Donnerstag, September 10, 2015

SOLAR 9580 E.K. REINER HAMBERGER - ANSPRÜCHE GESCHÄDIGTER ANLEGER REALISIERT.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, konnte nunmehr im Rahmen der Zwangsvollstreckung für die ersten Geschädigten im Zusammenhang mit Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, erfolgreich in das Vermögen von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, vollstreckt werden.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen für geschädigte Anleger von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, eingereicht und erfolgreich Urteile erstritten.

Das Geschäftsmodell von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, sah vor, Solaranlagen an interessierte Anleger zu verkaufen. Diese sollten den Anlegern jedoch nicht unmittelbar übergeben werden, sondern Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, bot den Anlegern gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrags an, einen Pachtvertrag zu unterzeichnen und für die Anleger die Solaranlagen an sonnigen Plätzen wie beispielsweise Sardinien zu installieren und zu betreiben. Die Anleger sollten hierbei monatliche Pachtzinsen erhalten, deren Höhe für einen Zeitraum von 144 Monaten festgesetzt wurde.

Seit einigen Monaten stehen nunmehr die Pachtzahlungen aus. Nach Mitteilung betroffener Anleger reagiert Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, weder auf Telefonanrufe noch auf schriftliche Aufforderungen, die Pachtzahlungen wieder aufzunehmen. Betroffene Anleger fragen sich daher nun, wie sie weiter vorgehen sollen, um einen Totalverlust zu vermeiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten bereits eine Vielzahl betroffener Anleger und prüfen bei jedem Anleger neben der Möglichkeit, die ausstehenden Pachtzahlungen einzufordern, auch die Option, die Kaufverträge komplett rückabzuwickeln. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung sind hierbei die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

Ansprüche können sich in diesem Zusammenhang sowohl gegen Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, als auch gegen Vermittler und Berater richten, sofern sich betroffene Anleger unzureichend beraten fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron


Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Ownership Tonnage III: Verkauf der Schiffe, um Insolvenz abzuwenden

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III sind aufgefordert, über den Verkauf der Schiffe abzustimmen. Sollte kein Verkaufsbeschluss gefällt werden, droht die Insolvenz des Fonds, berichtet Fonds professionell online.

Noch im Frühling hatten die Gesellschafter Finanzierungs- und Verkaufskonzepte für zwei Schiffe aus dem Dachfonds abgelehnt. Nun sind alle vier der ursprünglich fünf Schiffe des Flottenfonds bedroht. Offenbar hat die finanzierende Bank die Kredite fällig gestellt. Um eine Insolvenz der einzelnen Schiffsgesellschaften und damit vermutlich auch des Dachfonds Ownership Tonnage III zu verhindern, sollen die Schiffe nun verkauft werden.

Der Schiffsfonds Ownership Tonnage III wurde im Oktober 2015 aufgelegt. Ursprünglich wurde in fünf Einschiffsgesellschaften investiert. Das Containerschiff MS Elbmarsch wurde bereits 2012 verkauft. Die Schiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier und MS Elbfeeder sollen nun folgen. Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Fonds wenig erfreulich. Schon 2009 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden, das sich nun nicht als nachhaltig erwiesen hat.

„Den Anlegern müssen wohl in jedem Fall mit Verlusten rechnen, sei es beim Verkauf der Schiffe oder im Insolvenzfall. Möglicherweise droht sogar der Totalverlust. Daher sollten die betroffenen Anleger jetzt unbedingt handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In Betracht kämen besonders Schadensersatzansprüche der Anleger wegen einer fehlerhaften Anlageberatung.

Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Damit verbunden sind nicht nur Renditeaussichten, sondern auch Risiken. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dafür wurden Schiffsfonds häufig als sichere Anlage, die sich auch als Altersvorsorge eignet, dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds auf Grund ihres spekulativen Charakters aber eben nicht zur Altersvorsorge geeignet.“ In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank nicht über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt hat.

Da der Schiffsfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2015 aufgelegt wurde, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Daher sollten Anleger umgehend handeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership Tonnage III beizutreten.
 
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 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
  
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Rückabwicklung der CIS Garantie Hebel Fonds 07, 08 und 09 angeordnet vom BaFin!

Verbotene Investmentgeschäfte: Bafin ordnet Rückabwicklung der CIS Garantie Hebel Fonds 07, 08 und 09 an. Mit Bescheid vom 12. 8.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) den CIS Garantiehebelfonds 07, 08 und 09 den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt und die Rückabwicklung angeordnet.


