessantes Urteil für gehörlose Kapitalanleger

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte, erstreiten für gehörlosen Anleger vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.

Das Landgericht München I bestätigt, dass ein gehörloser Anleger nur durch Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetschers ordnungsgemäß beraten werden kann.
Mit Urteil vom 28.04.2006 (Az.: 6 O 8964/04) erreichte ein von CLLB-Rechtsanwälte vertretener gehörloser Anleger beim Landgericht München I die vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds „Vierte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“.

Die Beteiligung wurde auf Anraten des Vermittlers über die Gallinat-Bank in Essen finanziert.
Das Landgericht München I hat den Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung der von ihm empfohlenen Beteiligung verurteilt. Der Anlageberater hatte nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater hätte zudem nachweislich vor Gericht die Unwahrheit gesagt, so das Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht stellte in seinen Entscheidungsgründen auch fest, dass die ordnungsgemäße Anlageberatung gegenüber einem Gehörlosen nur bei Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetscher erfolgen kann. Dies hatte der Anlageberater versäumt, so dass der Rückabwicklungsanspruch auch hierauf gestützt werden könne.

Der gehörlose Kläger könne daher Schadenersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

“Das Urteil ist ein große Chance für alle Gehörlosen, denen Kapitalanlagen vermittelt wurden, ohne dass bei der dazugehörigen Beratung ein ausgebildeter Gebärdensprachendolmetscher anwesend war. Gehörlose Anleger, sollten daher unbedingt prüfen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gehörlose Kapitalanleger“ anschließen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
•Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
•mit welchen Kosten zu rechnen ist,
•ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
•ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Mittwoch, Juni 28, 2006

Falk-Zinsfonds: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Rückabwicklung der Beteiligung.

Mit Urteil vom 08. 03. 2006 erreichte ein von den BSZ® Anlegerschutzanwälten CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Landgericht Landshut erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Zinsfonds.

Im Oktober 2005 hatten die Rechtsanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds eingereicht.

Das Landgericht Landshut hat nun mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm empfohlenen Beteiligung am Falk-Zinsfonds verurteilt. (Az.: 24 O 2958/05), da der Anlageberater nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, dem Anleger sein gesamtes investiertes Kapital zurückzuerstatten.

Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Zinsfonds als gleichwertige Alternative zum Sparbuch empfohlen.

Die Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht. Weiter wurde den Anlegern versichert, das investierte Kapital bereits nach einem Jahr, spätestens jedoch zwei Jahre nach Zeichnung, vollständig zurück zu erhalten. Die Tatsache, dass das eingesetzte Kapital nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert war, wurde den Anlegern verschwiegen. Mit der Insolvenz der Falk-Gruppe Anfang 2005 befürchteten die Anleger den Verlust ihrer in den Falk-Zins Fonds investierten Gelder und reichten Klage ein. „Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Zinsfonds ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Erstes Urteil zum "Politiker- Fonds": Ex-Senator Rasch muss Anleger entschädigen

Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 16. Juni 2006 Az. 10 O 594/05) hat einem Anleger des MSF Master Star Fund Schadensersatz in voller Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen.

Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) mitteilte, kann der Kläger nach Rechtskraft des Urteils gegen die Abtretung seiner Rechte aus der Fondsbeteiligung rund 14.600 Euro zurückverlangen.

Rechtsanwalt André Tittel: "Ich rechne damit, dass jetzt mehrere Hundert weitere Klagen auf die Fondsverantwortlichen zukommen." Viele Anleger hätten zunächst den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten wollen, bevor sie sich ebenfalls zur Klage entschließen.Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage.

Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund. Ein Geschäftsmodell, das die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte als äußerst fragwürdig bezeichnet. Die Anleger seien von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben worden, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Tittel: "Das ist schon einzigartig, dass die Anleger quasi den Strukturvertrieb von morgen finanzieren, um dann von diesem wohl weitere Offerten für hochgradig fragwürdige Kapitalanlagen der Göttinger Gruppe zu erhalten." Das Geschäftsmodell werde für Anleger vollends zur Makulatur, wenn sich der neue Finanzvertrieb nun seinerseits wiederum der Futura Finanz als Mehrfachagenten bedient und für die Vermittlung fast 10 Millionen Euro bezahlt.

Rechtsanwalt Tittel will jetzt auch einen der prominenten Werber zur Kasse bitten: "Wenn bekannte Politiker, wie der Ex-Senator Rasch, für einen derartigen Fonds werben, haften sie meiner Ansicht nach auch persönlich."

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Berliner KTAG-Kanzlei will sich nicht einschüchtern lassen: "Er kann uns zwar bestimmte Äußerungen verbieten, nicht jedoch das Klagen."

