Montag, September 19, 2016

DEUTSCHE BIOFONDS: URTEILE FÜR DIE ANLEGER - SCHADENSERSATZANSPRÜCHE WEGEN HYDROPOWER VI BESTÄTIGT

Das schnelle und mutige Vorgehen der Geschädigten wurde belohnt. Mittlerweile konnten deie BSZ eV. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte mehrere Urteile auf Schadensersatz wegen Beteiligungen an Hydropower VI erstreiten.



Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH am 25.08.2016 dazu, sechs Geschädigten von Hydropower VI ihre Einzahlungen in die Gesellschaft vollständig zu erstatten. Es handelt sich dabei nach Kenntnis von Witt Rechtsanwälte um die ersten Schadensersatzurteile überhaupt, die für Anleger der Deutsche Biofonds ergangen sind. Weitere Urteile werden demnächst folgen, da sich auch in anderen Verfahren von Witt Rechtsanwälte eine Verurteilung der S.Audit abzeichnet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten Geschädigten von Hydropower VI und VII schon frühzeitig empfohlen, sowohl gegen die Vermittler der Beteiligungen als auch gegen die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH gerichtlich vorzugehen. Daher konnten bereits 2015 die ersten Klagen auf Schadensersatz eingereicht werden. In beide Richtungen führten diese Maßnahmen mittlerweile zu Erfolgen. Neben den positiven Urteilen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte durch die Klagen gegen Vermittler bereits Ausgleichszahlungen für die eingetretenen Schäden erreichen.

Bezüglich der S.Audit geht auch das Landgericht Nürnberg-Fürth davon aus, dass diese Gesellschaft durch ein Schreiben vom 26.03.2012 mit einer sehr positiven Bewertung von Hydropower VI Pflichten gegenüber den Anlegern verletzt hat. Nach Überzeugung von Witt Rechtsanwälte ergibt sich eine Schadensersatzpflicht der S.Audit auch noch aus anderen Gründen und damit auch gegenüber Anlegern, die das besagte Schreiben nicht erhalten haben.

Neben den Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben Witt Rechtsanwälte auch ab 2015 mehrere Klagen gegen diverse Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften, über die Beteiligungen an Hydropower VI und VII angeboten worden waren. Nach der Einschätzung der Rechtsanwälte bestehen auch hier Schadensersatzansprüche, da insbesondere keine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung des Angebots erfolgt ist. Auch diese Klagen führten bereits zu einem Erfolg, da in einem ersten Fall eine Erstattung auf das eingezahlte Kapital erreicht werden konnte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Geschädigten der Deutsche Biofonds daher auch weiterhin, sich möglichst schnell und kompetent über ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz informieren zu lassen.

Wichtig ist, dass die Prüfung auch Ansprüche gegen den Vermittler mit einbezieht. Witt Rechtsanwälten ist bekannt, dass Vermittler ihren Kunden teilweise zu einem gemeinsamen Vorgehen raten, bei dem Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler selbst außen vor bleiben sollen. Damit würden die Geschädigten aber eine wertvolle Möglichkeit verlieren, ihr Geld zurück zu erhalten. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen von Witt Rechtsanwälte. Es ist daher sehr gefährlich, auf Ansprüche gegen den Vermittler zu verzichten oder auch nur deren Verjährung zu riskieren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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