Hintergrund sind ohne Genehmigung betriebene Investmentgeschäfte. Ein Abwickler wurde bereits bestellt.

Initiatorin der drei Fonds

CIS Garantie Hebel Plan 7,

CIS Garantie Hebel Plan 8 und

CIS Garantie Hebel Plan 9

ist die CIS Deutschland AG, die in den Sog des S&K-Skandals geraten ist.

Das prospektierte Emissionsvolumen der drei CIS Garantie Fonds soll nach Angaben von “Fonds professionell” online bei rund 350 Millionen Euro liegen. Wie viel Kapital die Anleger tatsächlich investiert haben, ist allerdings unklar.

Kapitalanleger bei den CIS Garantie Hebel Fonds bekommen starke Hilfe: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zieht einen Schlussstrich für das Geschäftsmodell!

Die Produkte "CIS Garantiehebelfonds" beschäftigen Anleger seit langem. Sei es die Auseinandersetzung des Hintermannes Daniel Sahin mit der Zeitschrift Finanztest und dem ZDF, sei es die fragwürdige Zertifizierung der Fondplausibilität durch die Tochterfirma der TÜV Nord AG die TÜV Nord-Cert GmbH oder das spurlose Verschwinden der geschäftsführenden Komplementärin CIS Deutschland AG – für die Kapitalanleger hatten diese Nachrichten im Zusammenhang mit den CIS - Fonds meist keinen erfreulichen Inhalt.

Besteht Hoffnung für die CIS Anleger auf Geltendmachung von Ansprüchen?

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern, dass viele Anleger Gerichtsverfahren gegen

- die Gründungsgesellschafterin und

- die Treuhandkommanditistin FH Treuhand GmbH 

- die TÜV Nord-Cert

führen.

Die FH Treuhand GmbH ist durch die Sitzverlegung nach Zypern schwer haftbar zu machen.

Die juristische Argumentation gegenüber der TÜV Nord-Cert ist bisher noch nicht rechtskräftig entschieden. Hintergrund ist ein Zertifikat, welches die TÜV Nord-Cert für die CIS Fonds ausgestellt hatte. TÜV Nord-Cert hatte auf die außerordentliche Qualität der Fonds und der Plausibilität ihrer Geschäftsprognosen hingewiesen. TÜV Nord AG wird von Anlegern und deren Fachanwälte zur Haftung herangezogen! Argumente: Geschäftsmodell CIS Fonds unplausibel – Hoffnung für betroffene Anleger?

Fachanwälte nehmen die Tochterfirma der TÜV Nord AG unter dem Gesichtspunkt der Expertenhaftung bzw. des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in die Haftung. Die juristische Auseinandersetzung befindet sich noch am Anfang. Obergerichtliche Entscheidungen liegen gegenüber der TÜV Nord-Cert noch nicht vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat allerdings bereits entschieden, dass die Geschäftsmodelle der CIS Fonds teilweise unplausibel waren.

Wie die weitere Entwicklung der CIS Fonds aussehen wird, bleibt abzuwarten. Fachanwälte empfehlen allen betroffenen Anlegern, frühzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen, um weiteren Schaden abzuwenden und Ansprüche geltend machen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Garantie Hebel Plan Fonds beizutreten.
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Mittwoch, September 09, 2015

POC-Fonds: Rückforderungs- + Schadensersatzansprüche prüfen.

Derzeit sehen sich Anleger die Fondsbeteiligungen der verschiedenen POC (Growth) Gesellschaften erworben haben, Rückforderungsansprüchen ausgesetzt.


Zum Hintergrund dieser Rückforderungsansprüche und der Möglichkeit der geschädigten Erwerber der Fondsbeteiligungen Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren bzw. die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften oder den Anlagevermittlern  geltend zu machen, verhält es nach den derzeit verfügbaren Informationen in der Sache wie folgt:

Die Gelder der Anleger der POC-Fonds flossen in die kanadische COGI Limited Partnership, welche sich in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet und deren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens aus August 2015 mittlerweile durch das zuständige Insolvenzgericht stattgegeben wurde.

