Samstag, Februar 23, 2019

Weitere gerichtliche Erfolge für Opalenburg - Anleger

Landgericht München I erlässt mehrere Urteile gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG


Verschiedene Kammern des Landgerichts München I haben in letzter Zeit einige weitere Urteile zugunsten von Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erlassen. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte in diesen Urteilen jeweils fest, dass die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. Ferner wurde die jeweilige Fondsgesellschaft jeweils dazu verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben des Anlegers zu ermitteln.

„Diese weiteren Urteile haben Signalwirkung für eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg SafeInvest Fonds, die sich von ihrer Beteiligung lösen möchten.

Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der jeweiligen Fondsgesellschaft allerdings nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens führt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wird der Anleger grundsätzlich so gestellt, als hätte er seine Beteiligung nicht abgeschlossen. In diesem Fall hat der Anleger dann unter anderem Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher auf die Beteiligung geleisteter Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Besteht beim Anleger eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, können sich als Födermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsrat einholen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.






Bundesgerichtshof: Die obersten Zivilrichter stellten fest, eine illegale Abschalteinrichtung ist ein "Sachmangel".

Das bedeutet: Besitzer eines abgasmanipulierten Diesel können vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie bekommen dann den Kaufpreis erstattet abzüglich einer Nutzungsentschädigung oder eine Ersatzlieferung - also ein mängelfreies Fahrzeug.  Dann entfällt sogar die Nutzungsentschädigung.

BGH stärkt VW-Kunden - Geben Sie Ihren Schummeldiesel zurück - gegen Kaufpreiserstattung! Der Bundesgerichtshof stellte jetzt in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss fest, illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von VW-Dieselmotoren sind als sogenannter Sachmangel einzustufen. Das stärkt nicht nur die Position von VW-Kunden im Dieselskandal ganz erheblich. Das bedeutet letztlich, dass alle Besitzer von Schummeldieseln vom Kaufvertrag zurücktreten können - egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) findet im Abgasskandal deutliche Worte.

Laut Pressemitteilung des BGH vom 22.02.2019 hat der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 klargestellt, dass bei Fahrzeugen von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte, wenn diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzieren.

Nach diesem Hinweisbeschluss wollte es die beklagte Autohändlerin auf eine Verhandlung vor dem BGH offensichtlich nicht mehr ankommen lassen. Eine für den 27. Februar unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 angesetzte Verhandlung wurde abgesagt, weil sich die Parteien noch verglichen haben, wie der BGH heute mitteilte. Das ist umso bemerkenswerter, weil die Autohändlerin das Berufungsverfahren vor dem OLG Bamberg noch gewonnen hatte.

In dem Fall ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2015 einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan gekauft hatte und nun die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs forderte.

Das OLG Bamberg hatte die Klage jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieses Tiguan-Modell inzwischen gar nicht mehr gebaut werde und das Nachfolgemodell erhebliche Unterschiede zum Vorgänger aufweise. Der Verbraucher gab nicht auf und trug seine Klage bis vor den BGH. „Das hat sich gelohnt. Auch wenn es kein Urteil des BGH gibt, schafft der Hinweisbeschluss des Senats auch für Verfahren gegen VW Klarheit. Denn die vereinzelt von Gerichten vertretene Auffassung, bei unzulässigen Abschalteinrichtungen, wie sie in VW Diesel-Fahrzeugen mit EA-189 Motoren eingebaut waren, handle es sich um einen nur unwesentlichen Mangel, dürfte damit vom Tisch sein“,

Dass der BGH wahrscheinlich zu Gunsten des Verbrauchers entschieden hätte, wird in seiner Pressemitteilung zum Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 deutlich.

Darin stellte der Senat klar, dass „bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, …weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.“

Dieser Hinweisbeschluss des BGH ist auch für die Schadensersatzklagen gegen VW eine deutliche Ansage.

  • „Der BGH hat aus Sicht der hier berichtenden Rechtsanwälte klargemacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und der Verbraucher Anspruch auf Ersatz hat.

Damit hat er auch ohne Urteil die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal gestärkt und Schadensersatzansprüche gegen VW dürften sich noch besser durchsetzen lassen. Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so ein hier berichtender Rechtsanwalt.

Der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs kann durchaus als Aufforderung an alle Dieselkäufer verstanden werden, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal:   Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

  • Egal ob sich jemand bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder nicht. Zögern und Abwarten ist jetzt die falsche Strategie.  Wer jetzt nicht aktiv wird, der wird am Ende auf seinem finanziellen Schaden sitzen bleiben.

  • Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Diese berechtigten Ansprüche  setzt der von  EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer kleinen Erfolgsprovision.

Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können sich per E-Mail, Fax, Post oder Telefon kostenlos anmelden.


EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829



Freitag, Februar 15, 2019

Abgasskandal: Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung müssen vom Hersteller zurückgenommen werden.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!  Diese berechtigten Ansprüche  setzt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Es wurde zutreffender Weise zugunsten eines Käufers durch das Gericht entschieden, dass bezüglich eines abgasmanipuliertes Fahrzeuges auch dann wegen Vorliegens eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, wenn der Hersteller eine sog. „Nachbesserungssoftware“ anbietet (was heißt hier eigentlich Nachbesserung, eigentlich wird der geschuldete Zustand nachgeholt).

Käufer von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung wurden durch die Hersteller arglistig getäuscht.

In dem ausführlichen Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht u.a. darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Fahrzeug zulässig sei und ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die vorgesehene Abgastests  ohne eine eigens hierfür  konzipierte Software bestehe.

Interessant ist weiter, dass der Käufer dem Hersteller auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen muss, da insoweit eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB gegeben ist und der Käufer natürlich ein berechtigtes Interesse daran habe, sich nicht weiter auf Verhandlungen mit dem Hersteller einlassen zu müssen.

Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des Oberlandesgerichts auch deshalb, als es auch nicht darauf ankomme, dass das Kraftfahrtbundesamt, aus welchen Gründen auch immer, die neue Software, welche den Hersteller im Nachhinein entwickelt habe, freigab.

Diese Freigabe binde in jedem Fall nicht die Zivilgerichte und diese können, so auch Ausführungen des Oberlandesgerichts, frei entscheiden. Deshalb entfalle auch die Verpflichtung des Käufers, dem Hersteller eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Dies wird eben auf das zuvor erwähnte arglistige Verhalten des Herstellers zurückgeführt. Das Kraftfahrtbundesamt ignoriert u.a. auch die Tatsache, dass nach europäischem Recht eine Zulassung eigentlich nicht gegeben ist, was auch schon ausführlich diskutiert wurde.

Nach alledem lässt sich doch der zulässige Schluss ziehen, dass die Dieselfahrzeug Besitzer systematisch hintergangen wurden.

Die Fahrzeugkäufer müssen laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software installieren zu lassen.

Fazit:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Diese berechtigten Ansprüche  setzt der von  EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchführen lassen möchten, können per  
E-Mail, Fax, Post oder Telefon kostenlos ausführliche Informationen anfordern. 

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829





Dienstag, Februar 12, 2019

Kaum zu glauben, wie Anleger ihr Geld zum Fenster rauswerfen.

Viele Verbraucher kaufen ein Produkt dessen genauen Preis Sie nicht kennen aber trotzdem treu und brav  in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) abstottern.

Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem Umfang geliefert wird ist ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein Geld restlos verloren!

Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um dieses Produkt handelt es sich.

Es gibt Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen bei denen die Kunden aufgrund der hohen Kostenstruktur der Versicherung, von Anfang an gar keine realistische Chance haben, irgendwelche Erträge mit diesem Produkt zu erzielen.

Wer aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen möchte, kann  als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung seine Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch einen BSZ e.V. Vertrauensanwalt einreichen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
lie

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Envion AG – Konkursverfahren Verfahrensablauf

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei informiert über  den Verfahrensablauf nach dem Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht („SchKG“)

Auch wenn es in der Presse und im Internet nunmehr relativ ruhig um das Verfahren „Envion AG & Trado GmbH“ geworden ist, laufen im Hintergrund beide Verfahren weiter. In den Klageverfahren gegen die Trado GmbH warten die von der hier berichtenden Kanzlei vertretenen Anleger auf die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.

