Mittwoch, September 21, 2016

Dr. Peters DS 129: Schadensersatz für Anleger?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger der Dr. Peters DS 129 Flugzeugfonds IV.
 

Nach übereinstimmenden Presseberichten hat Singapore Airlines als Leasingnehmerin angekündigt, den Leasingvertrag über den A380 nicht über das Jahr 2017 hinaus fortzuführen. Für den Flugzeugfonds IV der Emittentin Dr. Peters wäre dies ein beachtlicher Rückschlag. Sofern kein Nachfolgemieter gefunden wird, könnte dies für die Anleger erhebliche Verluste bedeuten, berichtet das manager magazin in seiner online-Ausgabe.


Die Anleger, die bisher Ausschüttungen in Höhe von circa 60 Prozent erhalten haben, sollten daher prüfen, ob sie den möglichen Schaden begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.,

 „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Hierzu gehört neben der Laufzeit der Leasingvertrage auch insbesondere der Erhalt von Provisionen durch beratende Banken. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





Easy Technologies Inc. – Warnhinweis der BaFin!

Nach regelmäßigen Presseberichten und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden versickern in Deutschland jedes Jahr geschätzt bis zu 25 Milliarden Euro im sog. Grauen Kapitalmarkt.



Dieser Graue Kapitalmarkt wird dabei als derjenige Teil der Finanzmärkte definiert, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, zugleich aber auch nicht illegal wie der sog. „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde, in Deutschland also der BaFin, betreibt.

Für Anleger ist es in vielen Fällen sehr schwierig, Anlagen aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ von Anlagen aus dem „Weißen Kapitalmarkt“ zu unterscheiden.

Anlagen aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ sind dabei nicht per se schlecht. Anleger sollten nur zuvor in die Lage versetzt werden, auch in diesem Marktsegment eigenverantwortlich alle Chancen und Risiken einer solchen Anlage beurteilen zu können.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass sich sehr viele Anleger gerade auch im Bereich des „Grauen Kapitalmarkts“ der Chancen und Risiken eines solchen Produkts nicht bewusst sind.

In vielen Fällen sind sie außerdem durch unseriöse Geschäftspartner zum Erwerb solcher Anlagen verleitet worden.

Regelmäßiges Indiz für eine solche Art von unseriöser Anlage ist, wenn Anleger durch telefonische Werbeanrufe (sog. Cold Calling) zum Kauf von Anlagen verschiedenster Art animiert werden sollen.

Aus unserer Erfahrung von vielen Fällen aus der Vergangenheit können wir nur jedem Anleger raten, niemals auf telefonische Werbeanrufe von häufig unbekannten Personen hin Aktien zu erwerben! Denn andernfalls drohen hohe Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Anschließend kann dann in der Regel nur noch mit anwaltlicher Hilfe versucht werden, die angelegten Gelder wieder zurückzuerhalten.“

Ganz aktuell hat die BaFin wieder eine Pressemitteilung in einem solchen aktuellen Fall herausgegeben (Zitat):

„Easy Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

Datum: 16.09.2016
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Easy Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) massiv zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.
Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt in den Freiverkehr einbezogen.“
(Zitat Ende)

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Soweit sich die Anhaltspunkte verdichten, dass hier in der Tat falsche oder irreführende Angaben zu der Aktie gemacht worden sind, haben Betroffene Rechtsansprüche, die wirtschaftlich auf eine Rückabwicklung des Aktienkaufs hinauslaufen. Ratsuchende Anleger sollten für Rückfragen einen versierten anwaltlichen Fachmann aufsuchen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Dienstag, September 20, 2016

Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Viele Verbraucher können bei Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widersprechen und deutlich höhere Rückzahlungen von den Versicherungen erhalten.

              
Lebens- und Rentenversicherungsverträge haben sich in vielen Fällen nicht so positiv entwickelt wie ursprünglich prognostiziert. Sowohl bei noch laufenden als auch bei bereits gekündigten Verträgen besteht in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, einen deutlich höheren Betrag als den Rückkaufswert von der Versicherung zu erhalten.


