Dienstag, September 08, 2015

Ownership Tonnage III – droht die Insolvenz?

Letztes Rundschreiben der Ownership Treuhand GmbH fordert zum Einverständnis mit dem Verkauf der Anteile an den Einschiffsgesellschaften auf, ansonsten droht Insolvenz der Dachfondsgesellschaft.


Das Schreiben der Ownership Treuhand GmbH vom 02.09.2015 lässt nichts Gutes erahnen: die finanzierende Bank hat beim "Elbcarrier", "Elbfeeder", "Elbdeich" und "Elbinsel" die ausstehenden Tilgungsraten fällig gestellt. Bei Insolvenz dieser Einschiffgesellschaften wird ein Mittelrückfluss an die Dachfondsgesellschaft nicht möglich sein, wodurch auch die Insolvenz der Dachfondsgesellschaft droht.

Die Anleger sollen sich nun mit dem Verkauf der Anteile an den Einschiffgesellschaften einverstanden erklären, um die Insolvenz der Dachgesellschaft "vorerst" abzuwenden. Ob die Insolvenz damit endgültig abgewendet werden könnte, steht in den Sternen.

Wenn Sie beim Ownership Tonnage III eine Fondsbeteiligung gezeichnet haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership Tonnage III anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Lassen Sie sich bezüglich aller in Betracht kommender Ansprüche umfassend beraten!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership Tonnage III beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                
 
Direkter Link zum Kontaktformular:         

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drrötl


Keine Kommentare: