Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime
Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das reguläre
Insolvenzverfahren wurde am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröff
„Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein
erster wichtiger Schritt, den sie auf keinen Fall verpassen sollten. Es sollte
aber auch nicht der einzige bleiben“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian
Rosenbusch-Bansi. Denn es gibt noch viel Klärungsbedarf. So haben die Anleger,
die die Magellan-Container erworben haben, nach Ansicht des Insolvenzverwalters
keinen direkten Anspruch auf die Mieteinnahmen. Diese stünden der Magellan
Maritime Services zu. Es sei nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu
Eigentümern der Container geworden sind. Damit stellt sich auch die Frage, ob
die Container zur Insolvenzmasse zählen oder nicht. „Das birgt jede Menge
Sprengstoff und wird sicher auch Thema bei der Gläubigerversammlung in Hamburg
am 18. Oktober sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Der Termin ist genauso wichtig wie die form- und
fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Denn u.a. geht es
darum, wie das Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll. Es geht aber auch
darum, ob der jetzige Insolvenzverwalter seine Arbeit fortführen oder ein
anderer bestimmt werden soll. Anleger sollten daher den Termin der
Gläubigerversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. Der Prüfungstermin
für die angemeldeten Forderungen ist der 30. November.
„Aufgrund der unklaren Lage ist schon die Anmeldung der
Forderungen für die Anleger nicht einfach. Es können aber nur korrekt
angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Daher kann
es sinnvoll sein, im Insolvenzverfahren auf anwaltliche Unterstützung zu
bauen“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Parallel könne auch geprüft werden,
ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da völlig
ungewiss ist, mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen
können, kann dies der erfolgversprechendere Weg sein, um die finanziellen
Verluste abzuwenden. „Ansprüche können gegen Vermittler und Berater wegen einer
fehlerhaften Anlageberatung aber auch gegen die Unternehmensverantwortlichen
entstanden sein. Es gilt jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, so der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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