Der BSZ e.V. arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen,
der nach positiver Prüfung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls durch BSZ
e.V. Vertrauensanwälte, dem Kläger das Kostenrisiko abnimmt.
Die Gefahr, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen,
besteht somit nicht!
Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, aber kein
eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an die
zuständigen Vertrauensanwälte seine
Unterlagen schicken. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen individuell die Erfolgsaussichten.
Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten.
Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt.
Der Kläger selbst muss keine Zahlungen leisten.
Das gilt nicht nur für Verfahren im Bank- oder Kapitalmarktrecht,
sondern für alle Klageverfahren.
Wer bei seiner Klage kein Kostenrisiko eingehen möchte, kann
als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung
beitreten und dann gleich seine Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung
durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte einreichen.
Fazit: Ihr gutes Recht in besten Händen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Prozessfinanzierung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
TelefaX: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
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