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 besteht für viele Verbraucher auch heute noch die Möglichkeit, sich durch Widerspruch von ihrem geschlossenen Versicherungsvertrag zu lösen. Nach dieser Entscheidung hat der Verbraucher nämlich ein „ewiges“ Widerspruchsrecht, sofern der Vertrag zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurde und er beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt wurde. Dies gilt vom Grundsatz her auch für bereits gekündigte Versicherungsverträge.

Im Fall eines wirksamen Widerspruchs können Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche geleistete Beiträge abzüglich des Wertes für den gewährten Versicherungsschutz zurückverlangen. Zudem steht dem Verbraucher auch ein Anspruch auf Herausgabe der von der Versicherung gezogenen Nutzungen zu. Häufig können Nutzungen von über fünf Prozent pro Jahr geltend gemacht werden, was die Forderung des Versicherungsnehmers weiter erhöht.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz rät daher allen betroffenen Versicherungsnehmern entsprechende Ansprüche prüfen zu lassen. „In vielen Fällen lassen sich aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Ergebnisse für die Versicherungsnehmer erzielen. Die Kanzlei arbeitet in diesem Bereich mit einem Diplom-Wirtschaftsmathematiker und Aktuar (DAV) zusammen, der die dem Verbraucher zustehenden Nutzungen konkret berechnen kann“, so der Jurist, der bereits zahlreiche Mandanten in diesem Bereich betreut.

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Insolvenz der Hanjin-Reederei könnte neue Krise bei Schiffsfonds auslösen

Pleite der südkoreanischen Reederei Hanjin Shipping: Auswirkungen auf Schiffsfonds zu befürchten.


Die Pleite der südkoreanischen Reederei Hanjin Shipping dürfte die Alarmglocken bei Schiffsfonds-Anlegern klingeln lassen. „Wenn eine der weltweit größten Reedereien Insolvenz anmelden muss, dürfte das nicht ohne Auswirkungen auf die gesamte Branche und damit auch auf Schiffsfonds bleiben und ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Krise der Handelsschifffahrt immer noch nicht überwunden ist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hansjörg Looser.


Die Regierung Südkoreas habe bereits signalisiert, dass sie keine Maßnahmen zur Rettung der Reederei ergreifen werde und der Notverkauf der ersten Schiffe aus der Hanjin-Flotte habe bereits begonnen, berichtet das „manager magazin“ online. Die ersten Frachter sollen demnach bereits den Besitzer gewechselt haben. „Dass verhältnismäßig akzeptable Preise erzielt werden konnten, ist nur ein schwacher Trost. Denn seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 sind die Preise genauso im Keller wie die Charterraten“, so Rechtsanwalt Looser. Und auch ein Anziehen der Frachtraten nach der Hanjin-Insolvenz dürfte nur vorübergehend sein. Mittelfristig könnte sich der Druck auf die Frachtraten weiter verschärfen, berichtet „Spiegel Online“.

Analysten erwarten, dass demnächst weitere Schiffe der Hanjin-Flotte zum Verkauf stehen. Mehr als 90 Schiffe sollen außer Betrieb sein. Zudem werden in den Häfen aufgrund der unsicheren Lage keine Be- oder Entladungen vorgenommen. „Schon jetzt deutet sich an, welche Kreise die Insolvenz der Hanjin-Reederei ziehen könnte. Die gesamte globale Handelsschifffahrt könnte betroffen sein. Das würden am Ende auch die Schiffsfonds-Anleger zu spüren bekommen, befürchtet Rechtsanwalt Looser.

Und die hatten schon reichlich unter den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 auf die Containerschifffahrt zu leiden. Zahlreiche Schiffsfonds haben seitdem mit massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, weil die notwendigen Charterraten nicht mehr erreicht werden können; viele Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Das Geld der Anleger ist in vielen Fällen verloren.