Das Liquidationsverfahren in der Schweiz über die Envion AG ist ebenfalls in Arbeit.

Die vom Gericht bestellte Hilfsperson, Herr Rechtsanwalt Pablo Duc, ist derzeit damit beschäftigt, die Vermögenswerte und Struktur der Envion AG und des dahinter stehenden ICO zu prüfen und zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund sollen hier nun die weiteren Schritte im Verfahren erläutert und kurz skizziert werden:

Mit Eröffnung des Konkursverfahrens in der Schweiz über die Envion AG wird zunächst die Inventarisierung der Vermögenswerte und Befragung des Schuldners abgearbeitet.

Sodann erfolgt der Aufruf an die Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden und die Einladung zur Teilnahme an der ersten Gläubigerversammlung

Im Rahmen der Gläubigerversammlung erstattet die von Seiten des Schweizer Gerichts bestellte Hilfsperson zunächst Bericht. Anschließend wird der Verwalter bestellt und ein Gläubigerausschuss zur Vertretung der Rechte der Gläubiger im weiteren Verfahren bestellt.

Im weiteren Verlauf erfolgt dann eine Bewertung der Ansprüche von Gläubigern, Investoren und Vertragspartnern, sowie die Erstellung einer entsprechenden Übersicht.

Auf der Gläubigerversammlung werden weitere Verfügungen, betreffend das Verfahren und über die Verwertung von Vermögenswerten getroffen.

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Ausschüttung des Liquidationserlöses an die Gläubiger.

Das Verfahren kann sich aufgrund der Vielzahl der Gläubiger über mehrere Jahre hinziehen.

Erläuterungen zum Verfahren:

Der Ablauf des Konkursverfahrens ist in Art. 197 – 270 des Schweizer Schulden Vollstreckungs- und Konkursrechts („SchKG“; SR 281.1) gesetzlich geregelt.

Die Eröffnung des Konkursverfahrens für eine Aktiengesellschaft kann aus verschiedenen Gründen stattfinden. Im Falle der Envion AG geschah dies durch Gerichtsentscheidung vom 14. November 2018, da die Envion AG nicht in der Lage war, einen Auditor zu bestellen und daher unter einem Organmangel litt.

Beim Gläubigerruf, der voraussichtlich im März 2019 erfolgen wird, werden die Gläubiger und Investoren der Envion AG aufgefordert, ihre Ansprüche mit den unter Vorlage entsprechender Beweismitteln geltend zu machen.

Die Frist für die Anmeldung dieser Ansprüche läuft nur einen Monat.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereiten daher gemeinsam mit ihren Schweizer- und weiteren internationalen Partnern bereits jetzt die entsprechenden Forderungsanmeldungen vor, um eine fristgerechte Forderungsanmeldung für die von ihnen vertretenen Anleger und ICO-Investoren zu gewährleisten.

In der nach dem Schuldenruf anzuberaumenden, ersten Gläubigerversammlung wird die Hilfsperson Wenger Plattner Rechtsanwälte voraussichtlich als Bevollmächtigte für das weitere Verfahren bestimmt.

Die Konkursverwaltung führt dann das Verfahren durch. Sie ist insbesondere verantwortlich für die Verwertung der Vermögenswerte, die Erstellung des Forderungsverzeichnisses aller Gläubiger und die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger.

Wichtig auch hier: Nur ordnungs- form- und fristgerecht angemeldete Forderungen werden bei der Verteilung des Liquidationserlöses berücksichtigt.

Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung kann zur Überwachung des Konkursverfahrens ein Gläubigerausschuss gewählt, der die Arbeit des Verwalters unterstützt und die Interessen der Gläubiger wahren wird.

Sobald alle Vermögenswerte der Envion AG, insbesondere etwaige weitere ETH und/oder BTC Guthaben sowie mögliche Schadenersatzansprüche realisiert sind, wird der Liquidationserlös an die Gläubiger nach Abzug der Kosten für das Liquidationsverfahrens, verteilt. Sofern die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt sind, können auch Teilausschüttungen vorgenommen werden.

Die berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wird die Interessen der ICO Investoren und weiteren Gläubiger der Envion AG weiter vertreten und über die aktuellen Entwicklungen berichten.

