Ein Jahr nach „Dieselgate“ hält BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiterhin für möglich und zulässig. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auf eine Gesetzesänderung im Juli 2015.
Hintergrund: Dem VW-Konzern wird im
Zuge des Abgasskandals die Verletzung seiner Ad-hoc-Pflichten vorgeworfen, d.h.
er hat zu spät über die Manipulationen an Diesel-Motoren informiert. Damit
hätte Volkswagen gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich gegenüber
seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht.
Schadensersatzansprüche aus
Verletzungen dieser Informationspflicht verjährten bis zum Sommer 2015 ein Jahr
nach Bekanntwerden des Verstoßes. Das würde bedeuten, dass die Frist für
Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre nun abgelaufen ist. Allerdings gab es zum
10. Juli 2015 eine Gesetzesänderung. Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde
die einjährige Verjährungsfrist durch die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist
ersetzt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Der VW-Abgasskandal wurde erst nach der
Gesetzesänderung bekannt. Von daher dürfte auch hier die dreijährige
Verjährungsfrist gelten und Schadensersatzklagen weiter möglich sein. Für
Aktionäre, die ihre VW-Papiere erst nach dem 10. Juli 2015 gezeichnet haben,
müsste definitiv die dreijährige Verjährungsfrist gelten. Ich gehe aber davon
aus, dass auch alle anderen Aktionäre sich noch den Schadensersatzklagen
anschließen können.“
Einen Versuch ist es allemal wert.
Denn die VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen wahren
Kurssturz erlebt und die Aktionäre dadurch viel Geld verloren. „Vieles spricht
inzwischen dafür, dass die VW-Spitze schon früher von den Abgasmanipulationen
gewusst und sich durch Verletzung ihrer Informationspflichten
schadensersatzpflichtig gemacht hat“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Ende des Jahres wird am OLG
Braunschweig voraussichtlich das Musterverfahren gegen VW eröffnet. BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller hat bereits für geschädigte VW-Aktionäre
Klage eingereicht. Noch können sich weitere Aktionäre anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
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