„Beton als sichere Bastion“ ist nur eines der Schlagworte mit dem die Europäische Sachwert (EUSA) AG für ihre Immobilienangebote geworben hat. Inzwischen ist das Unternehmen pleite. Das Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Heilbronn am 27. August 2015 eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
Besonders bitter: „Die EUSA AG hatte offenbar auch Anleger
mit geringerem Einkommen im Blick und bot Beteiligungen über Genussrechte schon
ab einer Mindestzeichnungssumme von 1000 Euro an. Alternativ war aber auch
Ratenanlage mit 50 Euro monatlich möglich. Dabei wurden Dividenden zwischen
6,25 und 12 Prozent p.a. versprochen. Die Anleger müssen jetzt den Totalverlust
ihrer Einlage befürchten“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Daher empfiehlt der Fachanwalt den Anlegern zweigleisig
vorzugehen. Auch wenn Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt
werden, sollten die Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter angemeldet
werden. Dazu haben die Anleger noch Zeit bis zum 8. Oktober 2015. Bei der
Anmeldung müssen auch Grund und Betrag der Forderung angegeben werden. „Die
Anmeldung sollte keinesfalls versäumt werden, da sich die Nachrangigkeit der
Forderungen ggfs. noch ändern kann“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Darüber hinaus sollte parallel aber auch geprüft werden, ob
Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Ob nachrangig oder
nicht – für die Genussrechte-Inhaber wird im Insolvenzverfahren vermutlich
nicht viel zu holen sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die
Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu
bedienen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann
erfolgversprechender sein“, erklärt Cäsar-Preller.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte
Anlageberatung sein. Denn Beton sei keineswegs eine Bastion für das Geld.
Vielmehr gebe es auch bei der Investition in Immobilien zahlreiche Risiken,
über die die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. „Außerdem muss geprüft
werden, ob die satten Renditeversprechen nicht von Anfang an schon viel zu hoch
waren und damit eine Art Lockangebot sein sollten“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EUSA Europäische
Sachwert AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp
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