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte vertreten mittlerweile rund 150 Geschädigte in Sachen MSF Master Star Fund. Für den "Promifonds" sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt werden. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Laufzeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt André Tittel: "Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse." Um Ansprüche gegen den MSF durchzusetzen, rät Tittel den Geschädigten, nicht mehr zu warten. Spätestens drei Jahre nach Beitritt seien die Ansprüche verjährt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Dienstag, Juni 27, 2006

DM Beteiligungen AG stellt Insolvenzantrag: 8.000 Anleger stehen vor Totalverlust

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 27.06.2006 vor dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Ca. 8.000 Anleger, die Anleihen des Unternehmens erworben haben, müssen schlimmstenfalls mit dem Totalverlust rechnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg weist darauf hin, dass bei DM Beteiligungen ebenfalls wie bei der bereits insolventen WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem nicht ausgeschlossen werden könne, denn wie der Vorstand des BSZ® Horst Roosen mitteilt, konnte „bei beiden Unternehmen der Anleiheerlös zur Ablösung fälliger Anleihen verwendet werden“.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da es recht wahrscheinlich sei, dass wenigstens ein Teil des Anlegergeldes über die Insolvenzmasse zurückgeführt werden könne.

Laut Späth dürften sich „Querverbindungen zwischen der WBG Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG bestätigen, denn wir haben auffällige Ähnlichkeiten zwischen beiden Unternehmen feststellen können, von den Anleihebedingungen bis zur selben Laufzeit der Anleihen.“ Es sei offensichtlich, dass die Beteiligten „nun die Reißleine ziehen wollten, bevor die Querverbindungen völlig offensichtlich wurden“, so Späth.

Es sei nun zu hoffen, dass die „Staatsanwaltschaft schnelles Handeln an den Tag legt und überprüfe, ob die Verantwortlichen Kapitalanlagebetrug begangen haben.“

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg stieg die Verschuldung der DM seit dem Jahr 2000 um über 260 Prozent.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juni 26, 2006

Badenia AG und Allwo AG unterliegen vor dem OLG Karlsruhe

In den 90er Jahren wurden von Strukturvertrieben tausende Wohnungen an Anleger vermittelt, und zwar auch solche des sozialen Wohnungsbaus (Neue Heimat).

In vielen derartigen Fälle trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden diese Wohnungen dann meist über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, eine Schwestergesellschaft der Allwo AG, die beide zu dem AMB (Aachener und Münchner) Konzern gehören.

Herr B. und seine Ehefrau hatten zunächst vor dem LG Karlsruhe auf Rückgängigmachung der Kauf- und Darlehensverträge sowie auf Schadensersatzzahlung geklagt. Das LG Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist nunmehr durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Juni 2006 korrigiert worden. Danach wurden sowohl die Badenia als auch die Allwo verurteilt. Die abgeschlossenen Verträge müssen rückabgewickelt werden, die Allwo mss dabei an das geschädigte Immobilienopfer rund € 150.000,00 Zug um Zug gegen Übertragung der überteuerten Wohnung bezahlen. Der dortige Kläger erhält damit seine sämtlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geleisteten Aufwendungen zurück und wird zudem auch für die Zukunft von weiteren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung in Westerstede freigestellt.

Das Urteil dürfte weit reichende Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass bislang zahlreiche Oberlandesgerichte derartige Klagen von geschädigten Immobilienopfern gegen die Badenia abgewiesen hatten, insbesondere auch nach der ersten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Karlsruhe in einem ähnlich liegenden Fall am 24.11.2004.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung kann jedoch nach Mitteilung von BSZ® Anlegerschutzanwalt Hans Witt von Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, der den Kläger und seine Ehefrau vertreten hatte, davon ausgegangen werden, dass sich das OLG Karlsruhe auch mit den erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des BGH vom 16.05.2006 eingehend befassen wird. In den vorgenannten Entscheidungen hat sich der BGH erstmals mit der Frage eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Verkäuferseite, des Vertriebes und der finanzierenden Bank/Bausparkasse auseinandergesetzt.

Ausdrücklich warnt Herr Rechtsanwalt Werner Willeke von Witt Nittel Rechtsanwälte vor den möglichen Folgen einer Verjährung, die für die bislang noch nicht anhängigen Fälle eintreten kann: „Der Gesetzgeber hat hier gerade im Hinblick auf derartige Fälle in unzumutbarer Weise die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Mit dieser Verkürzung gibt es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, so dass dringend anzuraten ist, die Fälle umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass bei einem weiteren Abwarten Verjährung eintreten könnte, soweit diese nicht bereits eingetreten ist.“

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 ist bezüglich der Verurteilung gegen die Allwo rechtskräftig, im Hinblick auf die Verurteilung gegenüber der Badenia ist hingegen die Revision zugelassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Allwo “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Sonntag, Juni 25, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Falschaufklärende Vermittler haften

Erneut berichten Anleger dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) nicht hinreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein.

Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.

Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.

Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.

Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.

Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Freitag, Juni 23, 2006

Pikante Entwicklung im Medienfondsskandal: Beschuldigter berät Staatsminister Bernd Neumann (CDU)

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des VIP Medienfonds wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil der Anleger, hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen auf den Rechtsanwalt Dr. Hans Radau aus der Kanzlei Nöhr, Stiefenhöfer und Lutz ausgeweitet. Dr. Radau gehört einer Arbeitsgruppe an, die beratend für Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) an einem neuen Konzept für Finanzierungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft arbeitet.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen: „Es ist schon pikant, dass ein Beschuldiger in einem Ermittlungs-Verfahren in dem es u.a. um den Verdacht der Steuerhinterziehung in großem Stil geht, offensichtlich jetzt steuerliche Konzepte für die Filmförderung der Zukunft entwirft“.

Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) vertritt im aktuellen Verfahren gegen die Initiatoren der VIP Medienfonds 3 und 4 innerhalb der „BSZ® Interessengemeinschaft VIP“ rund 250 Anleger mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von 25 Millionen Euro.

Aber nicht nur Dr. Radau ist von den Ausweitungen des Ermittlungsverfahrens betroffen, dieses richtet sich jetzt auch gegen Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Anwaltskanzlei Beiten, Burghardt, Goerdeler. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass die Beteiligten Kenntnis von der mit der Fondskonstruktion beabsichtigten Steuerhinterziehung hatten bzw. diese mitgestalteten. Die Expertenrunde bei Kulturstaatsminister Neumann erarbeitet unter anderem Steueranreizmodelle für Investoren im Filmgeschäft und soll die Ergebnisse Anfang Juli präsentieren.

Jens-Peter Gieschen: „Genau solche ,Steueranreizmodelle’ sind rund 11.000 Anlegern beim VIP Medienfonds zum Verhängnis geworden.“ Die von diesem Fonds gewählte Konstruktion könne nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt werden und Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen.

Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 handelt es sich um ehemals steuerbegünstigte Fonds, die Anlegergelder in internationale Filmproduktionen investiert haben, dabei aber – so der Vorwurf von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft – nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich für Produktionskosten verwandten und den Rest direkt an „garantiegebende Banken“ wie die Dresdner Bank und Bayerische Hypo Vereinsbank weiterleiteten. Der Initiator der Fonds, Andreas Schmid, sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Nach Gieschens Ansicht sind die Vorwürfe stichhaltig: „Nach erneuter Akteneinsicht müssen wir davon ausgehen, dass der Staatsanwaltschaft München der Nachweis des Verdachts der Steuerhinterziehung gelingen wird.“ Insbesondere ein beschlagnahmter E-Mail-Verkehr zwischen Schmid und einem Vorstand der Constantin Film AG, sei „an Deutlichkeit kaum zu überbieten“. Auf eine entsprechende Nachfrage der Filmproduzenten habe Schmid nachdrücklich erklärt, man solle die gewählte Struktur der Fondsfinanzierung nicht offen legen.

Inzwischen verlassen auch die bisherigen Führungskräfte der VIP - Gruppe „das sinkende Schiff“. Nach Ex-Vorstand Wilhelm Müller scheidet nach Informationen von KTAG Rechtsanwälte nun auch Vorstand Eduard Wallner Mitte des Jahres aus dem Unternehmen aus. Rechtsanwalt Gieschen: „Die Herren glauben offensichtlich selbst nicht mehr an ihr bisheriges,Erfolgsmodell’. Von der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern werden sie sich damit aber nicht verabschieden können“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juni 22, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Anleger-Interessen bündeln!

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG ist seit Montag 19.06.2006 telefonisch niemand mehr zu erreichen. Stattdessen wird dem Anrufer per Bandansage von einer Frauenstimme mitgeteilt, „dass wir heute leider nicht erreichbar sind und Insolvenz angemeldet haben“.

Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 2046/06 geführt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Flöther bestellt. Die ca. 27.000 Anleger, die zum Teil schon seit Monaten auf die Rückzahlung von fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen warten, fragen sich jetzt, wie es weiter geht.

Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Die Immobilienbestände der WBG dürften einen nicht unerheblichen Wert darstellen, so dass letztlich damit zu rechnen ist, dass die Anleger zumindest einen Teil ihres investierten Kapitals als Insolvenzquote zurückerhalten werden.

Das Ziel der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ ist es, möglichst viele Stimmen von Anlegern der WBG zu bündeln, damit die BSZ® Anlegerschutzanwälte das Insolvenzverfahren im Sinne der Anleger beeinflussen können.“

Einfluss auf das Insolvenzverfahren kann insbesondere durch den Gläubigerausschuss ausgeübt werden, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Herr Rechtsanwalt Dr. Steinhübel wurde in dem ähnlich gelagerten Massenschadensfall der F & P AG & Co. KG i.I. in den Gläubigerausschuss gewählt, so dass die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar über die für eine solche Tätigkeit erforderlichen Spezialkenntnisse verfügt und ihre fachlichen Erfahrungen in das Verfahren einbringen kann.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Mittwoch, Juni 21, 2006

Betrifft: Aufforderung zur Erbringung eines Sonderopfers für den Falk-Fonds 75

Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) mitteilt, hat die Conzept Treuhand Steuerberatungsgesellschaft GmbH, München, die Zeichner der Fondsbeteiligungsgesellschaft am Falk 75 GmbH & Co KG zur Erbringung eines Sonderopfers in Höhe eines etwa 5%-tigen Anteils der Beteiligungssumme aufgefordert.
Hierdurch soll versucht werden, die wirtschaftliche Schräglage des Zeichnungskonzepts zu sanieren.

Damit ist die wirtschaftssensible Entscheidung jedes Beteiligungszeichners gefordert.

Die Anleger erhalten zurzeit aus den verschiedensten Interessenkreisen Anschreiben, die allerdings eher auf die Möglichkeiten einer Rückabwicklung und/oder Geltendmachung von Schadensersatz aufmerksam machen.

Daher besteht Anlass, auf einen wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den die Anleger mit ins Kalkül ziehen sollten rät der BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. jur. Ulf Solheid (08468 Reichenbach)

Nach dem deutschen Schadensersatzrecht besteht, § 254 BGB, die Verpflichtung jedes geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn einem (geschädigten) Anleger also ein schlüssiges Konzept zur Schadensabwendung bei Aufwendung eines relativ geringen zusätzlichen Risikos unterbreitet wird, und er unterlässt es, dieses einer genaueren Prüfung zu unterziehen, riskiert er, sich in einem späteren Schadensersatzprozess dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, er habe seinerseits nicht alles erforderliche getan, den Schaden abzuwenden.

Natürlich sollte der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung nicht ohne den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts stattfinden, der beispielsweise dafür zu sorgen hat, dass die Gelder gesichert und zweckgebunden eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist die Konstruktion des "Sonderopfers" auch unter dem Gesichtspunkt des § 172 Abs. IV HGB interessant. Auf die Treuhändersicherheit des Sonderopfers ist zu achten.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

DM Beteiligungen AG: Ähnlichkeit mit insolventer Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG.

Anleger wegen Zahlungsverzögerung in Sorge.

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat in den letzten Jahren bei Anlegern für ihre Inhaberteilschuldverschreibungen geworben. Verbraucherschutzorganisationen berichten nun davon, dass die ersten besorgten Anleger mitteilen würden, von dem Unternehmen nicht fristgerecht ausbezahlt worden zu sein. So weist der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg darauf hin, dass die ersten Anleger von Zahlungsverzögerungen für eine Anleihe mit Laufzeit bis einschließlich 30. April 2006 berichten würden und auch schon für eine weitere Anleihe mit Laufzeit 17.06.2006.

Der BSZ® e.V. teilt weiter mit, dass bei der DM Beteiligungen AG durchaus Ähnlichkeiten zur bereits insolventen „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ erkennbar sind.

So würden beide Unternehmen im Immobilienbereich tätig sein, bei beiden Unternehmen bestehe ein weit verzweigtes Netz an Beteiligungsgesellschaften, unter anderem auch im Sicherheitsbereich.

Weitere Übereinstimmungen seien zu erkennen: Die Anleihebedingungen bei beiden Unternehmen sind in den Verkaufsprospekten teilweise verblüffend ähnlich, auch die Laufzeiten der Anleihen mit Datum 17.06.2006.

