Donnerstag, September 01, 2016

KTG Agrar SE: Weitere Insolvenzen in der KTG-Gruppe

KTG Agrar: Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH insolvent. Mutterkonzern hat Forderungen von knapp 48 Millionen Euro.


Forderungen in Höhe von 47,9 Millionen Euro hat die KTG Agrar SE nach eigenen Angaben gegenüber ihren Tochtergesellschaften Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH. Das Geld muss wohl abgeschrieben werden. Beide Tochterunternehmen haben am 30. August Insolvenzantrag beim Amtsgericht Neuruppin gestellt, teilt die KTG Agrar mit.

Die KTG Agrar SE selbst hatte bereits Anfang Juli Insolvenzantrag gestellt. Das reguläre Insolvenzverfahren wird voraussichtlich in Kürze eröffnet. Zwischenzeitlich haben drei Tochterunternehmen Insolvenzantrag gestellt. Zunächst die Ölmühle NOA Naturoel Anklam AG und nun die Delta Agrar GmbH sowie die Delta Agrar Handels GmbH. Insgesamt hatte die KTG Agrar SE Forderungen von knapp 50 Millionen Euro gegen ihre Töchter. „Das Geld ist wahrscheinlich verloren. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Anleger, die über die zwei Anleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III insgesamt 342 Millionen Euro bei der KTG Agrar investiert haben und um ihr Geld fürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Die Anleger sind nach wie vor im Ungewissen, ob und wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen werden. Das Unternehmen plant eine Sanierung in Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Kanz: „Wenn man bedenkt, dass im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im kommenden Jahr die Anleihe Biowertpapier II zur Rückzahlung fällig wären, muss davon ausgegangen werden, dass die Anleger bei den Restrukturierungsplänen finanziell zur Ader gelassen werden sollen.“ Denkbar seien etwa Änderungen der Anleihebedingungen bezüglich Laufzeiten und Zinssatz. „Aber auch dann wäre noch nicht gesagt, dass tatsächlich eine nachhaltige Sanierung gelingt“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte in wenigen Tagen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob im Insolvenzverfahren ein nennenswerter Betrag für sie herausspringt, ist völlig offen. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. „In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE: kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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