Sicher und renditestark sollte die Beteiligung an einem Schiffsfonds sein. So wurden sie jedenfalls häufig in den Anlageberatungsgesprächen angepriesen. Die Realität holte diese Aussagen ein und zeigte überdeutlich, dass Schiffsfonds hoch spekulative Geldanlagen mit einem hohen Verlustrisiko für die Anleger sind. Diese Situation könnte sich angesichts der aktuellen Entwicklung erneut verschärfen. Einen Rettungsanker könnte es für die Anleger dennoch geben, sagt Rechtsanwalt Looser: „Anlageberater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken und insbesondere über das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

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VW-Abgasskandal: Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiter möglich

Ein Jahr nach „Dieselgate“ hält BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiterhin für möglich und zulässig.  Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auf eine Gesetzesänderung im Juli 2015.


Hintergrund: Dem VW-Konzern wird im Zuge des Abgasskandals die Verletzung seiner Ad-hoc-Pflichten vorgeworfen, d.h. er hat zu spät über die Manipulationen an Diesel-Motoren informiert. Damit hätte Volkswagen gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht.


Schadensersatzansprüche aus Verletzungen dieser Informationspflicht verjährten bis zum Sommer 2015 ein Jahr nach Bekanntwerden des Verstoßes. Das würde bedeuten, dass die Frist für Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre nun abgelaufen ist. Allerdings gab es zum 10. Juli 2015 eine Gesetzesänderung. Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde die einjährige Verjährungsfrist durch die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist ersetzt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Der VW-Abgasskandal wurde erst nach der Gesetzesänderung bekannt. Von daher dürfte auch hier die dreijährige Verjährungsfrist gelten und Schadensersatzklagen weiter möglich sein. Für Aktionäre, die ihre VW-Papiere erst nach dem 10. Juli 2015 gezeichnet haben, müsste definitiv die dreijährige Verjährungsfrist gelten. Ich gehe aber davon aus, dass auch alle anderen Aktionäre sich noch den Schadensersatzklagen anschließen können.“

Einen Versuch ist es allemal wert. Denn die VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen wahren Kurssturz erlebt und die Aktionäre dadurch viel Geld verloren. „Vieles spricht inzwischen dafür, dass die VW-Spitze schon früher von den Abgasmanipulationen gewusst und sich durch Verletzung ihrer Informationspflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ende des Jahres wird am OLG Braunschweig voraussichtlich das Musterverfahren gegen VW eröffnet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller hat bereits für geschädigte VW-Aktionäre Klage eingereicht. Noch können sich weitere Aktionäre anschließen.

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Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Anleger sollten sich anschnallen.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV sollten sich anschnallen. Es kann zu Turbulenzen kommen. Der Grund: Singapore Airlines wird den 2017 auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern.


Die Ankündigung der asiatischen Fluglinie den Leasingvertrag nicht zu verlängern, setzt das Emissionshaus Dr. Peters unter Druck. Denn nun muss eine Airline gefunden werden, die den Airbus A380 leasen möchte. Alternativ könnte das Flugzeug auch verkauft werden. Beides dürfte schwierig werden und zudem mit Verlusten verbunden sein. Denn die Nachfrage nach dem A380 ist überschaubar.


Als Dr. Peters den DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV im Jahr 2008 auflegte, hatte die Beteiligung für die Anleger einen großen Vorteil. Denn der A380, in den die Fondsgesellschaft investierte, hatte mit Singapore Airlines für zehn Jahre einen Leasingnehmer. Dieser Vertrag läuft nun aus und wird nicht verlängert. Ein Problem, das auch auf andere Dr. Peters Flugzeugfonds zukommt. Für drei weitere Fondsgesellschaften stehen Verhandlungen mit der asiatischen Fluglinie an. Der Ausgang ist noch offen. Entschließt sich die Fluggesellschaft nicht zu verlängern, könnte es für die Anleger besonders bitter werden, da erhebliche finanzielle Verluste drohen könnten. Wie das „manager magazin“ online berichtet, haben sich insgesamt rund 25.000 Anleger mit rund 750 Millionen Dollar an Dr. Peters Flugzeugsfonds beteiligt.

