„Vertrauen Sie Ihrer Bank?“ Die Frage ist ein echter
Partyknüller und in jedem Fall Einstieg in eine lebhaft kritische Diskussion
über Bankprodukte, Bankregeln und Bankvorgehen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist als
Fachanwalt ausgewiesener Bankrechtsexperte und dadurch oft mit den derzeit
aktuellen Bankrechtsthemen befasst. Hier ein aktueller Überblick:
Falsche
Widerrufsbelehrungen
„Auch in den Widerrufbelehrungen, die nach Juni 2010
abgeschlossen wurden und nicht mehr unter die Generalamnestie fallen, gibt es
bei nahezu allen Banken massenhaft Fehler, die einen Widerruf rechtlich
wasserdicht möglich machen. Trotzdem wird nahezu jeder Widerruf erst einmal
abgelehnt. Erst anwaltlicher Druck bringt in manchen Fällen ein Einlenken.
Viele Verfahren müssen aber weiterhin vor Gericht entschieden werden. Banken
haben sich auch zunehmend mit Widerrufen von „quasi-gewerblichen Darlehen“ zu
befassen sowie mit Widerrufen von Darlehen bei verbundenen Geschäften.
Kreditbearbeitungsgebühren
Nach einem entscheidenden Urteil des BGH aus 2014 dürfen für
Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren einbehalten
werden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert diesen Anspruch mittlerweile auch
auf gewerbliche Darlehen, wenn die Bank die für die Gebühr geleistete Arbeit
nicht konkret benennen kann und die Bearbeitungsgebühr nur Teil einer
pauschalierten Klausel in den AGB ist.
Zu hohe Dispozinsen
Wer als Unternehmer lange Jahre recht hohe Dispositionszinsen
akzeptieren musste, um liquide zu bleiben oder Vorhaben realisieren zu können,
der hat in den meisten Fällen mehr oder weniger viel zu viel gezahlt. Bei der
Anpassung der Dispozinsen an den Leitzins agieren Banken zögerlich, gar nicht
oder mit falschen Werten. Schnell ermogeln sich Banken so einen Vorteil
gegenüber dem Kunden, der in relativ kurzer Zeit eine ordentliche Summe ergibt.
Cäsar-Preller: „Dieses Geld ist bedingungslos rückforderbar!“
Fehlerhafte
Kapitalanlageberatung
Banken haben vielfach in der Kapitalanlageberatung große
Fehler gemacht und provisionsorientiert falsche Produkte an die falschen
Anleger verkauft. Auf Basis der geltenden BGH-Rechtsprechung sind solche
Kapitalanlagen kurzfristig rückabzuwickeln.
Fehlerhafte Beratung
bei Kontoüberziehung
Wer sein Konto dauerhaft überzieht, hat Anspruch auf eine
gute Beratung. Banken müssen ihren Kunden angemessene Alternativen zu
Kontoüberziehung und Dispokredit anbieten. Versäumen sie dies, haben betroffene
Bankkunden einen Schadensersatzanspruch.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass die
komplette deutsche Bankenlandschaft über Nacht zusammenbrechen würde, falls
alle Kunden ihre Ansprüche nachweisen und einfordern würden: „Die Banken mogeln
sich durchs Leben!“
Sie denken, dass Ihre
Bank Sie eventuell übervorteilt?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen ihnen bei der
Beweisführung und setzt Ihre Ansprüche durch!
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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