Das OLG Köln hat der HDI Lebensversicherung AG untersagt, zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen in Ansatz zu bringen (20 U 201/15). Auf dieses für viele Versicherungskunden relevante Urteil vom 02.09.2016 weist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hin.
In dem zu entscheidenden Fall ging es um
zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte
„Riester-Verträge“ nach dem AltZertG). Die HDI hatte neben der sogenannten
Zillmerung, also der Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre, weitere
Abschlusskosten zu Lasten der Versicherungsnehmer abgerechnet. Während die
Zillmerung unstreitig zulässig war, stand die Geltendmachung von weiteren
Abschlusskosten im Streit.
Das Oberlandesgericht Köln hat nun
entschieden, dass diese doppelte Belastung unzulässig ist. Der
Versicherungsnehmer dürfe danach nicht zweifach in Anspruch genommen werden,
insbesondere auch, weil er mit der erneuten Belastung nicht rechnen müsse.
Das Verfahren ist nach Ansicht von der auf
Kapitalmark- und Versicherungsrecht spezialisierten BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB für viele Versicherungskunden mit Lebens- und
Rentenversicherungen von großer Bedeutung. Der Versicherungsmathematiker Axel
Kleinlein vom Bund der Versicherten spricht von Zusatzgebühren für
Versicherungskunden in Höhe von drei Milliarden Euro alleine im Jahr 2015
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen
daher Versicherungsnehmern von Lebens- und Rentenversicherungen, anwaltlichen
Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen
Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten
Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere
Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen
Versicherungsunternehmen.
Das Spezialgebiet dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von
dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und
Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten
Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten
Bundesrepublik. Anerkennung haben insbesondere die Erfolge bei komplexen
wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllb
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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