Der Schrecken mit sog. Schrottimmobilien nimmt für die Opfer kein Ende. Selbst wenn sie verdaut haben sollten, eine Immobilie völlig überteuert erworben zu haben, kommt der nächste Schock in Form der Anschlussfinanzierung oft noch hinterher.
Das ursprüngliche Darlehen für die
Finanzierung der Schrottimmobilie reicht oft nicht aus. Also wird auch noch
eine Anschlussfinanzierung notwendig. Und die ist für die völlig überteuerten
Immobilien schwer zu bekommen. „Es gibt natürlich Banken, die sich diese
Notlage zu Nutze machen wollen und Finanzierungen zwischen fünf und sechs
Prozent anbieten. Das ist kaum hinnehmbar“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den erfahrenen
Rechtsanwalt ist eine Masche erkennbar: Die gutgläubigen Käufer einer völlig
überteuerten Immobilie sollen finanziell weiter ausgequetscht werden wie eine
Zitrone.
„Irgendwann muss aber Schluss sein und es
gibt Möglichkeiten, sich zu wehren“, so Cäsar-Preller. Eine davon kann der
Darlehenswiderruf sein. Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und Juni 2010
abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht zwar inzwischen erloschen, bei
jüngeren Darlehensverträgen ist er aber immer noch möglich, wenn die Bank eine
fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Eine andere Option ist, dass eine fehlerhafte
Anlageberatung vorliegt. Denn wenn die Immobilie zu Anlagezwecken erworben
wurde, muss der Anleger auch über die bestehenden Risiken wie sinkende
Mieteinnahmen, erhöhten Sanierungsbedarf, etc. aufgeklärt werden. Außerdem hätten
die Anlageberater auch über ihre Innenprovisionen aufklären müssen, wenn diese
15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Diese
Grenze gelte auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer
Immobilie, hat der BGH aktuell entschieden. „Hier können sich
Schadensersatzansprüche ergeben“, erklärt Cäsar-Preller. Ebenso könne geprüft
werden, ob eine sittenwidrige Überteuerung der Immobilie vorliegt. Die
Rechtsprechung, dass Sittenwidrigkeit nicht erst bei einer Überteuerung von 100
Prozent vorliegt, verfestigt sich mehr und mehr. Cäsar-Preller: „Es gibt
mehrere rechtliche Optionen, damit die Schrottimmobilie nicht zum Finanzloch
ohne Boden wird.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es
die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Dieser
Text gibt den Beitrag vom 17.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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