Dienstag, September 06, 2016

Durch den Abgasskandal geschädigte VW-Aktionäre müssen handeln, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Die Verjährung der Forderungen könnte bereits zum 18. September 2016 und damit vor Beginn
des Musterverfahrens eintreten.


Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob eine dreijährige oder einjährige Verjährungsfrist für die Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre gilt. „Zumindest für einen großen Teil der Aktionäre dürfte aber die einjährige Verjährungsfrist und damit der 18. September 2016 maßgeblich sein. Damit die Forderungen nicht verjähren, sollten die Aktionäre jetzt handeln und Klage einreichen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Weg für ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist inzwischen geebnet worden. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung zwar gehemmt. Allerdings wird das Musterverfahren voraussichtlich erst Ende des Jahres eröffnet und ein Musterkläger bestimmt. „Dann ist es aber voraussichtlich schon zu spät. Geschädigte Aktionäre müssen daher jetzt handeln und selbst Klage einreichen, wenn sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der erfahrene Fachanwalt ist optimistisch, dass sich die Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. „Aus meiner Sicht hat VW die Öffentlichkeit über die Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren zu spät veröffentlicht. Es mehren sich die Hinweise, dass Volkswagen schon vor dem 18. September 2015 von den Manipulationen wusste. Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend veröffentlicht werden. Dieser Informationspflicht ist Volkswagen nach meiner Überzeugung nicht nachgekommen und hat sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht“, so Cäsar-Preller.

Cäsar-Preller hat bereits für geschädigte VW-Aktionäre Klage eingereicht und auch Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gestellt. Noch können sich weitere Aktionäre anschließen. Viel Zeit bleibt dazu allerdings voraussichtlich nicht mehr. „Wer nicht rechtzeitig seine Forderungen geltend macht, bleibt auf dem Schaden durch den Abgasskandal sitzen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgas-Skandal anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Magellan Maritime Services: Forderungen im Insolvenzverfahren bis 18. Oktober anmelden

Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröff
 

„Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt, den sie auf keinen Fall verpassen sollten. Es sollte aber auch nicht der einzige bleiben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Denn es gibt noch viel Klärungsbedarf. So haben die Anleger, die die Magellan-Container erworben haben, nach Ansicht des Insolvenzverwalters keinen direkten Anspruch auf die Mieteinnahmen. Diese stünden der Magellan Maritime Services zu. Es sei nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden sind. Damit stellt sich auch die Frage, ob die Container zur Insolvenzmasse zählen oder nicht. „Das birgt jede Menge Sprengstoff und wird sicher auch Thema bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 18. Oktober sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Termin ist genauso wichtig wie die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Denn u.a. geht es darum, wie das Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll. Es geht aber auch darum, ob der jetzige Insolvenzverwalter seine Arbeit fortführen oder ein anderer bestimmt werden soll. Anleger sollten daher den Termin der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 30. November.

„Aufgrund der unklaren Lage ist schon die Anmeldung der Forderungen für die Anleger nicht einfach. Es können aber nur korrekt angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Daher kann es sinnvoll sein, im Insolvenzverfahren auf anwaltliche Unterstützung zu bauen“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Parallel könne auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da völlig ungewiss ist, mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, kann dies der erfolgversprechendere Weg sein, um die finanziellen Verluste abzuwenden. „Ansprüche können gegen Vermittler und Berater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung aber auch gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein. Es gilt jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Anleger warten auf ihr Geld

Beteiligungen an der SIP Grundbesitz & Anlagen AG scheinen für die Anleger zur finanziellen Baustelle zu werden.



Über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte konnten sich die Anleger an den Immobiliengroßhandelsfonds beteiligen. Dabei konnten die Anleger ihre Investition als Einmalzahlung oder in Ratenzahlungen tätigen.