Beim DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV beträgt das Investitionsvolumen etwa 214 Millionen Dollar. Davon stammen rund 94 Millionen Dollar von den 2660 Anlegern. An Rückflüssen haben sie bislang erst etwa 60 Prozent erhalten. „Unter den aktuellen Vorzeichen könnte die Beteiligung zum Verlustgeschäft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Sie empfiehlt den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, um die drohenden Verluste abzuwehren.

Dabei empfiehlt es sich, die Qualität der Anlageberatung unter die Lupe zu nehmen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. „So gut es sich in der Kalkulation macht, dass es für die ersten zehn Jahre einen Leasingnehmer gab – die Laufzeit des Fonds ist länger. Das kommt aber nicht überraschend und hätte den Anlegern auch unmissverständlich aufgezeigt werden müssen. Das gilt umso mehr für das Totalverlust-Risiko, dem die Anleger ausgesetzt sind“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken nicht verständlich aufgezeigt, kann das Schadensersatzansprüche begründen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Montag, September 19, 2016

DEUTSCHE BIOFONDS: URTEILE FÜR DIE ANLEGER - SCHADENSERSATZANSPRÜCHE WEGEN HYDROPOWER VI BESTÄTIGT

Das schnelle und mutige Vorgehen der Geschädigten wurde belohnt. Mittlerweile konnten deie BSZ eV. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte mehrere Urteile auf Schadensersatz wegen Beteiligungen an Hydropower VI erstreiten.



Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH am 25.08.2016 dazu, sechs Geschädigten von Hydropower VI ihre Einzahlungen in die Gesellschaft vollständig zu erstatten. Es handelt sich dabei nach Kenntnis von Witt Rechtsanwälte um die ersten Schadensersatzurteile überhaupt, die für Anleger der Deutsche Biofonds ergangen sind. Weitere Urteile werden demnächst folgen, da sich auch in anderen Verfahren von Witt Rechtsanwälte eine Verurteilung der S.Audit abzeichnet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten Geschädigten von Hydropower VI und VII schon frühzeitig empfohlen, sowohl gegen die Vermittler der Beteiligungen als auch gegen die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH gerichtlich vorzugehen. Daher konnten bereits 2015 die ersten Klagen auf Schadensersatz eingereicht werden. In beide Richtungen führten diese Maßnahmen mittlerweile zu Erfolgen. Neben den positiven Urteilen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte durch die Klagen gegen Vermittler bereits Ausgleichszahlungen für die eingetretenen Schäden erreichen.

Bezüglich der S.Audit geht auch das Landgericht Nürnberg-Fürth davon aus, dass diese Gesellschaft durch ein Schreiben vom 26.03.2012 mit einer sehr positiven Bewertung von Hydropower VI Pflichten gegenüber den Anlegern verletzt hat. Nach Überzeugung von Witt Rechtsanwälte ergibt sich eine Schadensersatzpflicht der S.Audit auch noch aus anderen Gründen und damit auch gegenüber Anlegern, die das besagte Schreiben nicht erhalten haben.

Neben den Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben Witt Rechtsanwälte auch ab 2015 mehrere Klagen gegen diverse Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften, über die Beteiligungen an Hydropower VI und VII angeboten worden waren. Nach der Einschätzung der Rechtsanwälte bestehen auch hier Schadensersatzansprüche, da insbesondere keine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung des Angebots erfolgt ist. Auch diese Klagen führten bereits zu einem Erfolg, da in einem ersten Fall eine Erstattung auf das eingezahlte Kapital erreicht werden konnte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Geschädigten der Deutsche Biofonds daher auch weiterhin, sich möglichst schnell und kompetent über ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz informieren zu lassen.

