Donnerstag, September 10, 2015

Ownership Tonnage III: Verkauf der Schiffe, um Insolvenz abzuwenden

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III sind aufgefordert, über den Verkauf der Schiffe abzustimmen. Sollte kein Verkaufsbeschluss gefällt werden, droht die Insolvenz des Fonds, berichtet Fonds professionell online.

Noch im Frühling hatten die Gesellschafter Finanzierungs- und Verkaufskonzepte für zwei Schiffe aus dem Dachfonds abgelehnt. Nun sind alle vier der ursprünglich fünf Schiffe des Flottenfonds bedroht. Offenbar hat die finanzierende Bank die Kredite fällig gestellt. Um eine Insolvenz der einzelnen Schiffsgesellschaften und damit vermutlich auch des Dachfonds Ownership Tonnage III zu verhindern, sollen die Schiffe nun verkauft werden.

Der Schiffsfonds Ownership Tonnage III wurde im Oktober 2015 aufgelegt. Ursprünglich wurde in fünf Einschiffsgesellschaften investiert. Das Containerschiff MS Elbmarsch wurde bereits 2012 verkauft. Die Schiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier und MS Elbfeeder sollen nun folgen. Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Fonds wenig erfreulich. Schon 2009 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden, das sich nun nicht als nachhaltig erwiesen hat.

„Den Anlegern müssen wohl in jedem Fall mit Verlusten rechnen, sei es beim Verkauf der Schiffe oder im Insolvenzfall. Möglicherweise droht sogar der Totalverlust. Daher sollten die betroffenen Anleger jetzt unbedingt handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In Betracht kämen besonders Schadensersatzansprüche der Anleger wegen einer fehlerhaften Anlageberatung.

Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Damit verbunden sind nicht nur Renditeaussichten, sondern auch Risiken. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dafür wurden Schiffsfonds häufig als sichere Anlage, die sich auch als Altersvorsorge eignet, dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds auf Grund ihres spekulativen Charakters aber eben nicht zur Altersvorsorge geeignet.“ In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank nicht über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt hat.

Da der Schiffsfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2015 aufgelegt wurde, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Daher sollten Anleger umgehend handeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership Tonnage III beizutreten.
 
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 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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