Dienstag, September 08, 2015

Bausparer sollten sich gegen die Kündigungen der Bausparkassen wehren.

Verschiedene Bausparkassen haben schon tausenden von Verträgen gekündigt, die zuteilungsreif sind, aber von  den Bausparern nicht abgerufen werden. Höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus!


Das Amtsgericht Ludwigsburg hat entschieden, dass Wüstenrot sich nicht auf das Kündigungsrecht des BGB berufen kann. Der Fall ist zwar nicht rechtskräftig, aber es lohnt sich, gegen Kündigungen von Bausparverträgen, die noch nicht abgerufen,  aber zugeteilt sind, vorzugehen, denn es spricht viel dafür, dass die Kündigungen der Bausparkassen rechtswidrig sind. Auch das Amtsgericht in Bad Homburg hat so entschieden. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 14. Oktober 2011(Az.: 9 U 151/11)entschieden, dass das Kündigungsrecht einer Bausparkasse nicht bestehe, solange ein Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen kann.

Warum kündigen die Bausparkassen?

Bausparverträge mit höheren Zinssätzen, die vor Jahren abgeschlossen wurden, werden heute oft nicht abgerufen, sondern als Geldanlage verwendet. Die Bausparkassen versuchen, aus diesen Verträgen  "auszusteigen", weil das aktuelle Zinsniveau nun schon seit langer Zeit sehr niedrig ist.

Die Frage ist aber, ob ein Kündigungsrecht besteht. Viele tausend Verträge wurden offenbar schon gekündigt, aber die Bausparer sollten sich notfalls gerichtlich gegen die Kündigungen wehren!

Wenn Ihnen von Ihrer Bausparkasse gekündigt wurde, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse beizutreten.
    
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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