Landgericht München I erlässt mehrere Urteile
gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw.
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG
Verschiedene Kammern des Landgerichts München I
haben in letzter Zeit einige weitere Urteile zugunsten von Anlegern der
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erlassen. Diese Urteile
sind noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht stellte in diesen Urteilen jeweils fest, dass
die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung
beendet wurde. Ferner wurde die jeweilige Fondsgesellschaft jeweils dazu
verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben des Anlegers zu ermitteln.
„Diese weiteren
Urteile haben Signalwirkung für eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg
SafeInvest Fonds, die sich von ihrer Beteiligung lösen möchten.
Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der
jeweiligen Fondsgesellschaft allerdings nur zum Ausscheiden aus der
Gesellschaft und zur Ermittlung des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens
führt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche
gegen Dritte geltend zu machen. Bei erfolgreicher Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches wird der Anleger grundsätzlich so gestellt, als hätte
er seine Beteiligung nicht abgeschlossen. In diesem Fall hat der Anleger dann
unter anderem Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher auf die Beteiligung
geleisteter Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Besteht beim Anleger eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt
diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.
Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co.
SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2.
KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, können sich als Födermitglied
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsrat einholen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost angefordert werden.
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.