Doch inzwischen ist bei einigen Anlegern das Gefühl in eine vermeintlich sichere Geldanlage mit ordentlichen Renditen investiert zu haben, offenbar dem Unbehagen gewichen, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen und sie keineswegs in eine sichere Kapitalanlage investiert haben. Offenbar gibt es Probleme bei den Rückzahlungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte kennt das Problem. „Wir haben bereits für einen Anleger Schadensersatzklage eingereicht. Dieser hatte seine Genussrechte zum Jahresende 2014 gekündigt und wartet bis heute auf die Abrechnung“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.

Die Abrechnung sei nach Angaben der SIP Grundbesitz & Anlagen AG nicht möglich, weil der Jahresabschluss 2014 noch nicht erstellt sei. Über diese Angabe hinaus erweist sich die Kommunikation mit dem Unternehmen aus Altena in der Nähe von Dortmund als schwierig. Fristen und Zusagen werden nicht eingehalten. „Die Palette reicht von Vertrösten bis Ignorieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Eine derartige Strategie verunsichert die Anleger nur noch mehr. Die letzte veröffentlichte Bilanz ist auch nicht vielversprechend. Stellt man Immobilienbestand, Vermögenswerte, Bankverbindlichkeiten und Genussrechtekapital gegenüber, bleibt demnach ein Minus von rund zwei Millionen Euro. „Das lässt die Sorgenfalten bei den Anlegern noch tiefer werden. Auch aufgrund der völlig intransparenten Unternehmenspolitik sollten die Anleger jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor er zu spät und das Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

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Samstag, September 03, 2016

KTG Agrar: Insolvenz! Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Vertretung auf Gläubigerversammlung! Schadensersatzmöglichkeiten prüfen! Das zuständige Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen von KTG Agrar eröffnet.



Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft seit kurzem gegen den früheren Vorstandschef Siegfried Hofreiter und vier weitere Manager, Hofreiter soll z.B. die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht richtig dargestellt haben.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner drohen Anlegern somit hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten, die rund 10.000 Anleihegläubiger, die Gesamtforderungen in Höhe von 342 Mio. € haben, könnten schlimmstenfalls komplett leer ausgehen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam.

Am 06.10.2016 soll es hierzu wohl ein Gläubigerversammmlung in Hamburg geben. BSZ e.V.-Mitglieder, die nicht rechtsschutzversichert sind, werden auf der Gläubigerversammlung von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt, stark machen. Außerdem wird zu prüfen sein, ob z.B. die Einsetzung eines sog. „Gemeinsamen Vertreters“ sinnvoll ist.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner mbB werden aber auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne oder eventuellen Kapitalanlagebetrugs gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein.

Der BSZ e.V. konnte mit Dr. Späth & Partner eine sehr renommierte Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen: Seit dem Jahr 2002 sind die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.

Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG KTG Agrar anschließen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.

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Freitag, September 02, 2016

MS Svenja: Urteil des LG Potsdam

Das Landgericht Potsdam hat eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. August 2016 eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Beteiligung an der MS Svenja gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor mitgeteilt hatten, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchen würden. Gleichwohl empfahl der Berater den Anlegern die Zeichnung der Beteiligung an der MS Svenja.

Das Landgericht Potsdam sah hierin eine Verletzung der objektgerechten Beratung. Denn der Emissionsprospekt der MS Svenja wurde nach Einschätzung des Gerichts den Klägern nicht rechtzeitig überlassen, sodass diese die mit dem Beitritt zur MS Svenja einhergehenden Risiken nicht ausreichend zur Kenntnis nehmen konnten.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB die anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.

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Donnerstag, September 01, 2016

KTG Agrar SE: Weitere Insolvenzen in der KTG-Gruppe

KTG Agrar: Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH insolvent. Mutterkonzern hat Forderungen von knapp 48 Millionen Euro.


Forderungen in Höhe von 47,9 Millionen Euro hat die KTG Agrar SE nach eigenen Angaben gegenüber ihren Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH. Das Geld muss wohl abgeschrieben werden. Beide Tochterunternehmen haben am 30. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neuruppin gestellt, teilt die KTG Agrar mit.