Der Vertrauensanwalt des BSZ® e.V., Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth aus Berlin, weist auf eine weitere Merkwürdigkeit hin: „Die Zertifikate der Inhaberteilschuldverschreibungen wurden sowohl bei der WBG Leipzig-West AG als auch bei der DM Beteiligungen AG von Kontrollmitarbeitern unterschrieben. Auf einem Zertifikat bei der WBG Leipzig-West AG wurde das Zertifikat mit dem Namen „Heise“ unterschrieben, auch bei der DM Beteiligungen AG liegt uns ein Zertifikat vor, das mit dem Namen „Heise“ unterschrieben wurde. Die beiden identischen Unterschriften stimmen auch vom Schriftbild her weitgehend überein. Auch dies nur ein merkwürdiger Zufall?“

Ungereimtheiten gibt es auch bei der Verwendung des Anleiheerlöses: So wurde bei der WBG Leipzig-West AG in den Anlageprospekten angegeben, dass der Anleiheerlös auch der Auszahlung bereits fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen dienen könne, weshalb von diversen Seiten vermutet wurde, dass hinter dem System der WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem gesteckt haben könnte.

In den Verkaufsprospekten der DM Beteiligungen AG heißt es dagegen teilweise, dass der Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszwecks der Anleiheschuldnerin verwendet wird, er „könne auch zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten genutzt werden.“

Zu den sonstigen Verbindlichkeiten dürfte wohl auch die Auszahlung fälliger Anleiheverbindlichkeiten gehören, der Vorstand des BSZ® e.V. Horst Roosen teilt daher mit, dass auch bei der DM Beteiligungen AG ein Schneeballsystem „daher zumindestens nicht als völlig ausgeschlossen erscheine.“

Auch bei der DM Beteiligungen AG wuchsen die Verbindlichkeiten stetig, nach Angabe der Verbraucherzentrale Brandenburg vom Jahr 2000 bis 2001 von 7,1 Millionen DM auf inzwischen 25,8 Millionen DM.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt -hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Dienstag, Juni 20, 2006

Feilschen um das Anwaltshonorar – oder Geld-zurück-Garantie?

Immer wieder ist jetzt in den Medien zu lesen, dass man ab dem 1. Juli 2006 mit dem Rechtsanwalt um das Honorar feilschen müsse. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) befürchtet dass wegen der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ solche Meldungen in breiten Be­völkerungskreisen ein offenes Ohr finden und vollkommen falsche Erwartungen wecken könnten.

Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. zu diesem Thema den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Ingo Friedrich von der Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich (64832 Babenhausen) befragt:

BSZ: Was ändert sich für Mandanten ab dem1. Juli?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Zum 01.07.2006 werden die bisher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelten Gebühren für Beratung und Gutachten ersatzlos entfallen. Dies gilt für alle Mandate, die dem Rechtsanwalt ab dem 01.07.2006 erteilt werden. Jeder Rechtsanwalt ist dann gehalten, für Beratungen und eine Gutachtenserstellung eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Sofern dies nicht geschieht, kann er vom Mandanten lediglich eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“ verlangen.

BSZ: Was ist eine Gebühr nach „bürgerlichem Recht“?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Dem Bürgerlichen Gesetzbuch läßt sich dabei nur entnehmen, daß die Gebühr „angemessen“ sein muß, wobei sich über die Angemessenheit einer Anwaltsgebühr sicher trefflich streiten läßt.

BSZ: Wie war das bisher geregelt?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Seit Jahrzehnten, soweit ich das überblicke, waren die Gebühren für die Beratungstätigkeit vom Gesetzgeber geregelt. Ausgehend vom Gegenstandswert in Zivilsachen, zum Beispiel dem Jahresbetrag einer Unterhaltsforderung, der Höhe des Schadensersatzes beim Verkehrsunfall oder der Jahresmiete bei der Wohnungskündigung, ergab sich ein Gebührenrahmen zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr. Regelmäßig war es angemessen, eine Gebühr im arithmetischen Mittelbereich anzusetzen. Dabei ergab sich beispielsweise bei einem Gegenstandswert von € 2.000,- eine Gebühr von netto € 13,30 bis € 133,- und bei € 100.000,- von € 135,40 bis € 1.354,- netto. Daraus wird deutlich, daß ein Rechtsanwalt, der qualitativ hochwertige Arbeit leistet, bei Fällen mit geringen Werten regelmäßig drauflegt, sofern er solche Fälle überhaupt annimmt, und bei hohen Streitwerten, die deshalb ja auch mit hoher Verantwortung und Haftung verbunden sind, auch einen relativ hohen Stundenlohn erzielen kann.

BSZ: Gibt es Besonderheiten für Verbraucher?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ja, sofern ein Verbraucher Anwaltsrat in Anspruch nimmt, kostet ihn das – auch bei sehr hohen Streitwerten – höchstens € 190,- für das erste Beratungsgespräch und insgesamt höchstens € 250,-. Hinzu kommen immer eventuelle Auslagen und die Mehrwertsteuer.

