Nach regelmäßigen Presseberichten und Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden versickern in Deutschland jedes Jahr geschätzt bis zu 25 Milliarden Euro im sog. Grauen Kapitalmarkt.
Dieser Graue Kapitalmarkt wird dabei als derjenige Teil der
Finanzmärkte definiert, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen
Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, zugleich aber auch
nicht illegal wie der sog. „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige
Geschäfte ohne Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde, in Deutschland
also der BaFin, betreibt.
Für Anleger ist es in vielen Fällen sehr schwierig, Anlagen
aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ von Anlagen aus dem „Weißen Kapitalmarkt“ zu
unterscheiden.
Anlagen aus dem „Grauen Kapitalmarkt“ sind dabei nicht per
se schlecht. Anleger sollten nur zuvor in die Lage versetzt werden, auch in
diesem Marktsegment eigenverantwortlich alle Chancen und Risiken einer solchen
Anlage beurteilen zu können.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Unsere Erfahrung zeigt
allerdings, dass sich sehr viele Anleger gerade auch im Bereich des „Grauen
Kapitalmarkts“ der Chancen und Risiken eines solchen Produkts nicht bewusst
sind.
In vielen Fällen sind sie außerdem durch unseriöse
Geschäftspartner zum Erwerb solcher Anlagen verleitet worden.
Regelmäßiges Indiz für eine solche Art von unseriöser Anlage
ist, wenn Anleger durch telefonische Werbeanrufe (sog. Cold Calling) zum Kauf
von Anlagen verschiedenster Art animiert werden sollen.
Aus unserer Erfahrung von vielen Fällen aus der
Vergangenheit können wir nur jedem Anleger raten, niemals auf telefonische
Werbeanrufe von häufig unbekannten Personen hin Aktien zu erwerben! Denn
andernfalls drohen hohe Ausfälle bis hin zum Totalverlust. Anschließend kann
dann in der Regel nur noch mit anwaltlicher Hilfe versucht werden, die
angelegten Gelder wieder zurückzuerhalten.“
Ganz aktuell hat die BaFin wieder eine Pressemitteilung in
einem solchen aktuellen Fall herausgegeben (Zitat):
„Easy Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042): BaFin warnt
vor Kaufempfehlungen für Aktien
Datum: 16.09.2016
Nach Informationen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Easy
Technologies Inc. (ISIN: CA27786D1042) durch telefonische Werbeanrufe (Cold
Calling) massiv zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der
Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder
bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.
Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine
Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien
dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben
sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu
informieren.
Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse
Frankfurt in den Freiverkehr einbezogen.“
(Zitat Ende)
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Soweit sich die
Anhaltspunkte verdichten, dass hier in der Tat falsche oder irreführende
Angaben zu der Aktie gemacht worden sind, haben Betroffene Rechtsansprüche, die
wirtschaftlich auf eine Rückabwicklung des Aktienkaufs hinauslaufen.
Ratsuchende Anleger sollten für Rückfragen einen versierten anwaltlichen
Fachmann aufsuchen.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Easy Technologies Inc. anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Easy Technologies Inc. kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
kurdu
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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