Mittwoch, September 17, 2014

Lottogewinner wehren sich wegen Verlusten durch Fehlberatung! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Lottogewinner wurden offensichtlich bewusst zu einem Bankhaus weiter geleitet:


Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Der Spiegel vom 15.09.2014) mehren sich die Hinweise dafür, dass Lottogewinner systematisch zu einem Bankhaus, nämlich dem Bankhaus Merck Finck & Co., weiter geleitet wurden. Danach soll Westlotto nun einräumen, dass zwischen 2003 und 2012 mehr als 700 Lottomillionen bei dem Bankhaus Merck Finck & Co. gelandet sein sollen.

Diverse Lottogewinner mussten nun offensichtlich erhebliche Verluste mit ihren Geldanlagen hinnehmen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

,,Lottogewinner sind oftmals willkommene Kunden für Anlageberater und Banken, denn es geht um hohe Summen. Da die Lottogewinner schnell zu Geld gekommen sind, sind sie auch oftmals nicht besonders erfahren in Geldanlagedingen, weshalb sie leider  die Versprechungen der Geldanlageberater oftmals nicht leicht überprüfen können."

Betroffene Lottogewinner, die Verluste mit ihren Geldanlagen erlitten haben, sollten sich auf jeden Fall zur Wehr setzen, da die Beratung eines Anlegers immer anleger- und objektgerecht sein muss, woraus sich bereits gute Schadensersatzchancen ergeben, sofern dies nicht der Fall gewesen sein sollte.

Sofern eine Bank die Anlagen vermittelt hat, bietet auch die sog. ,,Kick-back"-Rechtsprechung der Banken gute Ansatzpunkte für eine komplette Rückabwicklung, sofern die Anleger weder der Höhe noch dem Grunde nach auf die von der Bank erhaltenen Rückvergütungen hingewiesen wurden.
,,Auch mit diesem Argument kann oftmals die volle Rückabwicklung der Kapitalanlage erzielt werden", so Dr. Späth weiter.

Der BSZ e.V. hat aus aktuellem Anlass die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner" ins Leben gerufen, der sich Lottogewinner, die von ihrem Anlageberater oder der Bank falsch beraten wurden, anschließen können.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner"  beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, September 16, 2014

Infinus: Staatsanwaltschaft durchsucht Versicherungskonzerne.

Im Anlage-Skandal rund um die Infinus / Future Business Gruppe ist es erneut zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Dresden gekommen. Nach Medienberichten wurden dabei diverse Versicherungskonzerne durchsucht.


Ziel der Ermittlungen ist, weiteres Beweismaterial sicherzustellen. Dabei wird nicht gegen die Versicherer ermittelt. Sie sind vielmehr in der Rolle des Zeugen.

Vom Anlage-Skandal rund um die Infinus-Gruppe sind rund 40.000 Anleger betroffen, die um ihr Geld fürchten müssen. Gegen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe wird bereits seit dem vergangenen Jahr wegen Betrugsverdacht ermittelt. Zahlreiche Firmen der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.

Die erneuten staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen bei mehreren Versicherern dienten jetzt offenbar der Sicherstellung von Beweisen. Denn die Infinus-Gruppe soll zahlreiche Lebensversicherungen abgeschlossen haben, die über Umwege in den eigenen Bilanzen gelandet sind. ,,So sollten die Bilanzen für die Anleger wohl aufpoliert werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bis die Vorfälle rund um die Infinus-Gruppe wirklich aufgeklärt sind, kann es noch einige Zeit dauern. ,,So viel Zeit dürften die Anleger nicht haben. Für sie geht es darum, jetzt ihre Ansprüche zu sichern. Etliche Insolvenzverfahren laufen ja bereits", so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt betont auch, dass die Anleger nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren setzen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen sollten. ,,Das kann erfolgversprechender und lukrativer sein. Denn die Insolvenzquoten werden wohl kaum ausreichen, um alle Forderungen der Anleger zu bedienen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schadensersatzansprüche können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus Prospektfehlern entstanden sein. ,,Es kann sich in jedem Fall lohnen, die Verkaufsprospekte genau unter die Lupe zu nehmen. Wurde hier mit falschen Informationen oder irreführenden Angaben gearbeitet, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts", erklärt der Rechtsanwalt. Zudem hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinus AG" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG - Insolvenzverfahren und Nachrangdarlehen.

Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG - Insolvenzverfahren mit der Insolvenzverwalterin Dr. Petra Hilgers. Mögliches Bestreiten der Forderung der Nachrang--Darlehen - Erhebung einer Feststellungsklage oder von Schadenersatzansprüchen vor der Verjährung.


Im Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien KG könnte es zum Bestreiten der Forderungen der Nachrang-Darlehensgläubiger kommen.

Erhalten anmeldende Gläubiger die Mitteilung, dass die Forderungsanmeldung vom Verwalter vorläufig oder sogar endgültig bestritten worden sei, haben die Möglichkeit, eine Feststellungsklage zu erheben mit dem Antrag, dass die Forderung als unbestritten festgestellt wird.