BSZ: Kostet die Beratung extra, wenn sich daran eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts anschließt?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Ergibt sich aufgrund der Beratung, daß eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts erforderlich ist, zum Beispiel eine Geschäftsführung mit Korrespondenz und Telefonaten oder eine Prozeßvertretung bei Gericht, wird die Gebühr für die Beratung in voller Höhe angerechnet. Die Beratung ist also in diesem Fall sozusagen „inklusive“ und kostet nichts extra.

BSZ: Was raten Sie rechtsuchenden Unternehmern und Bürgern?

Rechtsanwalt Dr. Friedrich: Genauso wie es selbstverständlich ist, beim Autokauf auch über den Preis zu sprechen, sollte man sich beim Rechtsanwalt auch nach dessen Vergütung erkundigen. Ein seriöser Anwalt wird darauf achten, Mandanten nicht mit für diese schlecht nachvollziehbaren Gebührenrechnungen zu überraschen. Das Vertrauen des Mandanten in Qualität und Seriosität des Anwalts ist dessen wichtigstes Kapital. Außerdem sollte schon deshalb eine Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden, um späteren Streit über die Angemessenheit der Gebühren nach Bürgerlichem Recht zu vermeiden. In Straf- und Bußgeldsachen sind Honorarvereinbarungen sowieso weit verbreitet. Des weiteren muss sich jeder klar machen, daß ein erfahrener und auf hohem juristischen Niveau arbeitender Rechtsanwalt wie alles im Leben seinen Preis hat. Diesen Preis ist der Anwalt aber auch wert, weil er dem Mandanten in einer für ihn häufig als bedrohlich empfundenen Situation wertvolle Dienste leistet und vor Schaden bewahrt. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Gerade im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht kann man auch ohne eigenes Verschulden leicht in teure Streitigkeiten hineingezogen werden.

BSZ: Danke Herr Dr. Friedrich für das Gespräch.


Der BSZ® e.V. schlägt für die Vergütung von Rechtsanwalts Dienstleistungen einen verbraucherfreundlicheren Weg vor. Die Mandanten sollten danach von ihren Rechtsanwälten vereinnahmte Honorare zurückfordern können, sofern die individuell vereinbarten Leistungen und die damit geweckten Erwartungen nicht erfüllt wurden. Rechtsuchende sehen nach Informationen des BSZ® e.V. das Preis-Leistungsverhältnis immer mehr als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Anwaltswahl. Mit der Honorar-zurück-Garantie würden sich die Rechtsanwälte an ihren Leistungen messen lassen und zwar ohne juristische Hintertürchen. Denn alleine die Mandanten entscheiden nach Erledigung des Mandats ob das was besprochen wurde, tatsächlich auch geleistet wurde und ob sie das bezahlte Honorar zurückerhalten möchten – sei es ganz oder teilweise.


Die Mandanten sind gerne bereit ein angemessenes Honorar zu zahlen, wenn die im Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt festgelegten Punkte auch tatsächlich als erledigt abgehakt werden können und die geweckten Erwartungen erfüllt wurden. Diese zu erledigenden Punkte und die rechtliche Einschätzung sind natürlich Gegenstand eingehender Erörterung vor der Mandatserteilung zwischen den Beteiligten, wobei die für das Honorar zu erbringenden anwaltlichen Leistungen klar definiert werden. Mit der Geld-zurück-Garantie, ist der Mandant auch gerne bereit, das vereinbarte Honorar bei Mandatserteilung zu bezahlen.

Dafür ist dann natürlich im Regelfall einiges zu bieten: Der Rechtsanwalt befasst sich intensiv mit den umfangreichen Akten, die in manchen Rechtssachen mitunter etliche Ordner füllen, er führt eine Vielzahl zeitaufwändiger Besprechungen mit Mandanten, Staatsanwälten und Richtern, er bereitet sich gewissenhaft auf eine Verhandlung bei dem Gericht vor und er investiert in den Fall all das Wissen, das er sich im Laufe der Jahre angeeignet hat.

Die Rechtssuchenden bevorzugen nach den Erfahrungen des BSZ® e.V. keineswegs den Anwalt mit dem niedrigsten Honorar, viel wichtiger ist ihnen ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, eine ausführliche und ehrliche Beratung, Spezialistentum auf dem jeweiligen Gebiet und nicht zum Schluss Engagement.

