Pleite der südkoreanischen Reederei Hanjin Shipping: Auswirkungen auf Schiffsfonds zu befürchten.
Die Pleite der südkoreanischen
Reederei Hanjin Shipping dürfte die Alarmglocken bei Schiffsfonds-Anlegern
klingeln lassen. „Wenn eine der weltweit größten Reedereien Insolvenz anmelden
muss, dürfte das nicht ohne Auswirkungen auf die gesamte Branche und damit auch
auf Schiffsfonds bleiben und ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Krise
der Handelsschifffahrt immer noch nicht überwunden ist“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Hansjörg Looser.
Die Regierung Südkoreas habe bereits
signalisiert, dass sie keine Maßnahmen zur Rettung der Reederei ergreifen werde
und der Notverkauf der ersten Schiffe aus der Hanjin-Flotte habe bereits
begonnen, berichtet das „manager magazin“ online. Die ersten Frachter sollen
demnach bereits den Besitzer gewechselt haben. „Dass verhältnismäßig akzeptable
Preise erzielt werden konnten, ist nur ein schwacher Trost. Denn seit dem
Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 sind die Preise genauso im
Keller wie die Charterraten“, so Rechtsanwalt Looser. Und auch ein Anziehen der
Frachtraten nach der Hanjin-Insolvenz dürfte nur vorübergehend sein. Mittelfristig
könnte sich der Druck auf die Frachtraten weiter verschärfen, berichtet
„Spiegel Online“.
Analysten erwarten, dass demnächst
weitere Schiffe der Hanjin-Flotte zum Verkauf stehen. Mehr als 90 Schiffe
sollen außer Betrieb sein. Zudem werden in den Häfen aufgrund der unsicheren
Lage keine Be- oder Entladungen vorgenommen. „Schon jetzt deutet sich an,
welche Kreise die Insolvenz der Hanjin-Reederei ziehen könnte. Die gesamte
globale Handelsschifffahrt könnte betroffen sein. Das würden am Ende auch die
Schiffsfonds-Anleger zu spüren bekommen, befürchtet Rechtsanwalt Looser.
Und die hatten schon reichlich unter
den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 auf die
Containerschifffahrt zu leiden. Zahlreiche Schiffsfonds haben seitdem mit
massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, weil die notwendigen
Charterraten nicht mehr erreicht werden können; viele Fondsgesellschaften
mussten Insolvenz anmelden. Das Geld der Anleger ist in vielen Fällen verloren.
Sicher und renditestark sollte die
Beteiligung an einem Schiffsfonds sein. So wurden sie jedenfalls häufig in den
Anlageberatungsgesprächen angepriesen. Die Realität holte diese Aussagen ein
und zeigte überdeutlich, dass Schiffsfonds hoch spekulative Geldanlagen mit
einem hohen Verlustrisiko für die Anleger sind. Diese Situation könnte sich
angesichts der aktuellen Entwicklung erneut verschärfen. Einen Rettungsanker
könnte es für die Anleger dennoch geben, sagt Rechtsanwalt Looser:
„Anlageberater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet.
Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken und insbesondere
über das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Diese Aufklärung ist
erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche entstanden
sein können.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016
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