Vor der Erhebung einer solchen Klage sollten die vermeintlichen Ansprüche und auch die Wirtschaftlichkeit einer etwaigen Klage allerdings genau geprüft werden, um nicht weitere Kosten zu erleiden. Für Kläger mit Rechtsschutz ist diese Prüfung natürlich einfacher.

Weiter muss vor einer Feststellungsklage sichergestellt sein, dass die Forderungsanmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist, andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Feststellungsklage vom zuständigen Gericht bereits als unzulässig abgewiesen wird.

So werden beispielsweise nicht selten angeblich bestehende Ansprüche ohne nähere Erläuterung einfach nur behauptet oder kommentarlos Rechnungen eingereicht, aus denen sich aber nicht entnehmen lässt, aus welchem Rechtsgrund Forderungen hergeleitet werden sollen.

Viele Gläubiger gehen fälschlicherweise davon aus, der Insolvenzverwalter werde schon alles von sich aus prüfen und etwaige Lücken ergänzen.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22.01.2009 zum Aktenzeichen IX ZR 3/08 solchen Annahmen eine deutliche Abfuhr erteilt. Der BGH hat die Rollenverteilung unmissverständlich klar gemacht. So heißt es in den Entscheidungsgründen auszugsweise:

,,Der Verwalter ist grundsätzlich nicht gehalten, den Anspruch zu ermitteln und zugunsten des Gläubigers etwaige Urkunden zu beschaffen. [...] Vielmehr hat umgekehrt der Gläubiger dem Verwalter nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden zur Verfügung zu stellen, die eine Forderungsprüfung ermöglichen."

Der BGH hat in der Begründung dieser Entscheidung ausdrücklich betont, dass die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eine Form der Rechtsverfolgung darstelle und deshalb vom Gläubiger so konkretisiert werden müsse, dass sowohl dem Verwalter als auch den übrigen Gläubigern eine Prüfung ermöglicht wird.

Denn auch die anderen beteiligten Insolvenzgläubiger eines Verfahrens können im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen widersprechen. Daher, so der BGH weiter, müsse der anmeldende Gläubiger bei der Anmeldung einen Lebenssachverhalt schlüssig darlegen, der die geltend gemachte Forderung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben als begründet erscheinen lässt.

Zudem bestehen Ansprüche auf Schadenersatz, weil der Prospekt der Anleihe Prospektfehler hat. Weiter kommt es darauf an, wie die Beratung bei der Zeichnung der Anleihe abgelaufen ist.

Anleger bei der Deutschen ETP GmbH & Co.Immobilien II KG sollten sich nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch weiteren Anspruch aus dem Prospekt prüfen. Hier stehen Berater ein, die umfassende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

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Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. 09. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, September 12, 2014

Green Planet AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren läuft

Über die Green Planet AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Überraschend ist das nach den Entwicklungen in den vergangenen Monaten nicht. Für die Anleger geht es nun darum, zu retten, was zu retten ist.


Zur Erinnerung: Im Frühling war es zu Durchsuchungen bei der Green Planet AG gekommen. Unterlagen wurden beschlagnahmt und der Firmengründer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Denn die Gelder, die Anleger eigentlich in Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert hatten, sollen zweckentfremdet worden sein und nur ein kleiner Teil wirklich in die Plantagen geflossen sein. ,,Für viele Anleger war das ein Schock. Sie haben bewusst in eine ökologisch nachhaltige Kapitalanlage investiert und mussten feststellen, dass ihr Umweltbewusstsein offenbar nur als Spielball ausgenutzt wurde", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Cäsar-Preller. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG bei den Anlegern eingesammelt haben und lockte dabei mit hohen Renditen von bis zu 13 Prozent. Doch statt Renditen einzufahren, stehen die Anleger nun vor einem Scherbenhaufen.

Cäsar-Preller: ,,Nun geht es zunächst darum die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber es sollte auch überlegt werden, ob nicht Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden." Diese können sich gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG und auch gegen die Anlagevermittler richten, falls die Anleger falsch beraten wurden und beispielsweise nicht über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des investierten Geldes gehört, umfassend aufgeklärt wurden. ,,Natürlich müssen erst die weiteren Ermittlungen abgewartet werden, aber falls sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt, können auch weitere rechtliche Schritte unternommen werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet AG . Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

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cp

Rena Lange stellt Insolvenzantrag - Anleihe betroffen


Aus für Rena Lange. Das Münchener Luxusmodehaus hat Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind auch die Anleger einer Unternehmensanleihe, die Rena Lange erst 2013 emittiert hatte. Rund 5,4 Millionen Euro hatte das Modehaus über die Anleihe bei den Anlegern eingesammelt.


Der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH und ein Insolvenzantrag im Regelverfahren über die Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH wurden am 9. September beim Insolvenzgericht München gestellt. Das Unternehmen teilt auf seiner Homepage darüber hinaus mit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter bestellt werden soll, um die Fortführung des operativen Geschäfts zu sichern.