Die KTG Agrar SE selbst hatte bereits Anfang Juli Insolvenzantrag gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wird voraussichtlich in Kürze eröffnet. Zwischenzeitlich haben drei Tochterunternehmen Insolvenzantrag gestellt. Zunächst die Ölmühle NOA Naturoel Anklam AG und nun die Delta Agrar GmbH sowie die Delta Agrar Handels GmbH. Insgesamt hatte die KTG Agrar SE Forderungen von knapp 50 Millionen Euro gegen ihre Töchter. „Das Geld ist wahrscheinlich verloren. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Anleger, die über die zwei Anleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III insgesamt 342 Millionen Euro bei der KTG Agrar investiert haben und um ihr Geld fürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Die Anleger sind nach wie vor im Ungewissen, ob und wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Das Unternehmen plant eine Sanierung in Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Kanz: „Wenn man bedenkt, dass im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im kommenden Jahr die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung fällig wären, muss davon ausgegangen werden, dass die Anleger bei den Restrukturierungsplänen finanziell zur Ader gelassen werden sollen.“ Denkbar seien etwa Änderungen der Anleihebedingungen bezüglich Laufzeiten und Zinssatz. „Aber auch dann wäre noch nicht gesagt, dass tatsächlich eine nachhaltige Sanierung gelingt“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte in wenigen Tagen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob im Insolvenzverfahren ein nennenswerter Betrag für sie herausspringt, ist völlig offen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. „In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

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Mittwoch, August 31, 2016

So klären Sie, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Mandat übertragen.

Es gibt immer wieder Situationen die es unumgänglich machen, sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Zitat eines Betroffenen: "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen privaten und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen.


Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch dadurch zu seinem Recht zu kommen. Oder aber nicht -, wenn man an den falschen Anwalt gerät, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).
http://bit.ly/2cexetY

Wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, egal ob bei einem Fahrlehrer, Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt, lässt man sich von dem Anbieter normalerweise über Vorgehensweise, Referenzen, Zeitrahmen und Kosten informieren. Sind die erhaltenen Informationen unbefriedigend, sucht man einen anderen Anbieter auf.

Diese reinen Orientierungsgespräche können im Normalfall keine Kosten auslösen. Dass dies bei vielen Anwälten nicht so ist, dokumentieren die täglich beim BSZ® e.V. eingehenden Anrufe. Um solche Vorkommnisse auszuschließen, verweist der BSZ® e.V. auf  die Möglichkeit sich als Fördermitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Die Fördermitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine Rechtsberatung. Die Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem kann der Anwalt um Auskunft gebeten werden, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann.

Fragen Sie nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Fragen Sie ob der Anwalt ähnliche Fälle schon erfolgreich bearbeitet hat. Fragen Sie ob er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine Vollmacht.

Vereinbaren Sie einen Termin zu einem Orientierungsgespräch und nicht zu einer Rechtsberatung. Kein vernünftiger Anwalt wird es Ihnen übel nehmen, wenn Sie von vornherein sagen, dass das Gespräch zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Mandat übertragen möchten.

Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte die ein solches Ansinnen ablehnen. Das ist deren gutes Recht. Sie als Mandant sind der Kunde, also liegt es an Ihnen welche Schlüsse Sie daraus ziehen.

Die BSZ® Vertrauensanwälte akzeptieren natürlich den Wunsch nach einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Darauf können Sie sich verlassen!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BANKEN MOGELN SICH DURCHS LEBEN

„Vertrauen Sie Ihrer Bank?“ Die Frage ist ein echter Partyknüller und in jedem Fall Einstieg in eine lebhaft kritische Diskussion über Bankprodukte, Bankregeln und Bankvorgehen.
 

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist als Fachanwalt ausgewiesener Bankrechtsexperte und dadurch oft mit den derzeit aktuellen Bankrechtsthemen befasst. Hier ein aktueller Überblick:

Falsche Widerrufsbelehrungen

„Auch in den Widerrufbelehrungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden und nicht mehr unter die Generalamnestie fallen, gibt es bei nahezu allen Banken massenhaft Fehler, die einen Widerruf rechtlich wasserdicht möglich machen. Trotzdem wird nahezu jeder Widerruf erst einmal abgelehnt. Erst anwaltlicher Druck bringt in manchen Fällen ein Einlenken. Viele Verfahren müssen aber weiterhin vor Gericht entschieden werden. Banken haben sich auch zunehmend mit Widerrufen von „quasi-gewerblichen Darlehen“ zu befassen sowie mit Widerrufen von Darlehen bei verbundenen Geschäften.

Kreditbearbeitungsgebühren

Nach einem entscheidenden Urteil des BGH aus 2014 dürfen für Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren einbehalten werden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert diesen Anspruch mittlerweile auch auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer pauschalierten Klausel in den AGB ist.

Zu hohe Dispozinsen

Wer als Unternehmer lange Jahre recht hohe Dispositionszinsen akzeptieren musste, um liquide zu bleiben oder Vorhaben realisieren zu können, der hat in den meisten Fällen mehr oder weniger viel zu viel gezahlt. Bei der Anpassung der Dispozinsen an den Leitzins agieren Banken zögerlich, gar nicht oder mit falschen Werten. Schnell ermogeln sich Banken so einen Vorteil gegenüber dem Kunden, der in relativ kurzer Zeit eine ordentliche Summe ergibt. Cäsar-Preller: „Dieses Geld ist bedingungslos rückforderbar!“

Fehlerhafte Kapitalanlageberatung

Banken haben vielfach in der Kapitalanlageberatung große Fehler gemacht und provisionsorientiert falsche Produkte an die falschen Anleger verkauft. Auf Basis der geltenden BGH-Rechtsprechung sind solche Kapitalanlagen kurzfristig rückabzuwickeln.

Fehlerhafte Beratung bei Kontoüberziehung

Wer sein Konto dauerhaft überzieht, hat Anspruch auf eine gute Beratung. Banken müssen ihren Kunden angemessene Alternativen zu Kontoüberziehung und Dispokredit anbieten. Versäumen sie dies, haben betroffene Bankkunden einen Schadensersatzanspruch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass die komplette deutsche Bankenlandschaft über Nacht zusammenbrechen würde, falls alle Kunden ihre Ansprüche nachweisen und einfordern würden: „Die Banken mogeln sich durchs Leben!“

Sie denken, dass Ihre Bank Sie eventuell übervorteilt?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen ihnen bei der Beweisführung und setzt Ihre Ansprüche durch!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, August 30, 2016

Trotz unklarer Rechtslage: Bausparverträge werden weiter gekündigt

Trotz der unklaren Rechtslage müssen Bausparer weiterhin damit rechnen, dass ihnen die Kündigung der alten Bausparverträge ins Haus flattert. Zumindest die Bausparkasse Schwäbisch Hall wolle an den Kündigungen festhalten, wie Vorstand Reinhard Klein gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte.


Rund 250.000 Bausparverträge wurden in den vergangenen Monaten bereits durch die Bausparkassen gekündigt. Dabei handelt es sich in der Regel um vergleichsweise hochverzinste Altverträge, die zwar seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen von den Bausparern aber nicht in Anspruch genommen wurde. In diesen Fällen berufen sich die Bausparkassen auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Hier ist geregelt, dass Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen nach Ablauf von zehn Jahren und nach vollständigem Empfang des Darlehens vom Kreditnehmer gekündigt werden können. In der ersten Phase des Bausparvertrags befindet sich die Bausparkasse in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt erst wenn der Kunde das Bauspardarlehen abruft in die Rolle des Kreditgebers.