Die Mandanten wissen auch, dass es logisch ist, dass bei Gerichtsverhandlungen nur 50% gewinnen können. Trotzdem können sich für sie bei ehrlicher fachkundiger Beratung 100% ihrer Erwartungen erfüllen. Die Geld-zurück-Garantie trägt dazu bei, dass die Mandatsübernahme auch in einem konkreten Nutzen für den Mandanten mündet. Damit stellt der Rechtsanwalt sicher, dass seine Mandanten nur gute Leistungen bezahlen müssen. Die Geld-zurück-Garantie ist ein innovativer Weg, den hohen Standard der anwaltlichen Beratungsqualität zu erhalten, zu verbessern und nach außen zu kommunizieren. Dieses hohe Qualitätsversprechen wird den Mandanten und den Rechtsanwälten gleichermaßen zum Vorteil gereichen.

Warum scheuen sich viele Ratsuchende einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? Der Grund: Angst vor hohen Kosten und einer unklaren Honorargestaltung. Würde der Anwalt die Geld-zurück-Garantie anbieten, wäre diese Scheu unbegründet. Denn bei diesem Modell, steht die hohe Beratungskompetenz des Rechtsanwaltes im Vordergrund. Dann wäre auch bald mit der falschen Meinung des Publikums, dass die Rechtsanwälte zu teuer seien Schluss.

"Recht haben" und "Recht bekommen" sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Es gibt weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Damit das Ergebnis Ihres Rechtsproblems nicht vom Zufall abhängt, den richtigen Anwalt beauftragt zu haben, sollten Sie in Ruhe nach dem geeigneten Experten Ausschau halten. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch. !

Tipp Der Anwaltssuchdienst des BSZ e.V. ist unter folgenden Internetadressen erreichbar: www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de oder Telefon: 0180 500 36 17.

Montag, Juni 19, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG insolvent! 27.000 Anleger stehen vor Totalverlust!!!

Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ist insolvent. Am Montag, den 19.06.2006 wurde vor dem Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt. Ca. 27.000 Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage, nach Ansicht des BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg könnten zwischen 300 bis 500 Millionen an Anlegergeldern auf dem Spiel stehen.

Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Verwertung des Vermögens noch Anlegergelder zurückgeführt werden können. Anwälte sind bei der Forderungsanmeldung behilflich.

Nach Ansicht des Vertrauensanwaltes des BSZ® e.V., Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth in Berlin, stelle sich nun auch die Frage nach den Verantwortlichen des Desasters. „Es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass hier ein Fall von Kapitalanlagebetrug gegeben sein könnte, denn in der Vergangenheit wurde bereits von diversen Seiten vermutet, dass hinter allem ein Schneeballsystem stecken könnte“, so Späth.

Anhaltspunkte hierfür gäben die Prospekte der Anleihen selber, in denen ausgeführt wurde, dass der Nettoerlös der Anleihe auch zur Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen dienen könne. Offen sei auch, was die Staatsanwaltschaft, die seit einiger Zeit wegen Insolvenzverschleppung ermittelt, für Erkenntnisse ans Tageslicht bringt.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
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Sonntag, Juni 18, 2006

DM Beteiligungen AG: Anleger wegen Zahlungsverzögerung in Sorge!



Viele Anleger sorgen sich derzeit um die Rückzahlung ihres bei der DM Beteiligungen AG (DM) in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen angelegten Geldes. Sie fürchten, dass es zu einem Zahlungsstopp wie bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG kommen könnte.

Die Sorge der Anleger ist nicht unbegründet, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Anleger berichten uns, dass ihnen ihr investiertes Geld einer zum 01.05.2006 fälligen Anleihe bis heute nicht zurückgezahlt wurde. Die Behauptung der DM gegenüber einem verärgerten Anleger, dass „es Probleme in der Buchhaltung gibt“ überzeugt uns hingegen überhaupt nicht. Immerhin ist der Zahlungstermin schon seit über 6 Wochen überschritten. Das ist für uns ein alarmierendes Indiz.“

Die Stiftung Finanztest warnt ebenfalls auf ihrer gerichtsanerkannten Warnliste vor einem Investment in Anleihen der DM. Besorgniserregend ist, dass die Schulden des Unternehmens von Jahr zu Jahr größer werden. Der größte Teil der Schulden entfällt dabei auf Verbindlichkeiten aus Anleihen.

In den Anleihebedingungen der DM heißt es, dass „der Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszweckes der Anleiheschuldnerin verwendet wird. Zudem kann der Erlös zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, von Genussrechts-Kapital sowie zur Finanzierung von Beteiligungen genutzt werden.“ Zu den sonstigen Verbindlichkeiten zählen auch die Zins- und Tilgungsansprüche der Anleger aus fälligen Anleihen. Verbraucherschutzkreise vermuten, dass ein so genanntes Schneeballsystem, bei welchem „alte“ Anleger durch das bei „neuen“ Anlegern eingesammelte Geld ausbezahlt werden, nicht ausgeschlossen werden kann. Zuletzt ist im Dezember 2005 in Österreich über Beilagen in der Tageszeitung um neue Anleger geworben worden.

