Dienstag, September 20, 2016

Insolvenz der Hanjin-Reederei könnte neue Krise bei Schiffsfonds auslösen

Pleite der südkoreanischen Reederei Hanjin Shipping: Auswirkungen auf Schiffsfonds zu befürchten.


Die Pleite der südkoreanischen Reederei Hanjin Shipping dürfte die Alarmglocken bei Schiffsfonds-Anlegern klingeln lassen. „Wenn eine der weltweit größten Reedereien Insolvenz anmelden muss, dürfte das nicht ohne Auswirkungen auf die gesamte Branche und damit auch auf Schiffsfonds bleiben und ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Krise der Handelsschifffahrt immer noch nicht überwunden ist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hansjörg Looser.


Die Regierung Südkoreas habe bereits signalisiert, dass sie keine Maßnahmen zur Rettung der Reederei ergreifen werde und der Notverkauf der ersten Schiffe aus der Hanjin-Flotte habe bereits begonnen, berichtet das „manager magazin“ online. Die ersten Frachter sollen demnach bereits den Besitzer gewechselt haben. „Dass verhältnismäßig akzeptable Preise erzielt werden konnten, ist nur ein schwacher Trost. Denn seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 sind die Preise genauso im Keller wie die Charterraten“, so Rechtsanwalt Looser. Und auch ein Anziehen der Frachtraten nach der Hanjin-Insolvenz dürfte nur vorübergehend sein. Mittelfristig könnte sich der Druck auf die Frachtraten weiter verschärfen, berichtet „Spiegel Online“.

Analysten erwarten, dass demnächst weitere Schiffe der Hanjin-Flotte zum Verkauf stehen. Mehr als 90 Schiffe sollen außer Betrieb sein. Zudem werden in den Häfen aufgrund der unsicheren Lage keine Be- oder Entladungen vorgenommen. „Schon jetzt deutet sich an, welche Kreise die Insolvenz der Hanjin-Reederei ziehen könnte. Die gesamte globale Handelsschifffahrt könnte betroffen sein. Das würden am Ende auch die Schiffsfonds-Anleger zu spüren bekommen, befürchtet Rechtsanwalt Looser.

Und die hatten schon reichlich unter den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 auf die Containerschifffahrt zu leiden. Zahlreiche Schiffsfonds haben seitdem mit massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, weil die notwendigen Charterraten nicht mehr erreicht werden können; viele Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Das Geld der Anleger ist in vielen Fällen verloren.

Sicher und renditestark sollte die Beteiligung an einem Schiffsfonds sein. So wurden sie jedenfalls häufig in den Anlageberatungsgesprächen angepriesen. Die Realität holte diese Aussagen ein und zeigte überdeutlich, dass Schiffsfonds hoch spekulative Geldanlagen mit einem hohen Verlustrisiko für die Anleger sind. Diese Situation könnte sich angesichts der aktuellen Entwicklung erneut verschärfen. Einen Rettungsanker könnte es für die Anleger dennoch geben, sagt Rechtsanwalt Looser: „Anlageberater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken und insbesondere über das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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