Es gibt immer wieder Situationen die es unumgänglich machen, sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Zitat eines Betroffenen: "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen privaten und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen.
Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als
einzelner normaler Mensch dadurch zu seinem Recht zu kommen. Oder aber nicht -,
wenn man an den falschen Anwalt gerät, warnt der BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).
http://bit.ly/2cexetY
Wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, egal ob bei einem Fahrlehrer, Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt, lässt man sich von dem Anbieter normalerweise über Vorgehensweise, Referenzen, Zeitrahmen und Kosten informieren. Sind die erhaltenen Informationen unbefriedigend, sucht man einen anderen Anbieter auf.
Diese reinen Orientierungsgespräche können im
Normalfall keine Kosten auslösen. Dass dies bei vielen Anwälten nicht so ist,
dokumentieren die täglich beim BSZ® e.V. eingehenden Anrufe. Um solche
Vorkommnisse auszuschließen, verweist der BSZ® e.V. auf die Möglichkeit sich als Fördermitglied einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.
Die Fördermitgliedschaft in einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine
allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine Rechtsberatung. Die
Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem kann der Anwalt um Auskunft gebeten
werden, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für
den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die
Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende
Gebührenrechnung ins Haus flattern kann.
Fragen Sie nach den voraussichtlich entstehenden
Kosten. Fragen Sie ob der Anwalt ähnliche Fälle schon erfolgreich bearbeitet
hat. Fragen Sie ob er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.
Unterschreiben Sie nicht voreilig eine Vollmacht.
Vereinbaren Sie einen Termin zu einem
Orientierungsgespräch und nicht zu einer Rechtsberatung. Kein vernünftiger
Anwalt wird es Ihnen übel nehmen, wenn Sie von vornherein sagen, dass das
Gespräch zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr
Mandat übertragen möchten.
Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte die ein
solches Ansinnen ablehnen. Das ist deren gutes Recht. Sie als Mandant sind der
Kunde, also liegt es an Ihnen welche Schlüsse Sie daraus ziehen.
Die BSZ® Vertrauensanwälte akzeptieren natürlich
den Wunsch nach einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Darauf können Sie
sich verlassen!
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und
Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt
werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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