Samstag, September 17, 2016

OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung

Das OLG Köln hat der HDI Lebensversicherung AG untersagt, zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen in Ansatz zu bringen (20 U 201/15). Auf dieses für viele Versicherungskunden relevante Urteil vom 02.09.2016 weist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hin.


In dem zu entscheidenden Fall ging es um zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen (sogenannte „Riester-Verträge“ nach dem AltZertG). Die HDI hatte neben der sogenannten Zillmerung, also der Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zu Lasten der Versicherungsnehmer abgerechnet. Während die Zillmerung unstreitig zulässig war, stand die Geltendmachung von weiteren Abschlusskosten im Streit. 



Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass diese doppelte Belastung unzulässig ist. Der Versicherungsnehmer dürfe danach nicht zweifach in Anspruch genommen werden, insbesondere auch, weil er mit der erneuten Belastung nicht rechnen müsse.

Das Verfahren ist nach Ansicht von der auf Kapitalmark- und Versicherungsrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB für viele Versicherungskunden mit Lebens- und Rentenversicherungen von großer Bedeutung. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten spricht von Zusatzgebühren für Versicherungskunden in Höhe von drei Milliarden Euro alleine im Jahr 2015

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Versicherungsnehmern von Lebens- und Rentenversicherungen, anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.

Das Spezialgebiet dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen dieser Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik. Anerkennung haben insbesondere die Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
        
 cllb

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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