Donnerstag, September 10, 2015

SOLAR 9580 E.K. REINER HAMBERGER - ANSPRÜCHE GESCHÄDIGTER ANLEGER REALISIERT.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, konnte nunmehr im Rahmen der Zwangsvollstreckung für die ersten Geschädigten im Zusammenhang mit Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, erfolgreich in das Vermögen von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, vollstreckt werden.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen für geschädigte Anleger von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, eingereicht und erfolgreich Urteile erstritten.

Das Geschäftsmodell von Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, sah vor, Solaranlagen an interessierte Anleger zu verkaufen. Diese sollten den Anlegern jedoch nicht unmittelbar übergeben werden, sondern Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, bot den Anlegern gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrags an, einen Pachtvertrag zu unterzeichnen und für die Anleger die Solaranlagen an sonnigen Plätzen wie beispielsweise Sardinien zu installieren und zu betreiben. Die Anleger sollten hierbei monatliche Pachtzinsen erhalten, deren Höhe für einen Zeitraum von 144 Monaten festgesetzt wurde.

Seit einigen Monaten stehen nunmehr die Pachtzahlungen aus. Nach Mitteilung betroffener Anleger reagiert Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, weder auf Telefonanrufe noch auf schriftliche Aufforderungen, die Pachtzahlungen wieder aufzunehmen. Betroffene Anleger fragen sich daher nun, wie sie weiter vorgehen sollen, um einen Totalverlust zu vermeiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten bereits eine Vielzahl betroffener Anleger und prüfen bei jedem Anleger neben der Möglichkeit, die ausstehenden Pachtzahlungen einzufordern, auch die Option, die Kaufverträge komplett rückabzuwickeln. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung sind hierbei die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

Ansprüche können sich in diesem Zusammenhang sowohl gegen Solar 9580 e.K., Reiner Hamberger, als auch gegen Vermittler und Berater richten, sofern sich betroffene Anleger unzureichend beraten fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron


Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllbcoc

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