Trotz der unklaren Rechtslage müssen Bausparer weiterhin damit rechnen, dass ihnen die Kündigung der alten Bausparverträge ins Haus flattert. Zumindest die Bausparkasse Schwäbisch Hall wolle an den Kündigungen festhalten, wie Vorstand Reinhard Klein gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte.
Rund 250.000 Bausparverträge wurden in den vergangenen
Monaten bereits durch die Bausparkassen gekündigt. Dabei handelt es sich in der
Regel um vergleichsweise hochverzinste Altverträge, die zwar seit mehr als zehn
Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen von den Bausparern aber nicht in
Anspruch genommen wurde. In diesen Fällen berufen sich die Bausparkassen auf
ein Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Hier ist geregelt, dass
Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen nach Ablauf von zehn Jahren und
nach vollständigem Empfang des Darlehens vom Kreditnehmer gekündigt werden
können. In der ersten Phase des Bausparvertrags befindet sich die Bausparkasse
in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt erst wenn der Kunde das
Bauspardarlehen abruft in die Rolle des Kreditgebers.
„Es ist aber äußerst umstritten, ob sich die Bausparkassen
aufgrund dieser Doppelrolle auf diesen Paragraphen überhaupt berufen können.
Denn der Gesetzgeber hatte wohl eher den Schutz des Verbrauchers im Sinn.
Während das OLG Stuttgart und OLG Bamberg das Kündigungsrecht verneinen, haben
andere Oberlandesgerichte es den Bausparkassen zugebilligt“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Bei verschiedenen Urteilen ist die
Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. „Erst eine höchstrichterliche
Entscheidung des BGH wird in dieser Thematik für Klarheit sorgen“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin
Bis zu einem Urteil des BGH kann aber noch einige Zeit
vergehen. Diesen Zeitraum wollen die Bausparkassen offenbar nutzen, um
Altverträge zu kündigen. „Hinter dieser Taktik steckt vermutlich Kalkül. Denn
wenn sich die Bausparer nicht gegen die Kündigung wehren, ist die Bausparkasse
einen aus ihrer Sicht unrentablen Bausparvertrag los. Der Bausparer verliert
hingegen eine aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase rentable Geldanlage“, so
Rechtsanwältin Gaber. Bis Rechtssicherheit eingetreten ist, müssen die
Bausparer die Kündigungen nicht hinnehmen. Rechtsschutzversicherer übernehmen
in vielen Fällen auch die Kosten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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