Dienstag, August 30, 2016

Trotz unklarer Rechtslage: Bausparverträge werden weiter gekündigt

Trotz der unklaren Rechtslage müssen Bausparer weiterhin damit rechnen, dass ihnen die Kündigung der alten Bausparverträge ins Haus flattert. Zumindest die Bausparkasse Schwäbisch Hall wolle an den Kündigungen festhalten, wie Vorstand Reinhard Klein gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte.


Rund 250.000 Bausparverträge wurden in den vergangenen Monaten bereits durch die Bausparkassen gekündigt. Dabei handelt es sich in der Regel um vergleichsweise hochverzinste Altverträge, die zwar seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen von den Bausparern aber nicht in Anspruch genommen wurde. In diesen Fällen berufen sich die Bausparkassen auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Hier ist geregelt, dass Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen nach Ablauf von zehn Jahren und nach vollständigem Empfang des Darlehens vom Kreditnehmer gekündigt werden können. In der ersten Phase des Bausparvertrags befindet sich die Bausparkasse in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt erst wenn der Kunde das Bauspardarlehen abruft in die Rolle des Kreditgebers.

„Es ist aber äußerst umstritten, ob sich die Bausparkassen aufgrund dieser Doppelrolle auf diesen Paragraphen überhaupt berufen können. Denn der Gesetzgeber hatte wohl eher den Schutz des Verbrauchers im Sinn. Während das OLG Stuttgart und OLG Bamberg das Kündigungsrecht verneinen, haben andere Oberlandesgerichte es den Bausparkassen zugebilligt“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Bei verschiedenen Urteilen ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. „Erst eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH wird in dieser Thematik für Klarheit sorgen“, so  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin

Bis zu einem Urteil des BGH kann aber noch einige Zeit vergehen. Diesen Zeitraum wollen die Bausparkassen offenbar nutzen, um Altverträge zu kündigen. „Hinter dieser Taktik steckt vermutlich Kalkül. Denn wenn sich die Bausparer nicht gegen die Kündigung wehren, ist die Bausparkasse einen aus ihrer Sicht unrentablen Bausparvertrag los. Der Bausparer verliert hingegen eine aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase rentable Geldanlage“, so Rechtsanwältin Gaber. Bis Rechtssicherheit eingetreten ist, müssen die Bausparer die Kündigungen nicht hinnehmen. Rechtsschutzversicherer übernehmen in vielen Fällen auch die Kosten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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