Viele Verbraucher können bei Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widersprechen und deutlich höhere Rückzahlungen von den Versicherungen erhalten.
Lebens- und Rentenversicherungsverträge
haben sich in vielen Fällen nicht so positiv entwickelt wie ursprünglich
prognostiziert. Sowohl bei noch laufenden als auch bei bereits gekündigten
Verträgen besteht in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, einen deutlich höheren
Betrag als den Rückkaufswert von der Versicherung zu erhalten.
Nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 besteht für viele Verbraucher auch heute
noch die Möglichkeit, sich durch Widerspruch von ihrem geschlossenen
Versicherungsvertrag zu lösen. Nach dieser Entscheidung hat der Verbraucher
nämlich ein „ewiges“ Widerspruchsrecht, sofern der Vertrag zwischen dem
29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurde und er beim Abschluss des
Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt
wurde. Dies gilt vom Grundsatz her auch für bereits gekündigte
Versicherungsverträge.
Im Fall eines wirksamen Widerspruchs
können Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche geleistete Beiträge
abzüglich des Wertes für den gewährten Versicherungsschutz zurückverlangen.
Zudem steht dem Verbraucher auch ein Anspruch auf Herausgabe der von der
Versicherung gezogenen Nutzungen zu. Häufig können Nutzungen von über fünf
Prozent pro Jahr geltend gemacht werden, was die Forderung des Versicherungsnehmers
weiter erhöht.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander
Kainz rät daher allen betroffenen Versicherungsnehmern entsprechende Ansprüche
prüfen zu lassen. „In vielen Fällen lassen sich aufgrund der
verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Ergebnisse
für die Versicherungsnehmer erzielen. Die Kanzlei arbeitet in diesem Bereich
mit einem Diplom-Wirtschaftsmathematiker und Aktuar (DAV) zusammen, der die dem
Verbraucher zustehenden Nutzungen konkret berechnen kann“, so der Jurist, der
bereits zahlreiche Mandanten in diesem Bereich betreut.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbkaiz
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung
seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl
kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ®
e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu
engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung
können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden. Hier können Sie sich
in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der
Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in
der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven
Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende
Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ
e.V. können
Für Unternehmen die in unseren
Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt
unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen