Das Landgericht Potsdam hat eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS Svenja zu Schadensersatz verurteilt.
Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 17. August 2016
eine Anlageberatungsgesellschaft wegen Fehlberatung bei dem Schiffsfonds MS
Svenja zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten von der auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretene
Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Beteiligung an der
MS Svenja gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor
mitgeteilt hatten, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge
suchen würden. Gleichwohl empfahl der Berater den Anlegern die Zeichnung der
Beteiligung an der MS Svenja.
Das Landgericht Potsdam sah hierin eine Verletzung der
objektgerechten Beratung. Denn der Emissionsprospekt der MS Svenja wurde nach
Einschätzung des Gerichts den Klägern nicht rechtzeitig überlassen, sodass
diese die mit dem Beitritt zur MS Svenja einhergehenden Risiken nicht
ausreichend zur Kenntnis nehmen konnten.
Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei CLLB die anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn
Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten
hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung
an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die
bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht
nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall
können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung
und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber
hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche
Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben
vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die
Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken
erstreiten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Svenja anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Svenja kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllblub
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen