Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus!
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat entschieden, dass Wüstenrot
sich nicht auf das Kündigungsrecht des BGB berufen kann. Der Fall ist zwar
nicht rechtskräftig, aber es lohnt sich, gegen Kündigungen von
Bausparverträgen, die noch nicht abgerufen,
aber zugeteilt sind, vorzugehen, denn es spricht viel dafür, dass die
Kündigungen der Bausparkassen rechtswidrig sind. Auch das Amtsgericht in Bad
Homburg hat so entschieden. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem
Beschluss vom 14. Oktober 2011(Az.: 9 U 151/11)entschieden, dass das
Kündigungsrecht einer Bausparkasse nicht bestehe, solange ein Kunde aus seinem
Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.
Warum kündigen die Bausparkassen?
Bausparverträge mit höheren Zinssätzen, die vor Jahren
abgeschlossen wurden, werden heute oft nicht abgerufen, sondern als Geldanlage
verwendet. Die Bausparkassen versuchen, aus diesen Verträgen "auszusteigen", weil das aktuelle
Zinsniveau nun schon seit langer Zeit sehr niedrig ist.
Die Frage ist aber, ob ein Kündigungsrecht besteht. Viele
tausend Verträge wurden offenbar schon gekündigt, aber die Bausparer sollten
sich notfalls gerichtlich gegen die Kündigungen wehren!
Wenn Ihnen von Ihrer Bausparkasse gekündigt wurde, können
Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende
Hilfe!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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