Die Rena Lange Holding hatte im Dezember 2013 eine Anleihe (WKN: A1ZAEM I ISIN: DE000A1ZAEM0) mit einer Laufzeit bis zum 12. Dezember 2017 und einem Zinskupon von 8 Prozent p.a. emittiert. Die Zinsen sollten vierteljährlich ausgezahlt werden. Ursprünglich war ein Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro für die Anleihe geplant, es kamen aber nur 5,4 Millionen Euro zusammen.

Für die Anleihe-Zeichner steht nach den Insolvenzanträgen die Frage im Raum, wie es mit ihrer Kapitalanlage weitergeht. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen zeigen aber, dass sich die Anleger im Rahmen eines Sanierungskonzepts wohl auf Einschnitte einstellen müssen, beispielsweise auf eine Senkung des Zinssatzes." Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung würde die Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter wohl ein Sanierungskonzept ausarbeiten.

,,Die Anleihegläubiger werden sicher in Kürze noch genauere Informationen erhalten. Vorsorglich sollten sie sich rechtlichen Rat suchen, um für die weitere Entwicklung gewappnet zu sein. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der Anwalt.

Rena Lange ist nicht die erste drohende Insolvenz im noch recht jungen Marktsegment der Unternehmensanleihen. ,,Auffallend bei vielen Anleihen: Unternehmen locken mit ihrem guten Namen und hohen Zinsversprechungen. Das klingt zwar reizvoll, aber hohe Zinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase sollten auch immer ein Warnsignal sein. Über die Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Rena Lange". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

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Vom Traumschiff zum Albtraum? MS Deutschland Anleger zur Gläubigerversammlung geladen.

Die Anleger der Mittelstandsanleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH wurden zu einer Gläubigerversammlung am 08.10.2014 in Frankfurt/Main geladen.


Um die Finanzierung des Geschäftes abzusichern, sollen die Gläubiger einer Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung zustimmen. Gleichzeitig soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Anleger wahrnehmen soll. Vorgeschlagen wurde der  ehemalige bayerische Ministerpräsident und Rechtsanwalt Günther Beckstein.

Um die mit der Stundung verbundene Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Anleger zu verhindern, sollen diese zudem bis zum Ablauf der Stundungsfrist am 30.06.2015 auf das Kündigungsrecht verzichten.

Der Grund für das Ansinnen der Gesellschaft dürfte in den strukturellen Problem liegen, die einhergehend mit dem hohen Kapitaldienst für die Anleihe von über 3 Mio. Euro jährlich zu negativen Jahresergebnissen und Eigenkapital führten. Hierdurch ist die Zinszahlung auf die Anleihe erheblich gefährdet. Zur Verhinderung eines Liquiditätsengpasses sollen nun also die Zinszahlungen gestundet werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe in 2012 sei man von anderen Umsatzerwartungen ausgegangen, so ein Unternehmensvertreter.

Die Entwicklung war bereits bei der Präsentation der Halbjahreszahlen der Gesellschaft absehbar. Die Rating-Agentur FERI hat die Anleihe von vormals ,,BB-,, auf ,,B-,, herabgesetzt und den Ausblick für diese auf ,,negativ" gesetzt. Der Kurs im Freihandel sank erheblich.

,,Mittelstandsanleihen sind kein sicheres Investment", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler.

Für die Anleihegläubiger kann sich einmal mehr ein Investment in Mittelstandsanleihen als Flop erweisen. So gerieten in jüngster Vergangenheit mehrere Firmen, die Anleihen ausgaben, in Schieflage oder Insolvenz und ließen einen riesigen Schaden bei den Anleihegläubigern zurück. Erinnert sei an SIAG Schaaf, Q-Cells oder Solarwatt, Solarworld und MIFA.

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Donnerstag, September 11, 2014

Agri Capital Biogas - Anlagenbetreiberin in Not

Über das Vermögen der agri.capital Biogas GmbH, der agri.capital Biomethan GmbH, der AC Biogas Germany GmbH und der AC Biogas GmbH wurde am 10.09.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


Alle Firmen gehören zur agri.capital Group S.A. aus Luxemburg, einem der größten Betreiber von Biogasanlagen in Europa. Dazu  gehören verschiedene lokale Biogasanlagen an bis zu 100 Standorten in Deutschland und Österreich.

Wie sich den Jahresabschlüssen entnehmen lässt, waren eine Vielzahl der lokalen Biogasgesellschaften defizitär. Die schlechten Jahresergebnisse sowie die Kosten der Finanzierung sind vermutlich die Gründe der vorläufigen Insolvenzverfahren.

Auffällig ist, dass bei den Gesellschaften erst in jüngster Vergangenheit zahlreiche Änderungen in der Besetzung der Positionen der Geschäftsführer vorgenommen wurden. So sind nunmehr Geschäftsführer mit Sitz in Großbritannien verantwortlich.

Für viele Landwirte, die derzeit in der Ernteperiode stecken, stellt sich jetzt die Frage, was aus den oft langfristig geschlossenen Lieferverträgen wird und ob sie noch Geld für die von ihnen gelieferte Biomasse erhalten.

