Samstag, September 17, 2016

SCHROTTIMMOBILIEN: MÖGLICHKEITEN DER OPFER

Der Schrecken mit sog. Schrottimmobilien nimmt für die Opfer kein Ende. Selbst wenn sie verdaut haben sollten, eine Immobilie völlig überteuert erworben zu haben, kommt der nächste Schock in Form der Anschlussfinanzierung oft noch hinterher.


Das ursprüngliche Darlehen für die Finanzierung der Schrottimmobilie reicht oft nicht aus. Also wird auch noch eine Anschlussfinanzierung notwendig. Und die ist für die völlig überteuerten Immobilien schwer zu bekommen. „Es gibt natürlich Banken, die sich diese Notlage zu Nutze machen wollen und Finanzierungen zwischen fünf und sechs Prozent anbieten. Das ist kaum hinnehmbar“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist eine Masche erkennbar: Die gutgläubigen Käufer einer völlig überteuerten Immobilie sollen finanziell weiter ausgequetscht werden wie eine Zitrone.



„Irgendwann muss aber Schluss sein und es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren“, so Cäsar-Preller. Eine davon kann der Darlehenswiderruf sein. Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht zwar inzwischen erloschen, bei jüngeren Darlehensverträgen ist er aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Eine andere Option ist, dass eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Denn wenn die Immobilie zu Anlagezwecken erworben wurde, muss der Anleger auch über die bestehenden Risiken wie sinkende Mieteinnahmen, erhöhten Sanierungsbedarf, etc. aufgeklärt werden. Außerdem hätten die Anlageberater auch über ihre Innenprovisionen aufklären müssen, wenn diese 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Diese Grenze gelte auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Immobilie, hat der BGH aktuell entschieden. „Hier können sich Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt Cäsar-Preller. Ebenso könne geprüft werden, ob eine sittenwidrige Überteuerung der Immobilie vorliegt. Die Rechtsprechung, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von 100 Prozent vorliegt, verfestigt sich mehr und mehr. Cäsar-Preller: „Es gibt mehrere rechtliche Optionen, damit die Schrottimmobilie nicht zum Finanzloch ohne Boden wird.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu          
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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