Mittwoch, August 31, 2016

BANKEN MOGELN SICH DURCHS LEBEN

„Vertrauen Sie Ihrer Bank?“ Die Frage ist ein echter Partyknüller und in jedem Fall Einstieg in eine lebhaft kritische Diskussion über Bankprodukte, Bankregeln und Bankvorgehen.
 

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist als Fachanwalt ausgewiesener Bankrechtsexperte und dadurch oft mit den derzeit aktuellen Bankrechtsthemen befasst. Hier ein aktueller Überblick:

Falsche Widerrufsbelehrungen

„Auch in den Widerrufbelehrungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden und nicht mehr unter die Generalamnestie fallen, gibt es bei nahezu allen Banken massenhaft Fehler, die einen Widerruf rechtlich wasserdicht möglich machen. Trotzdem wird nahezu jeder Widerruf erst einmal abgelehnt. Erst anwaltlicher Druck bringt in manchen Fällen ein Einlenken. Viele Verfahren müssen aber weiterhin vor Gericht entschieden werden. Banken haben sich auch zunehmend mit Widerrufen von „quasi-gewerblichen Darlehen“ zu befassen sowie mit Widerrufen von Darlehen bei verbundenen Geschäften.

Kreditbearbeitungsgebühren

Nach einem entscheidenden Urteil des BGH aus 2014 dürfen für Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren einbehalten werden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert diesen Anspruch mittlerweile auch auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer pauschalierten Klausel in den AGB ist.

Zu hohe Dispozinsen

Wer als Unternehmer lange Jahre recht hohe Dispositionszinsen akzeptieren musste, um liquide zu bleiben oder Vorhaben realisieren zu können, der hat in den meisten Fällen mehr oder weniger viel zu viel gezahlt. Bei der Anpassung der Dispozinsen an den Leitzins agieren Banken zögerlich, gar nicht oder mit falschen Werten. Schnell ermogeln sich Banken so einen Vorteil gegenüber dem Kunden, der in relativ kurzer Zeit eine ordentliche Summe ergibt. Cäsar-Preller: „Dieses Geld ist bedingungslos rückforderbar!“

Fehlerhafte Kapitalanlageberatung

Banken haben vielfach in der Kapitalanlageberatung große Fehler gemacht und provisionsorientiert falsche Produkte an die falschen Anleger verkauft. Auf Basis der geltenden BGH-Rechtsprechung sind solche Kapitalanlagen kurzfristig rückabzuwickeln.

Fehlerhafte Beratung bei Kontoüberziehung

Wer sein Konto dauerhaft überzieht, hat Anspruch auf eine gute Beratung. Banken müssen ihren Kunden angemessene Alternativen zu Kontoüberziehung und Dispokredit anbieten. Versäumen sie dies, haben betroffene Bankkunden einen Schadensersatzanspruch.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass die komplette deutsche Bankenlandschaft über Nacht zusammenbrechen würde, falls alle Kunden ihre Ansprüche nachweisen und einfordern würden: „Die Banken mogeln sich durchs Leben!“

Sie denken, dass Ihre Bank Sie eventuell übervorteilt?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen ihnen bei der Beweisführung und setzt Ihre Ansprüche durch!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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