Mittwoch, August 31, 2016

So klären Sie, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Mandat übertragen.

Es gibt immer wieder Situationen die es unumgänglich machen, sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten zu lassen. Zitat eines Betroffenen: "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen privaten und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen.


Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch dadurch zu seinem Recht zu kommen. Oder aber nicht -, wenn man an den falschen Anwalt gerät, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).
http://bit.ly/2cexetY

Wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, egal ob bei einem Fahrlehrer, Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt, lässt man sich von dem Anbieter normalerweise über Vorgehensweise, Referenzen, Zeitrahmen und Kosten informieren. Sind die erhaltenen Informationen unbefriedigend, sucht man einen anderen Anbieter auf.

Diese reinen Orientierungsgespräche können im Normalfall keine Kosten auslösen. Dass dies bei vielen Anwälten nicht so ist, dokumentieren die täglich beim BSZ® e.V. eingehenden Anrufe. Um solche Vorkommnisse auszuschließen, verweist der BSZ® e.V. auf  die Möglichkeit sich als Fördermitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Die Fördermitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine Rechtsberatung. Die Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem kann der Anwalt um Auskunft gebeten werden, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann.

Fragen Sie nach den voraussichtlich entstehenden Kosten. Fragen Sie ob der Anwalt ähnliche Fälle schon erfolgreich bearbeitet hat. Fragen Sie ob er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Unterschreiben Sie nicht voreilig eine Vollmacht.

Vereinbaren Sie einen Termin zu einem Orientierungsgespräch und nicht zu einer Rechtsberatung. Kein vernünftiger Anwalt wird es Ihnen übel nehmen, wenn Sie von vornherein sagen, dass das Gespräch zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem Rechtsanwalt Sie Ihr Mandat übertragen möchten.

Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte die ein solches Ansinnen ablehnen. Das ist deren gutes Recht. Sie als Mandant sind der Kunde, also liegt es an Ihnen welche Schlüsse Sie daraus ziehen.

Die BSZ® Vertrauensanwälte akzeptieren natürlich den Wunsch nach einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Darauf können Sie sich verlassen!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu        

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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