„Es ist aber äußerst umstritten, ob sich die Bausparkassen aufgrund dieser Doppelrolle auf diesen Paragraphen überhaupt berufen können. Denn der Gesetzgeber hatte wohl eher den Schutz des Verbrauchers im Sinn. Während das OLG Stuttgart und OLG Bamberg das Kündigungsrecht verneinen, haben andere Oberlandesgerichte es den Bausparkassen zugebilligt“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Bei verschiedenen Urteilen ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. „Erst eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH wird in dieser Thematik für Klarheit sorgen“, so  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin

Bis zu einem Urteil des BGH kann aber noch einige Zeit vergehen. Diesen Zeitraum wollen die Bausparkassen offenbar nutzen, um Altverträge zu kündigen. „Hinter dieser Taktik steckt vermutlich Kalkül. Denn wenn sich die Bausparer nicht gegen die Kündigung wehren, ist die Bausparkasse einen aus ihrer Sicht unrentablen Bausparvertrag los. Der Bausparer verliert hingegen eine aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase rentable Geldanlage“, so Rechtsanwältin Gaber. Bis Rechtssicherheit eingetreten ist, müssen die Bausparer die Kündigungen nicht hinnehmen. Rechtsschutzversicherer übernehmen in vielen Fällen auch die Kosten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.

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LG BOCHUM: DARLEHEN DER ADAXIO AMC GMBH WIRKSAM WIDERRUFEN

Erfolgreicher Widerruf eines Immobiliendarlehens gegenüber der Bank Adaxio AMC.  Mit Urteil vom 16. August 2016 stellte das LG Bochum fest, dass die Adaxio-Bank bei dem Darlehen aus dem Jahr 2006 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Daher sei der Widerruf auch im August 2015 noch wirksam erfolgt (Az.: I-1 O 494/15).


„Das Darlehen muss nun rückabgewickelt werden. Dadurch kann unser Mandant von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren und günstig umschulden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das LG Bochum führte aus, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei, weil die Adaxio-Bank bzw. ihre Rechtsvorgängerin GMCA-RFC Bank die gültige Musterbelehrung inhaltlich überarbeitet habe. Sie habe zusätzliche Hinweise auf den zu leistenden Wertersatz im Fall eines Widerrufs aufgenommen, die nicht Teil der Musterbelehrung seien. Durch diese eigene inhaltliche Überarbeitung könne sich die Bank auch nicht auf Vertrauensschutz berufen und der Widerruf sei nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt, so das Gericht.

„Bedauerlich ist, dass wir für unseren Mandanten nicht noch etwas mehr herausholen konnten, da er offensichtlich auf eine sog. Schrottimmobilie in Berlin hereingefallen ist. Da sich die Mieten für die Wohnung aber von Anfang an nicht wie erwartet entwickelt hatten, seien eventuelle Schadensersatzansprüche bereits verjährt. Daher war es für das Gericht nicht mehr wesentlich, ob die Wohnung zu einem sittenwidrig überhöhten Preis angeboten worden war. Immerhin kann unser Mandant aber jetzt seine Zinslast erheblich senken und bei einer anderen Bank ein Darlehen zu günstigeren Konditionen abschließen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das aktuelle Urteil des LG Bochum zeigt für den erfahrenen Anwalt zweierlei: Einerseits kann auch für Opfer von Schrottimmobilien der Widerruf des Darlehens eine Option sein und andererseits bestehen gute Möglichkeiten, den Widerruf auch gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen. „Auch der BGH hat sich durch seine Rechtsprechung aufseiten der Verbraucher positioniert“, so Cäsar-Preller.

Zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen mussten allerdings bis spätestens zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. „Ist das geschehen, lässt sich der Widerruf in den meisten Fällen auch durchsetzen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Bei Immobilienfinanzierungen jüngeren Datums ist der Widerruf ohnehin noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ADAXIO AMC GMBH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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