Derzeit können noch keine Forderungen im Konkursverfahren angemeldet werden, da noch auf den Schuldenruf durch das Gericht in der Schweiz gewartet werden muss.

Dennoch werden die entsprechenden Ansprüche für ICO Gläubiger und weitere EVN Investoren gerade vorbereitet, damit bei der Einreichung nach dem Schuldenruf die Monatsfrist auch sicher eingehalten werden kann.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

  • In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02 .2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Donnerstag, Februar 07, 2019

BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten Opalenburg – Anlegerin erfolgreich vor Gericht

Landgericht München I spricht Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zu

Landgericht München I hat einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zugesprochen. Zwischenzeitlich hat die Anlegerin den gesamten Betrag erhalten.


Das Landgericht München I verurteilte die Schädigerin (Beklagte zu 3) neben einer weiteren Gesellschaft (Beklagte zu 1) zum Schadensersatz in Höhe sämtlicher bisher eingezahlter Einlagen. Ferner wurde auch festgestellt, dass die Anlegerin von etwaigen Einlageverpflichtungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG freizustellen ist.

Das Urteil ist gegenüber der Schädigerin (Beklagte zu 3) rechtskräftig.

In einem weiteren Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) wurde einem von diesen Rechtsanwälten vertretenen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG Schadensersatz zugesprochen.

„Diese beiden Urteile haben Signalwirkung für viele Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds. Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der Fondsgesellschaft nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens führt, wird der Anleger bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a. Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.

Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

  • In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom07.02 .2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





Durchschlagendes OLG Urteil für Käufer abgasmanipulierter Diesel-Fahrzeuge

Durch einen Beschluss des OLG Oldenburg, AZ: 14 U 60/18, zeichnet es sich nun ab, dass die Autohersteller als auch als Nebenprodukt,  die Bundesregierung mit ihren teilweise abstrusen Argumenten hoffentlich zukünftig nicht mehr so ungestraft durchkommen und auch dem etwas fragwürdigen DUH e.V. Zügel angelegt werden. 

Es wurde zutreffender Weise zugunsten eines Käufers durch das Gericht entschieden, dass bezüglich eines abgasmanipuliertes Fahrzeuges auch dann wegen Vorliegens eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, wenn der Hersteller eine sog. "Nachbesserungssoftware" anbietet (was heißt hier eigentlich Nachbesserung, eigentlich wird der geschuldete Zustand nachgeholt).

  • In dem ausführlichen Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht u.a. darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Fahrzeug zulässig sei und ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die vorgesehene Abgastests  ohne eine eigens hierfür  konzipierte Software bestehe.

  • Interessant ist weiter, dass der Käufer dem Hersteller auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen muss, da insoweit eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB gegeben ist und der Käufer natürlich ein berechtigtes Interesse daran habe, sich nicht weiter auf Verhandlungen mit dem Hersteller einlassen zu müssen.

Es komme letztendlich, so das Oberlandesgericht in seinen überzeugenden Ausführungen auch nicht darauf an, wer genau im Konzern des Herstellers für die Abgassoftware verantwortlich sei. Eigentlich sollte diese Ansicht nicht überraschend sein, denn im Steuerrecht zum Beispiel haftet der Verantwortliche einer Gesellschaft für deren steuerlichen Verpflichtungen auch wenn er sich nicht darum kümmert und zwar nach §§ 34 und 69 AO. Unser Staat sorgt also in eigener Angelegenheit schon für eine Haftung der Verantwortlichen z.B. für eine juristische Person und zwar zum eigenen Vorteil. Ein solches wird andererseits bei übergeordneten Interessen entschieden in Abrede gestellt, z.B. wenn es gegen Schlüsselindustrien geht.   

  • Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des Oberlandesgerichts auch deshalb, als es auch nicht darauf ankomme, dass das Kraftfahrtbundesamt, aus welchen Gründen auch immer, die neue Software, welche den Hersteller im Nachhinein entwickelt habe, freigab.

