Dienstag, September 06, 2016

SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Anleger warten auf ihr Geld

Beteiligungen an der SIP Grundbesitz & Anlagen AG scheinen für die Anleger zur finanziellen Baustelle zu werden.



Über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte konnten sich die Anleger an den Immobiliengroßhandelsfonds beteiligen. Dabei konnten die Anleger ihre Investition als Einmalzahlung oder in Ratenzahlungen tätigen.

Doch inzwischen ist bei einigen Anlegern das Gefühl in eine vermeintlich sichere Geldanlage mit ordentlichen Renditen investiert zu haben, offenbar dem Unbehagen gewichen, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen und sie keineswegs in eine sichere Kapitalanlage investiert haben. Offenbar gibt es Probleme bei den Rückzahlungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte kennt das Problem. „Wir haben bereits für einen Anleger Schadensersatzklage eingereicht. Dieser hatte seine Genussrechte zum Jahresende 2014 gekündigt und wartet bis heute auf die Abrechnung“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.

Die Abrechnung sei nach Angaben der SIP Grundbesitz & Anlagen AG nicht möglich, weil der Jahresabschluss 2014 noch nicht erstellt sei. Über diese Angabe hinaus erweist sich die Kommunikation mit dem Unternehmen aus Altena in der Nähe von Dortmund als schwierig. Fristen und Zusagen werden nicht eingehalten. „Die Palette reicht von Vertrösten bis Ignorieren“, so Rechtsanwalt Seifert.

Eine derartige Strategie verunsichert die Anleger nur noch mehr. Die letzte veröffentlichte Bilanz ist auch nicht vielversprechend. Stellt man Immobilienbestand, Vermögenswerte, Bankverbindlichkeiten und Genussrechtekapital gegenüber, bleibt demnach ein Minus von rund zwei Millionen Euro. „Das lässt die Sorgenfalten bei den Anlegern noch tiefer werden. Auch aufgrund der völlig intransparenten Unternehmenspolitik sollten die Anleger jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor er zu spät und das Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft SIP Grundbesitz & Anlagen AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SIP Grundbesitz & Anlagen AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu          

brülms

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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