KTG Agrar: Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH insolvent. Mutterkonzern hat Forderungen von knapp 48 Millionen Euro.
Forderungen in Höhe von 47,9 Millionen Euro hat die KTG Agrar
SE nach eigenen Angaben gegenüber ihren Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH
und Delta Agrar Handels GmbH. Das Geld muss wohl abgeschrieben werden. Beide
Tochterunternehmen haben am 30. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Neuruppin gestellt, teilt die KTG Agrar mit.
Die KTG Agrar SE selbst hatte bereits Anfang Juli
Insolvenzantrag gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wird voraussichtlich
in Kürze eröffnet. Zwischenzeitlich haben drei Tochterunternehmen
Insolvenzantrag gestellt. Zunächst die Ölmühle NOA Naturoel Anklam AG und nun
die Delta Agrar GmbH sowie die Delta Agrar Handels GmbH. Insgesamt hatte die
KTG Agrar SE Forderungen von knapp 50 Millionen Euro gegen ihre Töchter. „Das
Geld ist wahrscheinlich verloren. Das ist ein weiterer Rückschlag für die
Anleger, die über die zwei Anleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III
insgesamt 342 Millionen Euro bei der KTG Agrar investiert haben und um ihr Geld
fürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Die Anleger sind nach wie vor im Ungewissen, ob und wie viel
sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Das Unternehmen plant eine Sanierung in
Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Kanz: „Wenn man bedenkt, dass im Oktober die
Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im kommenden Jahr die Anleihe
Biowertpapier II zur Rückzahlung fällig wären, muss davon ausgegangen werden,
dass die Anleger bei den Restrukturierungsplänen finanziell zur Ader gelassen
werden sollen.“ Denkbar seien etwa Änderungen der Anleihebedingungen bezüglich
Laufzeiten und Zinssatz. „Aber auch dann wäre noch nicht gesagt, dass
tatsächlich eine nachhaltige Sanierung gelingt“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Sollte in wenigen Tagen das reguläre Insolvenzverfahren
eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle
anmelden. Ob im Insolvenzverfahren ein nennenswerter Betrag für sie
herausspringt, ist völlig offen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber
auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. „In Betracht kommen z.B.
Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder
Prospektfehlern“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels
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angefordert werden.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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