Am 17.06.2006 wird eine weitere Anleihe der DM Beteiligungen AG mit einem Volumen von insgesamt 10 Millionen Euro fällig. Anleger, deren investiertes Geld nicht fristgerecht angeboten wird, sollten sich keinesfalls von der DM hinhalten lassen. Da der Rückzahlungstermin „nach dem Kalender bestimmt ist“, kommt die DM nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch automatisch in Verzug. Die Folge davon ist, dass die Anleger neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Rechtsverfolgung verlangen können.

In der Vergangenheit hat sich in vergleichbaren Fällen gezeigt, dass Anleger, die sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die verzögerte Rückzahlung von fälligen Anleihen zur Wehr setzen, vorrangig behandelt werden. Die anderen werden auf die lange Wartebank geschoben und mit fadenscheinigen Argumenten hingehalten.

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Mittwoch, Juni 14, 2006

DM Beteiligungen AG in Zahlungsverzug! Ähnlichkeit mit WBG Leipzig-West AG!!!

Beim BSZ® e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die berichten, dass die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit bis einschließlich 30. April 2006 nicht fristgerecht ausbezahlt habe!

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hatte einige, teils mehrere Jahre laufende Inhaberteilschuldverschreibungen herausgegeben, die Inhaberteilschuldverschreibung ISIN: DE 00 0A 0E KJ 49 mit Laufzeit von unter einem Jahr wäre am 30.04.2006 zur Auszahlung fällig gewesen.

Das Unternehmen steht schon länger auf den Warnlisten diverser Verbraucherschutzverbände.
Anleger berichten, dass sie bereits Anfang April 2006 die Urkunden samt Zinsscheinen an das Unternehmen gesandt hätten und dass ihnen telefonisch mehrfach die Zahlung zugesichert worden sei.

Dies ist insofern überraschend, als Anleger dasselbe Vorgehen gerade von einer anderen alten Bekannten des BSZ® e.V. berichten, der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG. Auch dieses Unternehmen gab in den letzten Jahren mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen heraus und befindet sich gerade mit der dritten Anleihe in Zahlungsverzug, auch hier werden Anleger am Telefon mit der baldigen Zahlung vertröstet.

Auch die DM-Beteiligungen AG ist, genau wie die WBG Leipzig-West AG, im Immobilienbereich tätig, genau wie diese hat sie ein weit verzweigtes Netzwerk von Beteiligungen. Beide Unternehmen sind an Sicherheitsunternehmen beteiligt, wer sich die von der DM Beteiligungen AG verwendeten Prospekte ansieht, wird auch hier erstaunliche Übereinstimmungen mit den von der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG verwendeten Prospekten feststellen. In beiden Prospekten wird ein sog. „Ornigramm“ der Beteiligungen verwendet die optische Aufmachung der Beteiligungsverhältnisse ist bei beiden Beteiligungen recht ähnlich.

Weitere Übereinstimmungen fallen auf: „Wer in den Prospekten unter Anleihebedingungen nachsieht, wird überrascht feststellen, dass die Gliederungen zu den Anleihebedingungen weitgehend übereinstimmen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. „Auch die Wortwahl zum Beispiel zum außerordentlichen Kündigungsrecht der Anleihegläubiger stimmt verblüffender weise zum Großteil überein. Dies mag Zufall sein, wenn es denn einer ist, dann aber zumindestens ein überraschender,“ so Späth weiter.

Erstaunlich auch, dass bei beiden Angeboten zum Teil gleiche Laufzeiten der Inhaberteilschuldverschreibungen gegeben sind (31.03.2008) sowie ein ähnliches Emissionsvolumen (10 – 20 Millionen).

Ebenfalls merkwürdig: Beim BSZ® e.V. meldete sich eine Anlegerin, die sowohl bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG als auch bei der DM Beteiligungen AG Anteile zeichnete und angab, dass sie bei beiden Unternehmen dieselbe Kundennummer hat. Sollte sich diese Angabe bestätigen, so wäre auch dies äußerst erstaunlich, denn es dürfte wohl nicht allzu wahrscheinlich sein, bei beiden Unternehmen dieselbe 5-6 stellige Kundennummer zu haben.

Zufall oder nicht, eines sollten Anleger auf jeden Fall beherzigen: Schnelles Handeln ist gefragt, wie sich schon bei der WBG Leipzig-West AG, bei der der BSZ® e.V. noch für einen Großteil der Anleger die volle Auszahlung erzielen konnte, bestätigt hat.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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