Die finanzierende Bank hatte ein Darlehen zugunsten der COGI LP kurzfristig fällig gestellt, worauf hin diese die an die Anleger geleistete Ausschüttungen aus 2013 zurückgeforderte. Anderenfalls drohe die Insolvenz der Gesellschaften, so die Geschäftsführung.

Auch die Rückzahlung der Ausschüttungen allein wird die Finanzierungslücke vermutlich nicht schließen können.

Das Manager Magazin berichtete bereits, dass selbst dann, wenn alle Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen, immer noch eine Unterfinanzierung von rund 15 Millionen kanadischen Dollar bestehen würde.

Mit Schreiben vom 30. Juli 2015 hatte die derzeitige Geschäftsführerin Frau Galba nochmals eindringlich darum gebeten, mit frischem Geld bei der Abwendung der Insolvenz auszuhelfen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens ist das Schicksal der Fondsbeteiligungen mehr als ungewiss.

Ein Totalverlust ist somit vermutlich nicht mehr auszuschließen.

Die bisher von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Geschädigten wurden oftmals seitens der Vermittler zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt, dass die Einlagen nicht durch entsprechend werthaltige Assets der Gesellschaft gedeckt waren.

Zudem weisen die von uns vertretenen Geschädigten darauf hin, dass sie über anlagetypischen Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fond nicht hinreichend belehrt wurden.

So zeigten sich viele Geschädigte mehr als überrascht, als ihnen mitgeteilt wurde, dass zwar grundsätzlich aufgrund der zu 100 Prozent gezahlten Kommanditeinlage keine Nachschüsse zu leisten sind, bzw. nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften ist, es aber im Zusammenhang mit einem sogenannten Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 HGB durchaus passieren kann, dass weitere Inanspruchnahmen durch Gläubiger erfolgen können. Über dieses Risiko sei er in keinerlei Hinsicht hingewiesen worden.

Aber auch der Umstand selbst, dass es sich bei den POC-Beteiligungen um geschlossene unternehmerische Beteiligungen handelt, war vielen Geschädigten nicht klar.

So ist Geschädigten die Beteiligung an der POC als für die ergänzende Altersvorsorge geeignet angeboten worden.

Unternehmerische Beteiligungen sind jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gerade nicht dazu geeignet, als einen Baustein der Altersvorsorge zu dienen, da das mit der unternehmerischen Beteiligung verbundene Risiko schlichtweg zu hoch ist.
Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass zwischen den einzelnen POC-Fondsgesellschaften personelle Verflechtungen bestehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind personelle Verflechtungen einzelner Gesellschaften dem Grunde nach offen zu legen, da in solchen Konstellationen schnell zu Interessenkollisionen kommen kann und/oder auch unklar bleibt, aus welchen Interessen heraus die Fonds überhaupt angeboten werden. Das Eigeninteresse ist nämlich bei derart bestehenden personellen Verflechtungen wesentlich höher, als wenn neutrale Personen/Gesellschaften beteiligt wären.

Sowohl die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlerhaften Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung, als auch die Rechtsprechung zu personellen Verflechtung und die sich daraus ergebenen Schadensersatzansprüchen dürften hier einschlägig sein.

Hinzu kommen Anhaltspunkte, dass möglicherweise die hier ausgegebenen Emissionsprospekte Fehler aufweisen.  Auch hier hat der Bundesgerichtshof klare Vorgaben herausgearbeitet. Ist ein Prospekt in seinem Gesamtbild nicht nachvollziehbar, weißt es Unklarheiten auf, können schadensersatzbegründende Prospektfehler gegeben sein; dies dürfte insbesondere wegen der unklaren Regelung zur Rückerstattung von Ausschüttungen gegeben sein.

Unter den vorgenannten Aspekten sollten Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 09.09.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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Anlegerschutz: Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen.

Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen.


Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.  Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt. Die Jagd nach dem Kapitalanleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch. 

Werden die Banken bei ihrem unsozialen Verhalten erwischt, geloben sie Besserung oder berufen sich auf bedauerliche Einzelfälle. Das Dumme dabei ist nur, dass sich die Einzelfälle zum  Systemfehler häufen. Die Geldvernichtung geht aber munter weiter. Als Beleg dafür stehen Tausende von Schiffsfonds-, Film- und Medienfonds-Anleger.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  geschädigter Kapitalanleger ist oft nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Der BSZ e.V. rät in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld.

Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft für eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles von einer sehr kompetenten Kanzlei.  Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Der BSZ e.V. ist schon seit dem Jahr 1998 im Bereich Anlegerschutz für seine Mitglieder erfolgreich tätig. Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Anlegerschutz schon seit Jahren tausende von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut. Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Produkte konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Ihre Mandanten beste Ergebnisse erzielen.  Bereits außergerichtlich konnten in vielen Fällen die Hausbanken der Anleger, auf Aufforderung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zur Schadensregulierung bewegt werden. Dies zeigt, sagt BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich. Für Geschädigte Kapitalanleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Die Prozessfreudigkeit geschädigter Kapitalanleger ist in Deutschland leider immer noch nicht sehr ausgeprägt, trotzdem bieten selbst kleinste Fehler seitens der  Banken genügend Angriffspunkte für Anlegerschutzanwälte.  Allerdings haben sehr viele geschröpfte Anleger nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet!  Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten.  Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko klagen!

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Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere weiteren Informationen Prozessfinanzierung kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. anfordern.

Fazit: 
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern. Der BSZ e.V. mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpft gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und hat keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Dienstag, September 08, 2015

Bausparer sollten sich gegen die Kündigungen der Bausparkassen wehren.

Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von  den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus!


Das Amtsgericht Ludwigsburg hat entschieden, dass Wüstenrot sich nicht auf das Kündigungsrecht des BGB berufen kann. Der Fall ist zwar nicht rechtskräftig, aber es lohnt sich, gegen Kündigungen von Bausparverträgen, die noch nicht abgerufen,  aber zugeteilt sind, vorzugehen, denn es spricht viel dafür, dass die Kündigungen der Bausparkassen rechtswidrig sind. Auch das Amtsgericht in Bad Homburg hat so entschieden. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 14. Oktober 2011(Az.: 9 U 151/11)entschieden, dass das Kündigungsrecht einer Bausparkasse nicht bestehe, solange ein Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.

Warum kündigen die Bausparkassen?

Bausparverträge mit höheren Zinssätzen, die vor Jahren abgeschlossen wurden, werden heute oft nicht abgerufen, sondern als Geldanlage verwendet. Die Bausparkassen versuchen, aus diesen Verträgen  "auszusteigen", weil das aktuelle Zinsniveau nun schon seit langer Zeit sehr niedrig ist.

Die Frage ist aber, ob ein Kündigungsrecht besteht. Viele tausend Verträge wurden offenbar schon gekündigt, aber die Bausparer sollten sich notfalls gerichtlich gegen die Kündigungen wehren!

Wenn Ihnen von Ihrer Bausparkasse gekündigt wurde, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe!

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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Ownership Tonnage III – droht die Insolvenz?

Letztes Rundschreiben der Ownership Treuhand GmbH fordert zum Einverständnis mit dem Verkauf der Anteile an den Einschiffsgesellschaften auf, ansonsten droht Insolvenz der Dachfondsgesellschaft.


Das Schreiben der Ownership Treuhand GmbH vom 02.09.2015 lässt nichts Gutes erahnen: die finanzierende Bank hat beim "Elbcarrier", "Elbfeeder", "Elbdeich" und "Elbinsel" die ausstehenden Tilgungsraten fällig gestellt. Bei Insolvenz dieser Einschiffgesellschaften wird ein Mittelrückfluss an die Dachfondsgesellschaft nicht möglich sein, wodurch auch die Insolvenz der Dachfondsgesellschaft droht.

Die Anleger sollen sich nun mit dem Verkauf der Anteile an den Einschiffgesellschaften einverstanden erklären, um die Insolvenz der Dachgesellschaft "vorerst" abzuwenden. Ob die Insolvenz damit endgültig abgewendet werden könnte, steht in den Sternen.

Wenn Sie beim Ownership Tonnage III eine Fondsbeteiligung gezeichnet haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership Tonnage III anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Lassen Sie sich bezüglich aller in Betracht kommender Ansprüche umfassend beraten!

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Montag, September 07, 2015

Anleger fühlt sich bei Aktienkäufen in Nottingham(GB) betrogen.

Wie ein Kapitalanleger dem BSZ e.V. schriftlich mitteilt, kaufte er Anfang des Jahres 2015 über die Potsdamer Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, die mit dem Mont Claire Team in Nottingham GB zusammenarbeitet, wo nur deutsche Partner sitzen sollen, drei Aktien im Wert von 50.000.- Euro.

