Die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III sind
aufgefordert, über den Verkauf der Schiffe abzustimmen. Sollte kein
Verkaufsbeschluss gefällt werden, droht die Insolvenz des Fonds, berichtet
Fonds professionell online.
Noch im Frühling hatten die Gesellschafter Finanzierungs-
und Verkaufskonzepte für zwei Schiffe aus dem Dachfonds abgelehnt. Nun sind
alle vier der ursprünglich fünf Schiffe des Flottenfonds bedroht. Offenbar hat
die finanzierende Bank die Kredite fällig gestellt. Um eine Insolvenz der
einzelnen Schiffsgesellschaften und damit vermutlich auch des Dachfonds
Ownership Tonnage III zu verhindern, sollen die Schiffe nun verkauft werden.
Der Schiffsfonds Ownership Tonnage III wurde im Oktober 2015
aufgelegt. Ursprünglich wurde in fünf Einschiffsgesellschaften investiert. Das
Containerschiff MS Elbmarsch wurde bereits 2012 verkauft. Die Schiffe MS
Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier und MS Elbfeeder sollen nun folgen. Für
die Anleger verlief die Beteiligung an dem Fonds wenig erfreulich. Schon 2009
musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden, das sich nun nicht als
nachhaltig erwiesen hat.
„Den Anlegern müssen wohl in jedem Fall mit Verlusten
rechnen, sei es beim Verkauf der Schiffe oder im Insolvenzfall. Möglicherweise
droht sogar der Totalverlust. Daher sollten die betroffenen Anleger jetzt
unbedingt handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. In Betracht kämen besonders
Schadensersatzansprüche der Anleger wegen einer fehlerhaften Anlageberatung.
Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die
Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen
erwerben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Damit verbunden sind
nicht nur Renditeaussichten, sondern auch Risiken. Insbesondere über das
Totalverlust-Risiko hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller:
„Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig
verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dafür wurden Schiffsfonds
häufig als sichere Anlage, die sich auch als Altersvorsorge eignet,
dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds auf Grund ihres spekulativen
Charakters aber eben nicht zur Altersvorsorge geeignet.“ In Fällen solcher
Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn
die vermittelnde Bank nicht über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt
hat.
Da der Schiffsfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2015
aufgelegt wurde, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche
drohen. Daher sollten Anleger umgehend handeln.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Ownership
Tonnage III beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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