Dienstag, September 20, 2016

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV: Anleger sollten sich anschnallen.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV sollten sich anschnallen. Es kann zu Turbulenzen kommen. Der Grund: Singapore Airlines wird den 2017 auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern.


Die Ankündigung der asiatischen Fluglinie den Leasingvertrag nicht zu verlängern, setzt das Emissionshaus Dr. Peters unter Druck. Denn nun muss eine Airline gefunden werden, die den Airbus A380 leasen möchte. Alternativ könnte das Flugzeug auch verkauft werden. Beides dürfte schwierig werden und zudem mit Verlusten verbunden sein. Denn die Nachfrage nach dem A380 ist überschaubar.


Als Dr. Peters den DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV im Jahr 2008 auflegte, hatte die Beteiligung für die Anleger einen großen Vorteil. Denn der A380, in den die Fondsgesellschaft investierte, hatte mit Singapore Airlines für zehn Jahre einen Leasingnehmer. Dieser Vertrag läuft nun aus und wird nicht verlängert. Ein Problem, das auch auf andere Dr. Peters Flugzeugfonds zukommt. Für drei weitere Fondsgesellschaften stehen Verhandlungen mit der asiatischen Fluglinie an. Der Ausgang ist noch offen. Entschließt sich die Fluggesellschaft nicht zu verlängern, könnte es für die Anleger besonders bitter werden, da erhebliche finanzielle Verluste drohen könnten. Wie das „manager magazin“ online berichtet, haben sich insgesamt rund 25.000 Anleger mit rund 750 Millionen Dollar an Dr. Peters Flugzeugsfonds beteiligt.

Beim DS-Fonds 129 Flugzeugfonds IV beträgt das Investitionsvolumen etwa 214 Millionen Dollar. Davon stammen rund 94 Millionen Dollar von den 2660 Anlegern. An Rückflüssen haben sie bislang erst etwa 60 Prozent erhalten. „Unter den aktuellen Vorzeichen könnte die Beteiligung zum Verlustgeschäft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Sie empfiehlt den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, um die drohenden Verluste abzuwehren.

Dabei empfiehlt es sich, die Qualität der Anlageberatung unter die Lupe zu nehmen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. „So gut es sich in der Kalkulation macht, dass es für die ersten zehn Jahre einen Leasingnehmer gab – die Laufzeit des Fonds ist länger. Das kommt aber nicht überraschend und hätte den Anlegern auch unmissverständlich aufgezeigt werden müssen. Das gilt umso mehr für das Totalverlust-Risiko, dem die Anleger ausgesetzt sind“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken nicht verständlich aufgezeigt, kann das Schadensersatzansprüche begründen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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