,,Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden", mein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. André G. Morgenstern von der Kanzlei Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Entscheidend wird sein, wie sich in naher Zukunft die Insolvenzen auf das Bestehen der örtlichen Anlagen und der jeweiligen Vertragspartner der Landwirte auswirken", so Dr. Morgenstern weiter.

Für die Landwirte können sich aus den Insolvenzen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ergeben, sind sie doch über Lieferverträge an die Biogasanlagen gebunden. Allein die Biogasanlage in Könnern bei Halle benötigt nach Angaben von agri.capital jährlich 140.000 Tonnen Biomasse.

Bei einem Ausfall des Vertragspartners läuft der Landwirt Gefahr, bei seinen Lieferungen finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Jedoch muss vor einer eigenmächtigen Einstellung der Belieferung der Anlagen gewarnt werden, da dadurch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anlagenbetreiber ausgelöst werden könnten. ,,Die Fragen der Lieferverpflichtung und der Gefahr des Zahlungsausfalls waren die dringendsten bei den von mir beratenen Landwirten", berichtet Dr. Morgenstern.

Betroffene Landwirte sollten im Interesse eigener Rechtssicherheit die bestehenden Verträge und rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Capital Biogas " beitreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Morgenstern



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Vienna Life/K1-Fondspolice: Klagen gegen Vienna Life Lebensversicherung! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben diverse Klagen gegen die Vienna Life Lebensversicherung eingereicht. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben, wie bereits berichtet, seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice bei Gerichten in ganz Deutschland gegen die Vienna Life Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein eingereicht.


Diverse Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte fanden bereits statt und finden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland statt, so in einigen Wochen vor Gerichten in Saarbrücken, München, Nürnberg, und Rottweil.

Geltend gemacht wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, da Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unter anderem nicht auf die erheblichen Risiken der Beteiligung hingewiesen wurden, wofür die Vienna Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haftet, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und wegen weiterer Versäumnisse.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: ,,Unserer Ansicht nach ist die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Prüfungspflichten hinsichtlich der zugrunde liegenden K1-Fonds nicht in ausreichendem Maße nachgekommen,  wofür sie unserer Ansicht nach haftet."

Auch muss sich die Vienna-Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner eine fehlerhafte Beratung der Vermittler zurechnen lassen.

Auch sollte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geprüft werden, ob die jeweils von Vienna Life verwendete Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß war. 

Mit einer Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth vom 28.10.2013 mit dem Az. 8 U 1254/13 (das Verfahren wurde, worauf hingewiesen werden soll, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt) wurde Vienna Life bereits zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde noch ein Rechtsmittel eingelegt.

In einem aktuellen Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, vor dem Landgericht Rottweil unter dem Az. 3 O 421/12 für eine Anlegerin gegen die Vienna Life Lebensversicherung wegen der Vienna-Life/K1-Fondspolice geführt wird, hat das Landgericht Rottweil z.B. den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach die Vienna Life Lebensversicherung der dortigen Klägerin von dem geltend gemachten Schaden von ca. 12.000,- EUR einen Betrag von 7.500,- EUR bezahlen soll, und somit ca. 60 % des Schadens der dortigen Klägerin ersetzen soll und die Vienna Life Lebensversicherung 60 % der Kosten des Rechtsstreit tragen sollte und die Klägerin lediglich 40 %.
Da kein Vergleich zwischen den Parteien zustande kam, wird das Verfahren fortgeführt.

Geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden., zumal in diversen Fällen, sofern nicht bereits Verjährung eingetreten ist, auch in Kürze Verjährung einzutreten droht.

Die Verjährung beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme. Schlimmstenfalls könnte somit bereits Verjährung eingetreten sein, da die Fondsliquidation der K1-Fonds bereits im Jahr 2009 beschlossen wurde.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Meiner Ansicht nach ist aber wahrscheinlich noch keine Verjährung eingetreten, da die Anleger in den von uns betreuten Fällen erst im Jahr 2011 darauf hingewiesen wurden, dass die K1-Fonds mit 0 bewertet werden und ihnen somit ein Schaden entstanden ist. Somit hatten meiner Ansicht nach die Anleger ,,Kenntnis" oder ,,grob fahrlässige Unkenntnis" im Sinne der §§ 195, 199 BGB erst im Jahre 2011 gehabt, was natürlich immer im Einzelfall überprüft werden muss. Eile ist somit aber auf jeden Fall geboten, da somit trotzdem Ende 2014 unweigerlich Verjährung eintreten würde."

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwspä

Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft - Möglichkeiten der Anleger

Das Emissionshaus Ideenkapital steht offenbar vor dem Verkauf von 14 Frachtschiffen aus den Navalia-Fonds an den US-Investor Apollo Global Management. Das berichtet das Manager Magazin. Damit wären bis auf einen Frachter alle Schiffe verkauft.


Rund 6500 Anleger hatten sich an den Navalia-Fonds beteiligt. Anfang des Jahres hatten die Anleger dem Verkauf auf Grund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Fonds bereits zugestimmt. Nun ist zwar von einem Verkaufspreis von mehr als 200 Millionen Dollar die Rede, doch mehr als die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften dürften damit kaum abgedeckt sein. Die Anleger gingen also vermutlich zunächst leer aus, blieben aber noch an den Schiffen beteiligt. ,,Ob jedoch noch Renditen für sie abfallen werden, erscheint zumindest fraglich", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn die Schifffahrt steckt nach wie vor in einer Krise. Schon etliche Schiffsfonds mussten inzwischen Insolvenz anwenden. ,,Das Schicksal ist den Anlegern der Navalia-Fonds zwar erspart geblieben, finanzielle Verluste werden sie aber wohl dennoch hinnehmen müssen", so der Anwalt.

Darum empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dabei seien Schiffsfonds auch sicherheitsorientierten Anlegern immer wieder als sichere und renditestarke Kapitalanlage empfohlen worden. Tatsächlich seien sie aber etlichen Risiken wie sinkenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Am Ende kann der Totalverlust für die Anleger stehen. Cäsar-Preller: ,,Über die Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen."

Das gilt auch für die Provisionen, die für die Vermittlung an die Banken geflossen sind. Sie können ein Beleg dafür sein, dass die Bank offenbar mehr in ihrem eigenen Provisionsinteresse gehandelt hat, als die Anlagewünsche des Kunden zu berücksichtigen. ,,Daher hat der BGH entschieden, dass auch diese sog. Kick-Backs unbedingt offengelegt werden müssen". Wurden die Provisionen verschwiegen, kann dies genauso zu Schadensersatzansprüchen führen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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Cp

440 Fonds-Schiffe in der Insolvenzfalle - die Zahlen seit 2008 steigen immer weiter!

Die Schiffsfondsanleger sind stark verunsichert. Viele hatten an einem Sanierungsplan mitgemacht, dann kamen die Ausschüttungsrückforderungen und nun die Insolvenz. Mehrfachanleger besonders gebeutelt.


Die Zahl der Insolvenzfälle steigt und steigt immer weiter. Der Branchendienst Shippress.de hat bislang rund 440 Fondsschiffe ermittelt, die seit 2008 in die Pleite fuhren. Zum Jahresende 2013 waren es erst 300 Schiffe aus Schiffsfonds in Insolvenz.

Allein in diesem Jahr starteten für mehr als 100 Frachter aus Schiffsbeteiligungen vorläufige Insolvenzverfahren.

Zu den jüngsten Fällen zählt der Flottenfonds Santa-P-Schiffe des Initiators MPC Capital in Kooperation mit der Offen Reederei. Investoren des Fonds beteiligten sich an sechs Panamax-Schiffen. Die Gesamtfinanzierung des Flottenfonds belief sich ursprünglich auf 315 Millionen Euro, davon wurden 205 Millionen Euro über Bankkredite finanziert.

Die Zeichner haben nun auch unterschiedliche Interessen. Es gibt die Zeichner der ersten Stunde und die Zeichner, die sich an Nachschüssen beteiligt haben. Ihnen wurde eine höhere Verzinsung versprochen. Sie möchten das frische Geld retten.

Umfassende Informationen für Schiffsfondsanleger bietet das Praxishandbuch Schiffsfonds der Berliner Rechtsanwälte Claudia Dreßler und Karl-Heinz Steffens. Sie haben erstmals die Schiffsfondsbranche auf 530 Seiten beschrieben und analysiert. Hier können Anleger sind umfassend und praxisorientiert informieren. Das Praxishandbuch Schiffsfonds ist im de Gruyter Verlag Berlin erschienen. 

Bei Krisen ist es für Anleger besonders wichtig, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden um eine Lösungsmöglichkeit für die persönliche Situation des Anlegers zu finden.

Quellen: Branchendienst Shippress.de, Praxishandbuch Schiffsfonds

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
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khsteff

Mittwoch, September 10, 2014

Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG - Fondsgesellschaft abgewickelt, Anleger gehen leer aus!

Die Fondsgesellschaft Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG wurde am 24.07.2014 aus dem Handelsregister gelöscht, die Fondsgesellschaft ist aufgelöst, die Firma gilt als erloschen.


Ein Auseinandersetzungsguthaben haben die Anleger trotz Zusage der Verteilung eines Aktienpaketes nicht erhalten. Wer gehofft hatte, am Fondsende noch Geld oder Vermögenswerte wiederzubekommen, muss einsehen, dass er vergebens den Versprechungen vertraut hatte.

Auch die Internetpräsenz ist aktuell nicht mehr vorhanden.  Letztlich ist das Gesamtengagement für viele Anleger wohl als Totalverlust anzusehen.

Allerdings besteht für die Anleger die erfolgsversprechende Chance, sich ihren Schaden von der Fondstreuhänderin ersetzen zu lassen. BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher, der Fachanwaltskanzlei  Dr. Morgenstern & Kollegen hat bereits vor dem Landgericht Frankfurt am Main 4 Urteile gegen die Treuhänderin erstritten, in denen die Treuhänderin zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde.

,,Angesichts dieser Urteile und auch der Einschätzung des Verlaufes aktueller Verfahren bin ich sehr optimistisch gestimmt, dass hier die Fondsanleger ihren Schaden ersetzt bekommen." Meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Allerdings sind hier auch Verjährungsaspekte zu berücksichtigen, so dass interessierte Anleger sich zeitnah zu einer fachkundigen Prüfung der Durchsetzbarkeit von Schadensansprüchen entschließen sollten."

Auch für Vermittler der Fondsbeteiligungen ist diese Möglichkeit attraktiv, da sich hierdurch für ihre Kunden eine gute Möglichkeit eröffnet, den Vermögensschaden von der Treuhänderin ersetzt zu bekommen.

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell
!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Anlegerschutzgemeinschaft "Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG" gegründet. Es bestehen sehr gute Gründe Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Postbank (Finanzberatung) AG: Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte. Achtung: Drohende Verjährung Ende 2014!


Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. führte daher ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc(Nottingham), zu der aktuellen Situation:

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie viele Geschädigte vertreten Sie und was  sind das für Anleger?

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth:
Wir vertreten gegenwärtig ca. 100 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank bzw. die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland. In den nächsten Wochen finden hierzu bereits wieder Gerichtstermine vor Gerichten in Hannover, Bonn und Kassel statt. Oftmals handelt es sich bei unseren Mandanten um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren, ihr Geld teilweise sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.

Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der teilweise nicht mehr besonders werthaltigen ,,Schrottbeteiligung", d.h., wir beantragen, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Leider geht es für viele von uns vertretene Anleger nicht um ,,Peanuts", sondern um alles: In vielen von uns vertretenen Fällen wurde den Anlegern von den Beratern der Postbank Finanzberatung AG geraten, mehrere Anlagen in diversen Fonds zu zeichnen, manchmal wurde sogar das gesamte Vermögen des jeweiligen Anlegers umgeschichtet, in diversen von uns vertretenen Fällen jeweils mehrere hunderttausend Euro.

Da die Anlagen sich teilweise sehr negativ entwickelt haben, stehen einige von uns vertretene Anleger vor einem ,,Scherbenhaufen" bzw. vor den Trümmern ihrer finanziellen Existenz.

BSZ e.V: Was werfen Sie der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG konkret vor?

Dr. Walter Späth:
Die Postbank Finanzberatung AG hat den Anlegern teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt.  Oftmals sind diese vermittelten Fonds nun im Wert teilweise eingebrochen, oder komplett wertlos, Ausschüttungen bleiben oftmals aus. Diese von der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG vermittelten Produkte wie Gamefonds, Schiffsfonds, etc. waren oftmals nicht für die Anleger geeignet, da sie nicht zu ihrer oftmals nur geringen Risikobereitschaft passten. Teilweise waren bei den vermittelten Produkten auch Provisionen von deutlich über 15 % fällig, was laut BGH bereits aufklärungsbedürftig ist.

Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der ,,Deutschen Postbank AG" beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht ,,Postbank Finanzbaratung AG", sondern im Gegenteil ,,Postbank Vermögensberatung", so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch hatten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG Zugriff auf die Kontendaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG. In einem uns vorliegenden Fall wurde die Postbank Finanzberatung AG bzw. deren Berater auch als ,,Der mobile Außendienst der Postbank AG bezeichnet."

Die Anleger wurden daher unserer Ansicht nach teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden.

BSZ e.V: Wie gehen Sie vor?

Dr Späth: Wir versuchen zunächst, außergerichtlich einen Vergleich zu schließen. Da jedoch von der Postbank Finanzberatung AG hier teilweise keine ausreichenden Angebote gemacht werden, müssen wir oftmals Klage einreichen. Geschädigte mit berechtigten Ansprüchen müssen sich keinesfalls ,,billig abspeisen" lassen.

BSZ e.V.: Wie sehen Sie die Chancen für Geschädigte und was sollten diese berücksichtigen?

Dr. Späth: In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.

Das Fatale daran: In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, droht bereits zum Jahresende 2014 die Verjährung einzutreten. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert wurden oder ausgeblieben sind, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. ,,grob fahrlässige" Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Die Postbank Finanzberatung AG spielt hier auf Zeit und weiß, dass viele Ansprüche somit in Kürze verjähren werden, und somit nicht mehr durchgesetzt werden können. Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, bereits seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG außergerichtlich und gerichtlich betreut. Seit ca. 6 Jahren ist die Kanzlei Dr. Späth & Partner somit in die Materie ,,Postbank Finanzberatung AG" bestens eingearbeitet.

Geschädigte Anleger der Deutschen Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Postbank (Finanzberatung) AG anschließen.

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POC - Proven Oil Canada - wie geht es weiter?

Das Geschäftsmodell der Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften hat das Ziel, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die in die Öl- und Gasgewinnung in Canada investieren. Für die Anleger sollten hohe Ausschüttungen generiert werden.


Das Geschäftsmodell der Proven Oil Canada  Beteiligungsgesellschaften sieht in der Strategie vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die in die  Öl- und Gasgewinnung in Canada investieren. Als Anreiz für die Kapitalanleger gaben die Beteiligungsgesellschaften vor, Ausschüttungen von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) an die Anleger zu zahlen. Die Ausschüttungen sollten von Anfang an monatlich vorgenommen werden.