Diese Freigabe binde in jedem Fall nicht die Zivilgerichte und diese können, so auch Ausführungen des Oberlandesgerichts, frei entscheiden. Deshalb entfalle auch die Verpflichtung des Käufers, dem Hersteller eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Dies wird eben auf das zuvor erwähnte arglistige Verhalten des Herstellers zurückgeführt. Das Kraftfahrtbundesamt ignoriert u.a. auch die Tatsache, dass nach europäischem Recht eine Zulassung eigentlich nicht gegeben ist, was auch schon ausführlich diskutiert wurde.

  • Nach alledem lässt sich doch der zulässige Schluss ziehen, dass die Dieselfahrzeug Besitzer systematisch hintergangen wurden.

Genau die Frage, ob der Käufer sich auf eine solche Software einlassen muss, ist ein großer Streitpunkt in der öffentlichen Diskussion und sorgt natürlich für große Unsicherheit, wenn auch von deutschen Behörden, nach Auffassung des Autors rechtsirrig die Ansicht vertreten wird, mit dem Anbieten der Nachbesserungssoftware sei alles in Ordnung. Wie der Verkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg mehrfach hingewiesen hat, muss der Käufer eigentlich erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests ohne die Hilfe einer extra konzipierten Software besteht. Des ungeachtet der möglicherweise irrelevanten Meinungen verschiedener staatlicher Behörden, u. a. dem Kraftfahrtbundesamt.

Abschließend sei angemerkt, dass das Oberlandesgericht Oldenburg in wünschenswerter Klarheit entschieden, dass ein Rücktritt trotzdem möglich ist und hat die erstinstanzliche Entscheidung eines Landgerichts somit bestätigt. Interessanterweise nahm der beklagte Hersteller daraufhin seine Berufung zurück. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der betroffene Hersteller wegen dieses Beschlusses es lieber nicht auf ein Urteil ankommen lassen wollte, welches für ihn negativ ausgeht und Signalwirkung für andere Fälle hat. Wahrscheinlich wird nun außergerichtlich eine Lösung gesucht. Nichtsdestotrotz kann man sich bei der Durchsetzung seiner eigenen Rechte auf diese Rechtsauffassung berufen.

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  hat ein Konzept entwickelt, welches betroffenen Diesel-Fahrern rasche Hilfe bietet.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der UTR e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

Betroffene leisten einen einmaligen Förderbeitrag den sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 75.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten. 

Nach Eingang des einmaligen Förderbeitrags erhalten die Interessenten innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu dem betroffenen Fahrzeug.

Ein UTR e. V.- Vertrauensanwalt schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung und einer Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

Erhalten Betroffene innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können diese eine kostenlose Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte  über weitere rechtliche Möglichkeiten in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags: Hier geht es zu den Zahlungsmöglichkeiten.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829


….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….


Dienstag, Februar 05, 2019

Sekt oder Selters: die „Revolution“ von LUUV ist gescheitert.

 „Das mehrfach ausgezeichnete Kamerastativ solidLUUV revolutioniert das mobile Filmen“, so ist auf der Crowdplattform Companisto zu lesen.

Über diesem Text hat Companisto den gesetzlichen Warnhinweis platziert: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“

Jetzt ist wahrscheinlich letzteres der Fall.

Lesen Sie dazu mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden aktuellen Bericht vom  05.02.2019 auf www.investmentcheck.de :

***
Nächstes Companisto-Funding insolvent.

Nach drei Finanzierungsrunden ist die „Revolution“ von LUUV gescheitert.

Insgesamt 632 Companisten investierten durch qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen gut 400.000 Euro in Luuv, dem Erfinder des „revolutionären Kamerastativs solidLUUV“. Zuvor wurde schon bei Indiegogo und bei Kickstarter Geld gesammelt. Jetzt hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUUV Forward GmbH eröffnet (Aktenzeichen 36I IN 464/19).

Companisto.

Im Januar 2016 wollte die Crowdplattform Companisto bis zu 750.000 Euro sammeln. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum weiteren Aufbau des Geschäftsbetriebes verwendet werden sollte. Gut stand es um die Firma zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 187.000 Euro aus. Im Bundesanzeiger öffentlich haben die beiden Geschäftsführer das allerdings erst am 23. März 2017 gemacht. Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende reichten die beiden Geschäftsführer Tim Kirchner und Felix Kochbeck ihre Zahlen viel zu spät beim Betreiber des Bundesanzeigers ein. Und außerdem wurde der Abschluss nur hinterlegt, obwohl das Vermögensanlagengesetz für Emittenten eine Veröffentlichung vorschreibt.