Der Anleger kaufte die Aktien, Ergokonzept, Community Merchant Solutions und Vida Green.

Die Aktie Ergokonzept wurde im November 2014 bei Prof. Dr. Bernstein in Nottingham GB gekauft. Nach Aussage des Anlegers wurde das Geschäft über die Treuhand Berlin/Potsdam abgewickelt. Bis Mitte Juli wurde der Anleger stets mit farbenreichen Infos darüber versorgt, wer alles in diese Gesellschaft einsteigen will. Dem Anleger wurde ein absolut seriöser Eindruck vermittelt.

Bis heute sind bei dem Anleger 10020Aktien zu einem Stückpreis von 1.80 Euro – Gesamtwert 18000.- Euro – auf dem Depot bei seiner heimischen Sparkasse nicht aufgetaucht.

Die Potsdamer Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, ist für den Anleger nach seiner Aussage  seit Wochen für ihn nicht mehr erreichbar.  Jetzt soll ein Anruf von der Potsdamer Treuhand eingegangen sein, in welchem in der Sache Ergokonzept Hilfe angeboten wurde. Der Anleger ist gespannt ob und was bei dieser angekündigten Hilfe herauskommt.

Im Januar 2015 kaufte dieser Anleger über Nottingham GB die Aktie Community Merchant Solution. Diese wurde über die Börse Frankfurt auf seinem Depot hinterlegt. Der Anleger kaufte über Herrn Josef Bessler in Nottingham  10 000 Aktien zum Stückpreis von 1,82 Euro = 18200.- Euro. Heutiger Börsenstand : 0,003 Euro pro Aktie. Nach Aussage des Anlegers ist Herr Bessler seit 6 Wochen nicht mehr auffindbar.

Ebenfalls über Herrn Bessler erwarb der Anleger 10030 Stück der Aktie VIDA GREEN zu einem Preis von 1,02 Euro pro Stück = 10200.- Euro.  Börsenstand heute: 0,003 Euro pro Aktie.

Wie der Anleger weiter schreibt, ist der Chef der Truppe in Nottingham, Prof. Dr. Robert Bernstein angeblich verstorben. In Potsdam oder Berlin sei für ihn niemand mehr erreichbar. Der Geschäftsführer, Herr Uwe Bläsing, soll in den letzten Monaten mehrmals von dem Anleger angeschrieben worden sein, er soll für ihn nicht erreichbar sein und soll die Schreiben auch nie beantwortet haben.

Der Anleger stellt sich nun die Frage was es mit der Kooperation zwischen Potsdam und Nottingham auf sich hat und ist auch daran interessiert mit weiteren Aktienkäufern in Kontakt zu kommen.

Zu Ergänzung dieser Ausführungen dieses Aktienkäufers macht der BSZ e.V. auf die entsprechenden Warnhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufmerksam:

Bonn/Frankfurt a. M., 18. Februar 2015

Community Merchant Solutions Ltd. (ISIN: VGG2327J1030): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Community Merchant Solutions Ltd. (ISIN: VGG2327J1030) durch unbekannte Telefonanrufer massiv zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Bonn/Frankfurt a. M., 10. März 2015

Vida Green Ltd. (ISIN: BMG9362D1074): BaFin warnt vor Telefonanrufen mit Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Vida Green Ltd. (ISIN: BMG9362D1074) durch Telefonanrufe (Cold Calling) massiv zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und Xetra einbezogen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Aktienkäufe Nottingham beizutreten.
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw





Freitag, September 04, 2015

EUSA AG: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger zittern um ihr Geld

 „Beton als sichere Bastion“ ist nur eines der Schlagworte mit dem die Europäische Sachwert (EUSA) AG für ihre Immobilienangebote geworben hat. Inzwischen ist das Unternehmen pleite. Das Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Heilbronn am 27. August 2015 eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).


