Das schnelle und mutige Vorgehen der Geschädigten wurde belohnt. Mittlerweile konnten deie BSZ eV. Anlegerschutzanwälte von Witt Rechtsanwälte mehrere Urteile auf Schadensersatz wegen Beteiligungen an Hydropower VI erstreiten.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die S.Audit
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH am 25.08.2016 dazu, sechs Geschädigten von
Hydropower VI ihre Einzahlungen in die Gesellschaft vollständig zu erstatten.
Es handelt sich dabei nach Kenntnis von Witt Rechtsanwälte um die ersten
Schadensersatzurteile überhaupt, die für Anleger der Deutsche Biofonds ergangen
sind. Weitere Urteile werden demnächst folgen, da sich auch in anderen
Verfahren von Witt Rechtsanwälte eine Verurteilung der S.Audit abzeichnet.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten Geschädigten von
Hydropower VI und VII schon frühzeitig empfohlen, sowohl gegen die Vermittler
der Beteiligungen als auch gegen die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mbH gerichtlich vorzugehen. Daher konnten bereits 2015 die ersten Klagen auf
Schadensersatz eingereicht werden. In beide Richtungen führten diese Maßnahmen
mittlerweile zu Erfolgen. Neben den positiven Urteilen gegen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Witt
Rechtsanwälte durch die Klagen gegen Vermittler bereits Ausgleichszahlungen für
die eingetretenen Schäden erreichen.
Bezüglich der S.Audit geht auch das Landgericht
Nürnberg-Fürth davon aus, dass diese Gesellschaft durch ein Schreiben vom
26.03.2012 mit einer sehr positiven Bewertung von Hydropower VI Pflichten
gegenüber den Anlegern verletzt hat. Nach Überzeugung von Witt Rechtsanwälte
ergibt sich eine Schadensersatzpflicht der S.Audit auch noch aus anderen
Gründen und damit auch gegenüber Anlegern, die das besagte Schreiben nicht
erhalten haben.
Neben den Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erhoben Witt Rechtsanwälte auch ab 2015 mehrere Klagen gegen diverse Vermittler
bzw. Vermittlungsgesellschaften, über die Beteiligungen an Hydropower VI und
VII angeboten worden waren. Nach der Einschätzung der Rechtsanwälte bestehen
auch hier Schadensersatzansprüche, da insbesondere keine ordnungsgemäße
Plausibilitätsprüfung des Angebots erfolgt ist. Auch diese Klagen führten
bereits zu einem Erfolg, da in einem ersten Fall eine Erstattung auf das
eingezahlte Kapital erreicht werden konnte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Geschädigten der
Deutsche Biofonds daher auch weiterhin, sich möglichst schnell und kompetent
über ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz informieren zu lassen.
Wichtig ist, dass die Prüfung auch Ansprüche gegen den
Vermittler mit einbezieht. Witt Rechtsanwälten ist bekannt, dass Vermittler
ihren Kunden teilweise zu einem gemeinsamen Vorgehen raten, bei dem
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler selbst außen vor bleiben
sollen. Damit würden die Geschädigten aber eine wertvolle Möglichkeit
verlieren, ihr Geld zurück zu erhalten. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen
von Witt Rechtsanwälte. Es ist daher sehr gefährlich, auf Ansprüche gegen den
Vermittler zu verzichten oder auch nur deren Verjährung zu riskieren.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
witt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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