Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB
Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger der Dr. Peters DS 129
Flugzeugfonds IV.
Nach übereinstimmenden
Presseberichten hat Singapore Airlines als Leasingnehmerin angekündigt, den
Leasingvertrag über den A380 nicht über das Jahr 2017 hinaus fortzuführen. Für
den Flugzeugfonds IV der Emittentin Dr. Peters wäre dies ein beachtlicher
Rückschlag. Sofern kein Nachfolgemieter gefunden wird, könnte dies für die
Anleger erhebliche Verluste bedeuten, berichtet das manager magazin in seiner
online-Ausgabe.
Die Anleger, die bisher
Ausschüttungen in Höhe von circa 60 Prozent erhalten haben, sollten daher
prüfen, ob sie den möglichen Schaden begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche
gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater
ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Christian Luber, LL.M., M.A.,
„Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet,
dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen
haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die
Anleger aufklären müssen. Hierzu gehört neben der Laufzeit der Leasingvertrage
auch insbesondere der Erhalt von Provisionen durch beratende Banken. Kommen sie
dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung
ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen,
sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage
beanspruchen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit
Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile
gegen Banken erstreiten.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Flugzeug-Fonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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