Schon Anfang 2013 gab es erste kritische Stimmen aus der Wirtschaftspresse über die Proven Oil Canada Fonds. Unter anderem wurde in Zweifel gezogen, dass der Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Canada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Die schnellen Ausschüttungen können nicht ermöglicht werden.

Diverse Presseartikel haben möglicherweise bestehende zweifelhafte Verbindungen zwischen der Geschäftsführerin Monika Galbar und Jürgen Hanne thematisiert. Jürgen Hanne hat Recherchen der Wirtschaftswoche Ende der 1990er Jahre mehrere Immobilienfonds in Ostdeutschland aufgelegt. Er soll im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein.

In 2013 folgten für die Anleger der Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften weitere schlechte Nachrichten. So teilte die Geschäftsführung der Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungs- maßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der einzelnen Fonds finanzieren zu können.

Aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung wurden sämtliche Gesellschaften in die COGI Ltd. Partnership als Master LP am 21.07.2013 zusammengeführt. Trotz dieses Zusammenschlusses teilte die Proven Oil Canada im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen vorläufig nicht mehr gezahlt werden und auch zukünftig geringer ausfallen würden. Da haben sich die Befürchtungen der Wirtschaftspresse bestätigt.

Aktuell berichten Anleger, dass die Auszahlungen ausbleiben.

Das Geschäftskonzept der POC dürfte sich von Beginn an als zu optimistisch dargestellt haben. Insbesondere dürfte sich die schwierige wirtschaftliche Lage der POC Beteiligungsgesellschaften daraus ergeben, dass sich der Vertrieb kanadischen Öls an die Weltmärkte mangels Pipeline-Kapazitäten als problematisch erweisen dürfte.

Bei einer Kapitalanlage ist es immer schlecht, wenn die Informationen spärlich oder wenig fließen.   Es ist notwendig sich zusammenzutun, um die Interessen zu bündeln.

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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens   

khsteff

Dienstag, September 09, 2014

Traumschiff MS Deutschland: Anleihegläubiger sollen Zinsen stunden

Millionen TV-Zuschauer sind begeistert dabei, wenn das Traumschiff in See sticht. ,,Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland sieht das inzwischen wahrscheinlich ganz anders aus. Sie müssen sich Sorgen um ihre Investition machen", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Hintergrund der Befürchtungen: Die Betreibergesellschaft hat die Anleihegläubiger am 8. Oktober zu einer Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung auf die Anleihe bis zum 30. Juni 2015 und ein vorläufiger Verzicht auf Kündigungsrechte. Diese Punkte sind Teil eines Konzepts zur finanziellen Restrukturierung.

Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent ausgegeben. ,,Ob diese Vorgaben erfüllt werden können, scheint angesichts der momentanen Entwicklung zumindest fraglich", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zumal das Geld der Anleger offenbar in erster Linie dazu verwendet wurde, alte Verbindlichkeiten zu bedienen, wie Firmen-Chef Olaf Meier im Handelsblatt einräumt. ,,Anders ausgedrückt wurden offenbar neue Schulden gemacht, um alte zu bezahlen. Das es unter diesen Umständen schwierig wird, die relativ hohen Zinsen zu bezahlen, liegt auf der Hand. Und schon 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Das könnte - vorsichtig ausgedrückt - problematisch werden", so der Anwalt.

Daher wäre der Fachanwalt nicht überrascht, wenn noch weitere Forderungen auf die Anleger zukämen, damit das Traumschiff wieder Wasser unter den Kiel bekommt. ,,Inzwischen konnte das schon bei einer ganzen Reihe von Mittelstandsanleihen beobachtet werden: Ein Unternehmen wirbt mit seinem guten Namen und relativ hohen Zinsen. Das klingt für die Anleger vertrauenserweckend. Doch dann kommt das dicke Ende - sprich finanzielle Verluste für die Anleger", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher empfiehlt der Jurist sich schon vor der Gläubigerversammlung anwaltlich beraten zu lassen, um Schaden abzuwenden. ,,Die schwierige Situation ist für den Laien kaum zu überblicken. Und ob ein Sanierungskonzept am Ende tatsächlich tragfähig ist oder nur vorübergehend wirkt und noch mehr Geld verloren geht, muss genau abgewogen werden. Es kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Fehlern im Verkaufsprospekt geltend gemacht werden können."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Traumschiff". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" des CFB-Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH

CFB-Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" sind bei Verkauf im Zweitmarkt seit 2008 vertreten. Schiffsfondszeichner haben 17 Beteiligungen im Wert von 550.000 USD verkauft. Der Nennwert wurde zu ca. 55 % erreicht. Verkäufer sollten sich zuvor vom Fachanwalt für Bank- und beraten lassen.


Für den Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 152 wurde am 31.12.2006 das Schiff abgeliefert. Es handelt sich um ein Containerschiff der Post-Panamax-Klasse, welches für den Panamakanal gebaut werde. Das ca. 330 m lange Containerschiff kann 8400 TEU oder 107.000 tdw tragen. Die Anleger im Schiffsfonds haben sich auf eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 eingelassen. Dafür wurden steigende Ausschüttungen versprochen.