Besonders bitter: „Die EUSA AG hatte offenbar auch Anleger mit geringerem Einkommen im Blick und bot Beteiligungen über Genussrechte schon ab einer Mindestzeichnungssumme von 1000 Euro an. Alternativ war aber auch Ratenanlage mit 50 Euro monatlich möglich. Dabei wurden Dividenden zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. versprochen. Die Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihrer Einlage befürchten“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den Anlegern zweigleisig vorzugehen. Auch wenn Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, sollten die Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu haben die Anleger noch Zeit bis zum 8. Oktober 2015. Bei der Anmeldung müssen auch Grund und Betrag der Forderung angegeben werden. „Die Anmeldung sollte keinesfalls versäumt werden, da sich die Nachrangigkeit der Forderungen ggfs. noch ändern kann“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus sollte parallel aber auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Ob nachrangig oder nicht – für die Genussrechte-Inhaber wird im Insolvenzverfahren vermutlich nicht viel zu holen sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein“, erklärt Cäsar-Preller.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beton sei keineswegs eine Bastion für das Geld. Vielmehr gebe es auch bei der Investition in Immobilien zahlreiche Risiken, über die die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. „Außerdem muss geprüft werden, ob die satten Renditeversprechen nicht von Anfang an schon viel zu hoch waren und damit eine Art Lockangebot sein sollten“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EUSA Europäische Sachwert AG  beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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cp 

BWF-Stiftung: Polizei nimmt Verdächtige im Anlegerskandal fest.

Das nächste Kapitel im Skandal um die BWF-Stiftung ist aufgeschlagen. Die Polizei hat vier Verdächtige, die für den mutmaßlichen Betrug an rund 6.000 Anlegern verantwortlich sein sollen, festgenommen.


Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die zwischen 45 und 67 Jahre alten Verdächtigen die „maßgeblichen Verantwortlichen der beteiligten Firmen“ sein. Die BWF-Stiftung hatte den Anlegern den Erwerb von physischem Gold angeboten ohne die nötige Erlaubnis für das Einlagengeschäft gehabt zu haben. Die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF-Stiftung daher im Februar die sofortige Abwicklung auf. Die angenommenen Gelder hätten unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden sollen. Da aber der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) als Trägerverein wenig später Insolvenz beantragte, haben die Anleger bis heute nichts von ihrem Geld wiedergesehen.

Stattdessen gab es immer wieder besorgniserregende Nachrichten. So soll der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes nicht echt sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass rund 54 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt wurden. Davon soll ein zweistelliger Betrag zweckentfremdet und betrügerisch verwendet worden sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dauern an.
„Selbst wenn die Anleger im Zuge des Insolvenzverfahrens etwas von ihrem Geld zurückbekommen sollten, werden sie vermutlich dennoch hohe finanzielle Verluste erleiden. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi. Diese Ansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können sie auch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Darüber hinaus können sich die Schadensersatzansprüche ggfs. auch gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung richten. Die Anleger hätten im Zuge des Beratungsgesprächs umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft war.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Mittwoch, September 02, 2015

Mehrwert Konzeptmanagement GmbH: Rückforderungen des Insolvenzverwalters bei den Darlehensgebern.

MEHRWERT KONZEPTMANAGEMENT GMBH - INSOLVENZ DER GESELLSCHAFT FÜHRT SEITENS DES INSOLVENZVERWALTERS ZU RÜCKFORDERUNGEN VON ERHALTENEN ZINSZAHLUNGEN AN DIE DARLEHENSGEBER.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, werden die Darlehensgeber, die der nunmehr insolventen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH partiarische Darlehen zur Verfügung gestellt haben, von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der auf die Darlehen erhaltenen Zinsen in Anspruch genommen.

Der Insolvenzverwalter wies die Darlehensgeber zunächst darauf hin, dass ihre Darlehensforderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, da die nachrangigen Insolvenzgläubiger zur Forderungsanmeldung noch nicht aufgefordert wurden. Das bedeutet, dass nach dem derzeitigen Stand mit einem Verlust der hingegebenen Darlehen zu rechnen ist. Darüber hinaus fordert der Insolvenzverwalter nunmehr die erhaltenen Zinszahlungen von den Darlehensgebern zurück.

Der Anleger ist jedoch im Einzelfall nicht schutzlos.

Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften im Falle einer Falschberatung auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer.

Offenbar ist darüber hinaus gegen die Initiatoren und Hintermänner dieser Anlage Strafanzeige gestellt worden. Es steht insbesondere der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. "Schneeballsystem" handelt. Insofern ist auch zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, da sich die Verantwortlichen ggf. aus Delikt haftbar gemacht haben. Zu prüfen ist hier insbesondere, ob Untreue- und Betrugstatbestände erfüllt sind, die neben der strafrechtlichen Verfolgung auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz begründen können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Darlehensgebern der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, die sich falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mehrwert Konzeptmanagement GmbH beizutreten.
   
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