Wichtig ist, dass die Prüfung auch Ansprüche gegen den Vermittler mit einbezieht. Witt Rechtsanwälten ist bekannt, dass Vermittler ihren Kunden teilweise zu einem gemeinsamen Vorgehen raten, bei dem Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler selbst außen vor bleiben sollen. Damit würden die Geschädigten aber eine wertvolle Möglichkeit verlieren, ihr Geld zurück zu erhalten. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen von Witt Rechtsanwälte. Es ist daher sehr gefährlich, auf Ansprüche gegen den Vermittler zu verzichten oder auch nur deren Verjährung zu riskieren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, September 17, 2016

SCHROTTIMMOBILIEN: MÖGLICHKEITEN DER OPFER

Der Schrecken mit sog. Schrottimmobilien nimmt für die Opfer kein Ende. Selbst wenn sie verdaut haben sollten, eine Immobilie völlig überteuert erworben zu haben, kommt der nächste Schock in Form der Anschlussfinanzierung oft noch hinterher.


Das ursprüngliche Darlehen für die Finanzierung der Schrottimmobilie reicht oft nicht aus. Also wird auch noch eine Anschlussfinanzierung notwendig. Und die ist für die völlig überteuerten Immobilien schwer zu bekommen. „Es gibt natürlich Banken, die sich diese Notlage zu Nutze machen wollen und Finanzierungen zwischen fünf und sechs Prozent anbieten. Das ist kaum hinnehmbar“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist eine Masche erkennbar: Die gutgläubigen Käufer einer völlig überteuerten Immobilie sollen finanziell weiter ausgequetscht werden wie eine Zitrone.



„Irgendwann muss aber Schluss sein und es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren“, so Cäsar-Preller. Eine davon kann der Darlehenswiderruf sein. Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht zwar inzwischen erloschen, bei jüngeren Darlehensverträgen ist er aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Eine andere Option ist, dass eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Denn wenn die Immobilie zu Anlagezwecken erworben wurde, muss der Anleger auch über die bestehenden Risiken wie sinkende Mieteinnahmen, erhöhten Sanierungsbedarf, etc. aufgeklärt werden. Außerdem hätten die Anlageberater auch über ihre Innenprovisionen aufklären müssen, wenn diese 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Diese Grenze gelte auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Immobilie, hat der BGH aktuell entschieden. „Hier können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt Cäsar-Preller. Ebenso könne geprüft werden, ob eine sittenwidrige Überteuerung der Immobilie vorliegt. Die Rechtsprechung, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von 100 Prozent vorliegt, verfestigt sich mehr und mehr. Cäsar-Preller: „Es gibt mehrere rechtliche Optionen, damit die Schrottimmobilie nicht zum Finanzloch ohne Boden wird.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung

Das OLG Köln hat der HDI Lebensversicherung AG untersagt, zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen in Ansatz zu bringen (20 U 201/15). Auf dieses für viele Versicherungskunden relevante Urteil vom 02.09.2016 weist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hin.


In dem zu entscheidenden Fall ging es um zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte „Riester-Verträge“ nach dem AltZertG). Die HDI hatte neben der sogenannten Zillmerung, also der Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zu Lasten der Versicherungsnehmer abgerechnet. Während die Zillmerung unstreitig zulässig war, stand die Geltendmachung von weiteren Abschlusskosten im Streit. 



Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass diese doppelte Belastung unzulässig ist. Der Versicherungsnehmer dürfe danach nicht zweifach in Anspruch genommen werden, insbesondere auch, weil er mit der erneuten Belastung nicht rechnen müsse.

Das Verfahren ist nach Ansicht von der auf Kapitalmark- und Versicherungsrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB für viele Versicherungskunden mit Lebens- und Rentenversicherungen von großer Bedeutung. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten spricht von Zusatzgebühren für Versicherungskunden in Höhe von drei Milliarden Euro alleine im Jahr 2015

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Versicherungsnehmern von Lebens- und Rentenversicherungen, anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.

Das Spezialgebiet dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik. Anerkennung haben insbesondere die Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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