Die Schiffsfondsentwicklung lief nicht ganz prospektgemäß, sondern hinter dem Prospekt hinterher. Die Containerbranche hat eine nicht so rosige Zukunft.

Schiffsfondsanleger fragen sich dann immer, ob sie den Schiffsfonds verkaufen oder wegen vermeidlicher Fehler bei der Zeichnung und im Prospekt Schadenersatzansprüche verlangen. Zur Prüfung der beiden Optionen sollten sich die Schiffsfondszeichner an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Eine neue Alternative stellt auch das Praxishandbuch Schiffsfonds dar, welches auf 530 Seiten durch die Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Claudia Dreßler die Schiffsfondsbranche in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht durchleuchtet hat und auch den Zweitmarkt für Schiffsfonds nicht vergessen hat. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/  CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Montag, September 08, 2014

Nordcapital Schiffsportfolio 2 - Zweitmarktwert nur noch bei ca. 8 %!

Die generelle Lage von Schiffsfonds ist seit Jahren desolat. Nun ist es auch noch so, dass der sogenannte Baltic Dry Index (BDI) sich seit März auf Talfahrt befindet! Der BDI bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Fällt dieser Index, kann sich dies sehr negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken.


Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten in der Schifffahrt können nur sehr niedrige Charterraten erzielt werden, was leider schon viele Schiffsfondsanleger schmerzlich zu spüren bekommen haben.

Wussten Sie, dass Emissionshaus und Vertrieb, also Banken und Berater, insgesamt EUR 1.692.000,00 durch die Unterschriften durch die Anleger verdient haben (incl. Agio?  Emissionsprospekt, Seite 34, Emissionskosten incl. Agio)?

Wussten Sie, dass allein diese Position laut Emissionsprospekt im Verhältnis zu dem eingezahlten Kommanditkapital inklusive dem Agio knapp 9% ausgemacht hat? Hinzu kamen weitere Kosten z. B. für die Gründung und die Platzierungsgarantie.

Wussten Sie, dass der Fonds erstmals zum 31.12.2017 kündbar ist?

Laut dem Emissionsprospekt Seite 36 ff. sollten Auszahlungen ab dem Jahr 2007 in Höhe von insgesamt (prognostiziert bis 2012) 24 %, bezogen auf das Kommanditkapital, erfolgen.

Die Realität sieht anders aus: Der Zweitmarktwert lag zuletzt im Juli 2014 bei nur noch 8 % (Deutsche Zweitmarkt AG im Internet)! Ausschüttungen erfolgten schon längere Zeit nicht mehr.

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass

"    die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
"    unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

"    die Höhe der Vertriebskosten
"    die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
"    die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für Sie als Gesellschafter des Nordcapital Fonds Schiffsportfolio 2 möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Die Anwälte sind auf die Prüfung von Fondsbeteiligungen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Sparkassen bzw. anderen freien Beratern spezialisiert!

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital Schiffsportfolio 2 " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: ©CFalk/pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen desSachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drirötl.

CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - 25 Verkäufe bei der Zweitmarktbörse - was ist zu beachten?

CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - ein Containerschiff mit 8400 TEU und 107.00 tdw. Seit 2011 kam es bereits zu 25 Verkäufen mit einem Volumen von ca. 900.000 USD. Was ist bei Verkauf zu beachten und ist das ein gutes Geschäft?


Der CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star wird aktiv am Zweitmarkt gehandelt. Der Fonds aus dem Emissionsjahr 2005 des Emissionshaus CFB-Commerz Real Fonds Beteilgungsgesellschaft mbH hat als Containerschiff eine Aufnahme von 8400 TEU und eine Tragfähigkeit von 107.000 tdw. Die Werftablieferung erfolgte am im Februar 2005. Das Schiff nutzt seit 2005 die Tonnagesteuervergünstigung.

Es wurden am Zweitmarkt bereits 25 Schiffsfondsbeteiligungen veräußert.

Eine Veräußerung am Zweitmarkt ist eine der Möglichkeiten sich von seiner Schiffsfondsbeteiligung zu trennen. Viele Schiffsfondszeichner wollen die lange Laufzeit nicht abwarten, bzw. sie sind von der tatsächlichen Laufzeit überrascht.

Schiffsfondsanleger sollten auch prüfen ob Schadenersatzansprüche bestehen.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds werden von Banken und Sparkassen oft die Rahmenbedingungen des Fonds falsch oder zu optimistisch dargestellt. Die oft hohen Provisionen werden nicht erläutert.

Schiffsfondsanleger sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Möglichkeiten des Schadenersatz oder des Verkaufs am Zweitmarkt informieren. Das Praxishandbuch Schiffsfonds der Autoren Steffens und Dreßler  informiert umfassend über den Zweitmarkt für Schiffsfondsbeteiligungen und die Schadenersatzansprüche von Schiffsfondszeichnern. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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