Mittwoch, September 21, 2016

Easy Technologies Inc. – Warnhinweis der BaFin!

Nach regelmäßigen Presseberichten und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden versickern in Deutschland jedes Jahr geschätzt bis zu 25 Milliarden Euro im sog. Grauen Kapitalmarkt.



Dieser Graue Kapitalmarkt wird dabei als derjenige Teil der Finanzmärkte definiert, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, zugleich aber auch nicht illegal wie der sog. „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde, in Deutschland also der BaFin, betreibt.

Für Anleger ist es in vielen Fällen sehr schwierig, Anlagen aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ von Anlagen aus dem „Weißen Kapitalmarkt“ zu unterscheiden.

Anlagen aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ sind dabei nicht per se schlecht. Anleger sollten nur zuvor in die Lage versetzt werden, auch in diesem Marktsegment eigenverantwortlich alle Chancen und Risiken einer solchen Anlage beurteilen zu können.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass sich sehr viele Anleger gerade auch im Bereich des „Grauen Kapitalmarkts“ der Chancen und Risiken eines solchen Produkts nicht bewusst sind.

In vielen Fällen sind sie außerdem durch unseriöse Geschäftspartner zum Erwerb solcher Anlagen verleitet worden.

Regelmäßiges Indiz für eine solche Art von unseriöser Anlage ist, wenn Anleger durch telefonische Werbeanrufe (sog. Cold Calling) zum Kauf von Anlagen verschiedenster Art animiert werden sollen.

Aus unserer Erfahrung von vielen Fällen aus der Vergangenheit können wir nur jedem Anleger raten, niemals auf telefonische Werbeanrufe von häufig unbekannten Personen hin Aktien zu erwerben! Denn andernfalls drohen hohe Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Anschließend kann dann in der Regel nur noch mit anwaltlicher Hilfe versucht werden, die angelegten Gelder wieder zurückzuerhalten.“

Ganz aktuell hat die BaFin wieder eine Pressemitteilung in einem solchen aktuellen Fall herausgegeben (Zitat):

„Easy Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

Datum: 16.09.2016
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Easy Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) massiv zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.
Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt in den Freiverkehr einbezogen.“
(Zitat Ende)

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Soweit sich die Anhaltspunkte verdichten, dass hier in der Tat falsche oder irreführende Angaben zu der Aktie gemacht worden sind, haben Betroffene Rechtsansprüche, die wirtschaftlich auf eine Rückabwicklung des Aktienkaufs hinauslaufen. Ratsuchende Anleger sollten für Rückfragen einen versierten anwaltlichen Fachmann aufsuchen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Easy Technologies Inc. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Easy Technologies Inc. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

kurdu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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