Bewertung.

Das von der BaFin gestattete VIB informiert nicht über die völlig unsinnige Pre-Money-Bewertung von 2,5 Millionen Euro. Nur die Angabe einer Beteiligungsquote von 0,0001538462 Prozent für fünf Euro Darlehensbetrag lässt solche Rückschlüsse in Verbindung mit der maximalen Fundingsumme zu. Deshalb haben die 632 für ihre 400.000 Euro gerade mal einen Unternehmensanteil von 13,8 Prozent erhalten. Und das bei einer Bilanzsumme per Ende 2014 von unter 100.000 Euro. Der Umsatz lag in dem Jahresabschluss, auf den das VIB verweist, gerade einmal bei 41.000 Euro.

Loipfinger’s Meinung.

Es geht nicht um die Tatsache, dass ein Start-up gescheitert ist. Vielmehr zeigt Luuv mal wieder sehr deutlich, wie zweifelhaft Crowd-Plattformen mit ihren Investoren umgehen. Im gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblatt wird nicht deutlich über die bei der Beteiligung zu Grunde gelegte Pre-Money-Bewertung aufgeklärt. Später wird geduldet, dass die finanzierten Unternehmen völlig verspätet und unzureichend über ihre Jahresergebnisse informieren. Bei Companisto überrascht das im Grunde nicht, da das Unternehmen selbst Geld bei Investoren sammelte und seit Jahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Jahresabschlüsse veröffentlicht. Zufriedenstellend ist auch bei Companisto das Geschäft nicht gelaufen. Ende 2017 weist der Jahresabschluss mit 2,28 Millionen Euro Bilanzsumme einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,63 Millionen Euro aus.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Luuv/Companisto anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Luuv/Companisto kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen





Freitag, Februar 01, 2019

Kunden verschiedener Liechtensteiner Lebensversicherer sehen sich teilweise mit hohen Verlusten konfrontiert.

Durch die wiederholte Warnung der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft  vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein, haben sich viele  Kunden die sich mit hohen Verlusten konfrontiert sehen an den BSZ e.V. gewandt.  

Die Rechtsanwälte und Experten des Prozessfinanzierers empfehlen, die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie meist nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt ein Rechtsanwalt der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Beispielsweise steht ein bestimmter Versicherer nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an seine Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen des Prozessfinanzierers müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Der Rat der Experten: Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

  • Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten.

Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft  unter der Leitung eines Rechtsanwalts und ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts aus einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Zwischenzeitlich haben diese Rechtsanwälte bei mehreren Tausend Lebensversicherungsverträgen gegenüber den Versicherern erklärt, dass der Vertrag wegen Arglist, Irrtum, falschen Renditeversprechungen angefochten wird. Weiters wurde wegen falscher und mangelhafter Rücktrittsbelehrung der Rücktritt ausgesprochen und die Verträge hilfsweise gekündigt.

  • Wer Ansprüche aus einem Vertrag  durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an den Prozessfinanzierer und die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kunde selbst muss keine Zahlungen leisten.

Eine Durchsicht der Verträge ist für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kostenlos, erst bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.
  
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung / Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
lie

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Mittwoch, Januar 30, 2019

Wie man zu seinem GUTEN RECHT ohne eigenes finanzielles Risiko kommt.

Der BSZ e.V. arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der nach positiver Prüfung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte, dem Kläger das Kostenrisiko abnimmt.

Die Gefahr, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, besteht somit nicht!

Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kläger selbst muss keine Zahlungen leisten.

Das gilt nicht nur für Verfahren im Bank- oder Kapitalmarktrecht, sondern für alle Klageverfahren.

Wer bei seiner Klage kein Kostenrisiko eingehen möchte, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beitreten und dann gleich seine Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte einreichen.  

Fazit: Ihr gutes Recht in besten Händen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
TelefaX: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de