Erfolgreicher Widerruf eines Immobiliendarlehens gegenüber der Bank Adaxio AMC. Mit Urteil vom 16. August 2016 stellte das LG Bochum fest, dass die Adaxio-Bank bei dem Darlehen aus dem Jahr 2006 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Daher sei der Widerruf auch im August 2015 noch wirksam erfolgt (Az.: I-1 O 494/15).
„Das Darlehen muss nun rückabgewickelt werden. Dadurch kann
unser Mandant von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren und günstig
umschulden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das LG Bochum führte aus, dass die verwendete
Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei, weil die Adaxio-Bank bzw. ihre
Rechtsvorgängerin GMCA-RFC Bank die gültige Musterbelehrung inhaltlich
überarbeitet habe. Sie habe zusätzliche Hinweise auf den zu leistenden
Wertersatz im Fall eines Widerrufs aufgenommen, die nicht Teil der
Musterbelehrung seien. Durch diese eigene inhaltliche Überarbeitung könne sich
die Bank auch nicht auf Vertrauensschutz berufen und der Widerruf sei nicht
rechtsmissbräuchlich erfolgt, so das Gericht.
„Bedauerlich ist, dass wir für unseren Mandanten nicht noch
etwas mehr herausholen konnten, da er offensichtlich auf eine sog.
Schrottimmobilie in Berlin hereingefallen ist. Da sich die Mieten für die
Wohnung aber von Anfang an nicht wie erwartet entwickelt hatten, seien
eventuelle Schadensersatzansprüche bereits verjährt. Daher war es für das
Gericht nicht mehr wesentlich, ob die Wohnung zu einem sittenwidrig überhöhten
Preis angeboten worden war. Immerhin kann unser Mandant aber jetzt seine
Zinslast erheblich senken und bei einer anderen Bank ein Darlehen zu
günstigeren Konditionen abschließen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Das aktuelle Urteil des LG Bochum zeigt für den erfahrenen
Anwalt zweierlei: Einerseits kann auch für Opfer von Schrottimmobilien der
Widerruf des Darlehens eine Option sein und andererseits bestehen gute
Möglichkeiten, den Widerruf auch gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.
„Auch der BGH hat sich durch seine Rechtsprechung aufseiten der Verbraucher
positioniert“, so Cäsar-Preller.
Zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene
Immobiliendarlehen mussten allerdings bis spätestens zum 21. Juni 2016
widerrufen werden. „Ist das geschehen, lässt sich der Widerruf in den meisten
Fällen auch durchsetzen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Bei
Immobilienfinanzierungen jüngeren Datums ist der Widerruf ohnehin noch möglich,
wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ADAXIO
AMC GMBH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft ADAXIO AMC GMBH kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert
werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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