Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV sollten sich anschnallen. Es kann zu Turbulenzen kommen. Der Grund: Singapore Airlines wird den 2017 auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern.
Die Ankündigung der asiatischen
Fluglinie den Leasingvertrag nicht zu verlängern, setzt das Emissionshaus Dr.
Peters unter Druck. Denn nun muss eine Airline gefunden werden, die den Airbus
A380 leasen möchte. Alternativ könnte das Flugzeug auch verkauft werden. Beides
dürfte schwierig werden und zudem mit Verlusten verbunden sein. Denn die
Nachfrage nach dem A380 ist überschaubar.
Als Dr. Peters den DS-Fonds 129
Flugzeugfonds IV im Jahr 2008 auflegte, hatte die Beteiligung für die Anleger
einen großen Vorteil. Denn der A380, in den die Fondsgesellschaft investierte,
hatte mit Singapore Airlines für zehn Jahre einen Leasingnehmer. Dieser Vertrag
läuft nun aus und wird nicht verlängert. Ein Problem, das auch auf andere Dr.
Peters Flugzeugfonds zukommt. Für drei weitere Fondsgesellschaften stehen
Verhandlungen mit der asiatischen Fluglinie an. Der Ausgang ist noch offen.
Entschließt sich die Fluggesellschaft nicht zu verlängern, könnte es für die
Anleger besonders bitter werden, da erhebliche finanzielle Verluste drohen
könnten. Wie das „manager magazin“ online berichtet, haben sich insgesamt rund
25.000 Anleger mit rund 750 Millionen Dollar an Dr. Peters Flugzeugsfonds beteiligt.
Beim DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV
beträgt das Investitionsvolumen etwa 214 Millionen Dollar. Davon stammen rund
94 Millionen Dollar von den 2660 Anlegern. An Rückflüssen haben sie bislang
erst etwa 60 Prozent erhalten. „Unter den aktuellen Vorzeichen könnte die
Beteiligung zum Verlustgeschäft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica
Gaber. Sie empfiehlt den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu
lassen, um die drohenden Verluste abzuwehren.
Dabei empfiehlt es sich, die
Qualität der Anlageberatung unter die Lupe zu nehmen. Denn im Zuge einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die
Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. „So gut es sich in der
Kalkulation macht, dass es für die ersten zehn Jahre einen Leasingnehmer gab –
die Laufzeit des Fonds ist länger. Das kommt aber nicht überraschend und hätte
den Anlegern auch unmissverständlich aufgezeigt werden müssen. Das gilt umso
mehr für das Totalverlust-Risiko, dem die Anleger ausgesetzt sind“, erklärt
Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken nicht verständlich aufgezeigt, kann
das Schadensersatzansprüche begründen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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